Norm
ABGB §364aRechtssatz
Unter § 364a ABGB sind jedenfalls solche ausländischen (genehmigten) Betriebsanlagen nicht zu subsumieren, die im Inland in vergleichbarer Weise nicht genehmigt werden könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120699Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008