RS OGH 2006/1/26 6Ob304/05g

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Norm

ABGB §364c D3

Rechtssatz

Bei Verletzung eines vertraglichen Belastungsverbotes kann der Beseitigungsanspruch im Vertrag über die Einräumung des Belastungs- und Veräußerungsverbots, nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aufgrund des Vertragszwecks, seine rechtliche Grundlage haben. Entscheidend ist die Rechtslage, die mit dem Verbot gesichert werden soll.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 304/05g
    Entscheidungstext OGH 26.01.2006 6 Ob 304/05g
    Beisatz: Hier: Erhaltung des Familienbesitzes. (T1); Veröff: SZ 2006/10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120510

Dokumentnummer

JJR_20060126_OGH0002_0060OB00304_05G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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