RS OGH 2003/7/8 4Ob137/03f, 1Ob123/08g, 8Ob128/09w, 8Ob95/11w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2003
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Norm

ABGB §364a
GewO §359b

Rechtssatz

§ 364a ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage keine behördlich genehmigte Anlage im Sinne des § 364a ABGB ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 137/03f
    Entscheidungstext OGH 08.07.2003 4 Ob 137/03f
    Veröff: SZ 2003/77
  • 1 Ob 123/08g
    Entscheidungstext OGH 28.01.2009 1 Ob 123/08g
    Beisatz: Immissionen, die auf Änderungen einer „behördlich genehmigten Anlage" iSv § 364a ABGB - welche von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines „vereinfachten Verfahrens" gemäß § 359b GewO „zur Kenntnis genommen" wurden - zurückzuführen sind, bieten dem hievon betroffenen Nachbarn die Möglichkeit eines Unterlassungsbegehrens gemäß § 364 Abs 2 ABGB, zumal in Bezug auf die bzw wegen der Änderungen keine „behördlich genehmigte Anlage" iSv § 364a ABGB (mehr) gegeben ist. (T1); Bem: Siehe RS0124560. (T2); Veröff: SZ 2009/13
  • 8 Ob 128/09w
    Entscheidungstext OGH 22.09.2010 8 Ob 128/09w
    Auch; Beisatz: Ob in die Rechte nach § 364 ABGB tatsächlich eingegriffen werden soll, kann nur aus der gemeinsamen Interpretation der verwaltungsrechtlichen Bestimmungen iVm § 364a ABGB abgeleitet werden. Ob in diesem Verwaltungsverfahren nur die öffentlichen rechtlichen Interessen beurteilt werden sollen oder auch die privaten Rechte der Anrainer, ergibt sich daraus, ob diese in dem Verwaltungsverfahren Parteistellung (§ 8 AVG) haben. Nur im letzteren Fall ist davon auszugehen, dass es sich auch um eine „genehmigte Anlage“ aufgrund einer „behördlichen Verhandlung“ im Sinne der für den Individualrechtsschutz maßgeblichen Bestimmung des § 364a ABGB handelt. (T3); Veröff: SZ 2010/112
  • 8 Ob 95/11w
    Entscheidungstext OGH 20.01.2012 8 Ob 95/11w
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur „übergangenen Partei“; siehe RS0127581. (T4)
    Veröff: SZ 2012/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117838

Im RIS seit

07.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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