Norm: ABGB §364a
Rechtssatz: Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeinträchtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364a
Rechtssatz: Unter § 364a ABGB sind jedenfalls solche ausländischen (genehmigten) Betriebsanlagen nicht zu subsumieren, die im Inland in vergleichbarer Weise nicht genehmigt werden könnten. Entscheidungstexte 1 Ob 5/06a Entscheidungstext OGH 04.04.2006 1 Ob 5/06a Veröff: SZ 2006/54 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364a
Rechtssatz: Eine Mobilfunksendeanlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB. Diese Bestimmung ist auch nicht analog anzuwenden. Es besteht daher kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch. Ein Verschulden des Betreibers einer solchen Anlage könnte beispielsweise im Umstand erblickt werden, dass er zulässige Grenzwerte überschreitet oder aber, dass ihm erkennbar wäre, dass der Betrieb der Anlage trotz Einh... mehr lesen...
Norm: ABGB §364a. ABGB §364bJN §92a
Rechtssatz: Auch nachbarrechtliche Ansprüche nach den §§ 364a und b ABGB können beim Gerichtsstand der Schadenszufügung (§ 92a JN) geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 10 Ob 7/05k Entscheidungstext OGH 08.03.2005 10 Ob 7/05k Veröff: SZ 2005/28 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364a
Rechtssatz: Nur typischerweise mit dem genehmigten Betrieb einer Anlage verbundene Emissionen begründen einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ersatzanspruch. Nicht aus der Emissionsneigung des Betriebs kommende Immissionen (zB - wie hier - aus einem ausgebrochenen Brand in einem Textilgeschäft) oder im Betrieb entstandene Gefahren anderer Art brauchen nicht geduldet werden; für sie gebührt daher auch kein (verschuld... mehr lesen...
Norm: ABGB §364aGewO §359b
Rechtssatz: § 364a ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage keine behördlich genehmigte Anlage im Sinne des § 364a ABGB ist. Entscheidungstexte 4 Ob 137/03f Entscheidungstext OGH 08.07.2003 4 Ob 137/03f Veröff: SZ 2003/77 1 Ob 123/08g ... mehr lesen...