Norm: ABGB §364cABGB §956
Rechtssatz: Der Widerrufsverzicht des Schenkers kann durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Beschenkten ersetzt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 107/05a Entscheidungstext OGH 03.08.2006 8 Ob 107/05a Veröff: SZ 2006/115 5 Ob 39/14t Entscheidungstext OGH 04.09.2014 5 Ob 39/14t Auch; Beis... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind bzw waren Miteigentümer der Grundstücke Nr 263 und 265/1. Auf dem Grundstück Nr 263 war für die Zwecke des Grundstücks Nr 265/1 eine gut sichtbare, „ins Auge fallende" Brunnenanlage errichtet worden. 1995 übereigneten die Beklagten das Grundstück Nr 265/1 schenkungsweise ihrem Sohn, der es 2004 an die Kläger verkaufte. Noch vor 1995 hatten die Beklagten unter anderem hinsichtlich des Grundstücks Nr 263 zu Gunsten ihres Sohnes einen Übergabsvertrag auf ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß dem betreibenden Gläubiger die Exekution aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs zur Hereinbringung von 34.882,96 EUR sA die zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf einer Liegenschaft des Verpflichteten. Im Antrag hatte sich der Betreibende auf zwei Kostentitel aus früheren Exekutionsverfahren berufen und unter Punkt 10. des Antragsformulars geltend gemacht, eine näher genannte Verbotsberechtigte sei bereits verstorbe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Lovrek und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin B***** AG, *****, wegen Einverleibung einer Höchstbetragssimultanhypothek ob den Liegenschaften EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Verbotsberechtigten Margarethe (Malgorzata)... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D1ABGB §381GBG §9
Rechtssatz: Die Verbücherung von Fortsetzungsvereinbarungen ist auch im Personenkreis des § 364c ABGB unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 79/06p Entscheidungstext OGH 04.04.2006 5 Ob 79/06p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120655 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3
Rechtssatz: Bei Verletzung eines vertraglichen Belastungsverbotes kann der Beseitigungsanspruch im Vertrag über die Einräumung des Belastungs- und Veräußerungsverbots, nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aufgrund des Vertragszwecks, seine rechtliche Grundlage haben. Entscheidend ist die Rechtslage, die mit dem Verbot gesichert werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Prozessparteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft (der Kläger zu zwei Drittel, der Beklagte zu einem Drittel), eines seit Generationen im Familienbesitz befindlichen Herrschaftsbesitzes. Im Mai 1990 vereinbarten die Rechtsvorgänger der Parteien zum Zwecke der Erhaltung des Besitzes in der Familie ua, dass die Verpfändung der Miteigentumsanteile nur mit Zustimmung der übrigen Miteigentümer vorgenommen werden dürfe (P. 1. 3. lit c des Vertrags) und dass a... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cGBG §94
Rechtssatz: Ein zwischen Angehörigen begründetes, im Grundbuch eingetragenes Veräußerungsverbot gemäß § 364 c ABGB hat absolute Wirkung und verbietet die Eigentumsübertragung. Diese Wirkung des Verbotes kann durch das Einverständnis des Verbotsberechtigten nur unter Aufgabe des Rechtes des Verbotsberechtigten beseitigt werden. Das Veräußerungs- und Belastungsverbot gemäß § 364 c ABGB verpflichtet nur den ersten Eigentüme... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch 30113 Pöttsching EZ ***** ist das Eigentumsrecht für Mag. C***** P***** aufgrund des Übergabsvertrages vom 12.10.1999 (TZ 284/00) einverleibt. Unter TZ 284/00 ist das Belastungs- und Veräußerungsverbot für M***** P***** in C-LNR 3a eingetragen. Mit dem am 1.9.2005 beim Erstgericht eingebrachten Gesuch, TZ 3146/05, beantragte die Antragstellerin, ihr aufgrund der Anerkennungsurkunde vom 19.7.2005 mit inneliegendem Übergabsvertrag vom 14.2.2005 und Vermerk der G... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der erstgerichtlichen Exekutionsbewilligung den Antrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass das im Grundbuch einverleibte Belastungs- und Veräußerungsverbot dieser Bewilligung entgegenstehe. Die behauptete Solidarverpflichtung des Verbotsberechtigten mit der Verpflichteten ergebe sich nicht aus dem Urteilsspruch des Exekutionstitels. Den ordentlichen Revisionsr... mehr lesen...
Begründung: Hugo und Herta Pauline R***** sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ *****, je BG *****; der Titel für deren Eigentumserwerb war der notarielle Übergabsvertrag vom 24. August 1990. Die Voreigentümer und Übergeber waren die Ehegatten Friedrich und Anna P*****, Schwieger- bzw Adoptiveltern der Übernehmer. Ob den Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ ***** ist jeweils zu TZ 32/1991 sub C-LNR 5a (EZ ***** und EZ *****) bzw C-LNR 9a (EZ ... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** ist zu Gunsten der Rechtsmittelwerber aufgrund einer zu 5 Cg 248/03f des Landesgerichtes Feldkirch ergangenen einstweiligen Verfügung ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot angemerkt. Im Rang nachfolgend begehrte die Antragstellerin ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** die Einverleibung ihres Eigentumsrechts sowie ob letztgenannter Liegenschaft auch die Einverleibung des Wohnrechts für den bisherigen Eige... mehr lesen...
Begründung: Mit am 30. 7. 2003 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten 145.350 EUR, hilfsweise die Zahlung dieses Betrags bei sonstiger Exekution in die Liegenschaft EZ ***** der Kat.Gem. S***** und in die 91/970stel Anteile der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Kat.Gem. U*****. Der Ehemann der Beklagten sei bei der Klägerin als Buchhalter beschäftigt gewesen und habe dort durch betrügerische Manipulationen insgesamt 2 Mio EUR veruntreut. Er habe dieses Ge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Bank (in der Folge nur klagende Partei) brachte am 18. Februar 2003 eine Klage ein, in der sie folgendes Hauptbegehren (sowie mehrere Eventualbegehren) stellte: a) Der Erstbeklagte sei schuldig, der klagenden Partei 33,586.270,98 Japanische Yen (ds 258.395,68 EUR) sA sowie 201.870,51 EUR sA binnen 14 Tagen zu bezahlen, b) die Beklagten seien schuldig, die Beantragung der Rechtfertigung des in den dem Erstbeklagten eigentümlichen - näher beze... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 27. 8. 1969 die Ehe geschlossen; es entstammen ihr drei mittlerweile volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Mit Urteil vom 21. 9. 1998 wurde die Ehe geschieden, wobei festgestellt wurde, dass der Antragsgegner die Zerrüttung der Ehe allein zu verantworten hat. Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Form, dass ihr die Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses S*****... mehr lesen...
Begründung: Das Versicherungsunternehmen rekurrierte gegen die vom Pflegschaftsgericht zur Wahrung der Rechte eines Minderjährigen verfügten Aufträge, die Feuerversicherung in der Weise zu sperren, dass ohne gerichtliche Zustimmung eine Vertragskündigung, Minderung der Versicherungssumme oder Auszahlung nicht erfolgen könne. Das Pflegschaftsgericht sei ferner von jedem Verzug bei der Prämienzahlung zu verständigen. Das Rekursgericht stellte nach dem Akteninhalt im Wesentlichen Folge... mehr lesen...
Begründung: Auszugehen ist von folgendem Sachverhalt: Die betreibende Partei hatte der Mutter der Verpflichteten 1997 zu Kreditkonto Nr. 0696-31703/01 einen (auf deren Liegenschaft EZ 737 pfandrechtlich sichergestellten) Kredit über 6,1 Mio S gewährt. Die Verpflichtete ist zufolge Übergabsvertrag vom 23. April 1999 Eigentümerin der nun von der betreibenden Bank in Exekution gezogenen Liegenschaft EZ 261; aufgrund des genannten Übergabsvertrags wurde zugunsten der Mutter der Verpf... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Klägers waren je zur Hälfte Eigentümer eines Liegenschaftsanteiles, mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden war. Der Beklagte, der mit den Eltern des Klägers seit mehr als 40 Jahre befreundet war, vertrat den Vater des Klägers (in der Folge: Vater) im Scheidungsverfahren. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich die Mutter des Klägers (in der Folge: Mutter), ihren Miteigentumsanteil an den Vater zu übertragen und willigte ausdrücklich ein, dass da... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende beantragte auf Grund des Urteils des Erstgerichts vom 13. September 1996, AZ 2 C 19/90m zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 250.000 S die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung von Simultanpfandrechten auf insgesamt sieben Liegenschaftsanteilen des Verpflichteten. Dazu brachte sie vor, es handle sich um einen Unterhaltsbeitrag laut Urteil (rechtskräftig durch Urteil 1 Ob 79/98v des Obersten Gerichtshofs),... mehr lesen...
Begründung: Ein näher genannter Erblasser, dessen Erbe der Verpflichtete ist, war Eigentümer von Liegenschaftsanteilen (mit denen Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden ist), auf denen unter C-LNr 11 auf Grund der Schuld- und Pfandurkunde vom 10. Juli 1992 für eine näher bezeichnete Bank ein Pfandrecht über einen Höchstbetrag von 500.000 S einverleibt war. Der Verpflichtete wurde 1975 im Erbweg Eigentümer dieser Liegenschaftsanteile, gleichzeitig mit seiner Einant... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Dem Begünstigten eines Belastungs- und Veräußerungsverbots, der in dieser Rechtsstellung zugleich Begünstigter eines echten Vertrags zugunsten Dritter ist, steht es frei, mit dem verbotsbelasteten Versprechenden Vereinbarungen über die Modalitäten jener Leistung zu schließen, deren Erbringung durch das Veräußerungs- und Belastungsverbot gesichert wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §881 Abs1 IAABGB §881 Abs2 IIABGB §1293 ff
Rechtssatz: Der Verbotsbelastete kann durch den Begünstigten gemäß § 881 Abs 2 ABGB, aber auch durch den Versprechensempfänger gemäß § 881 Abs 1 ABGB klageweise auf Unterlassung von Handlungen, mit denen er das zur Sicherung eines künftigen Anspruchs des Begünstigten vereinbarte obligatorische Veräußerungs- und Belastungsverbots zu verletzen beabsichtigt, in Anspruch genommen we... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §1293 ff
Rechtssatz: Verbotswidrige Verfügungen des Verbotsbelasteten machen nach allgemeinen Regeln schadenersatzpflichtig. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch ist nach jener Rechtslage, deren Sicherung die Verbotsvereinbarung bezweckt, zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 195/03p Entscheidungstext OGH 14.10.2003 1 Ob 195/03p Veröff: SZ 2003/119 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer einer Liegenschaft. Der Verpflichtete wurde mit einem späteren Rang als die Betreibende ins Grundbuch eingetragen. Zugleich mit der Einverleibung des Eigentumsrechts des Verpflichteten erfolgte die eines Belastungs- und Veräußerungsverbots zugunsten des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers auf dessen Hälfte. Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund eines von ihr erwirkten rechtskräftigen Versäumungs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 3. 2003 zulässig sei, weil höchstgerichtliche Judikatur zur Frage der Verbücherung einer Anordnung iSd § 707 ABGB und den Folgen einer solchen Beschränkung des Eigentumsrechts des Erben (§ 158 iVm § 174 AußStrG) fehle, doch liegen die in § 14 Abs 1 AußStrG (iVm § 126 Abs 2 GBG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Johann Z***** (der Antragsteller) ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. In dieser Grundbuchseinlage ist zugunsten der Theresia Z*****, geboren am 1. 8. 1925, zu C-LNR 3 a ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Am 21. 8. 2002 beantragte Dr. Johann Z***** unter Vorlage einer Löschungsbewilligung der Theresia Z***** die Einverleibung der Löschung des Belastungs- und Veräußerungsverbots. Die Löschungsbewilligung enthält den Satz "es wird festgeste... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, die im Jahr 1992 geheiratet hatten, wurde am 22. 6. 2001 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 2000 Alleineigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Mürzzuschlag, auf der sich die frühere Ehewohnung befindet. Die Liegenschaft ist mit diversen Pfandrechten, einem Wohnungsrecht des Antragsgegners und einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zu dessen Gunsten belastet. Die Antragstellerin beg... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Übernehmerin im Zwangsversteigerungsverfahren u.a. zu Punkt III. 2. seines Beschlusses vom 25. 6. 1998 die Einverleibung der Löschung eines (richterlichen) Veräußerungs-, Belastungs- und Verpfändungsverbots. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht, soweit noch von Bedeutung für die zu fällende Entscheidung, dem Rekurs der früheren Ehefrau des Verpflichteten insoweit Folge, als es das genannte Teilbegehren in Abänderung der er... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen haben das Begehren des Antragstellers auf Einverleibung seines Eigentumsrechtes unter Mitübernahme der zu C-LNR 3a, 4a, 6a, 7a, 8a, 9a, 10a und 11a intabulierten Belastungen abgewiesen, weil sie das in § 364c ABGB für die Verbücherung eines rechtsgeschäftlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots geforderte besondere Naheverhältnis zwischen Verbotsberechtigtem und Verbotsbelastetem für nicht ausreichend dargetan hielten. Beide Vorinstanzen haben d... mehr lesen...