RS OGH 2007/11/16 7Ob189/07f, 3Ob249/08a, 1Ob74/09b, 3Ob201/15b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2007
beobachten
merken

Norm

ABGB §364a

Rechtssatz

Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige Störung) ausgeht, und das beeinträchtigte Grundstück je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeinträchtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 189/07f
    Entscheidungstext OGH 16.11.2007 7 Ob 189/07f
  • 3 Ob 249/08a
    Entscheidungstext OGH 25.02.2009 3 Ob 249/08a
    Auch
  • 1 Ob 74/09b
    Entscheidungstext OGH 08.09.2009 1 Ob 74/09b
    Vgl auch; Beisatz: Der verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB betrifft nicht die Fälle, in denen die Einwirkung vom Grundstück des Beeinträchtigten selbst ausgeht. (T1)
  • 3 Ob 201/15b
    Entscheidungstext OGH 16.12.2015 3 Ob 201/15b
    Auch; Beisatz: Hier: Grenzmauer. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122861

Im RIS seit

16.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten