Norm: ABGB §358 IIIABGB §425ABGB §431ABGB §1022
Rechtssatz: Bei Tod des Treuhänders erlischt im Zweifel das Treuhandverhältnis. Dieser Umstand bildet den Titel für den Eigentumsübergang an den ehemaligen Treugeber. Als Modus ist bei treuhändig gehaltenen Liegenschaften noch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich; auf die Abgabe der hiefür nötigen Erklärungen können die Verlassenschaft beziehungsweise die Erben geklagt w... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1009RAO §9
Rechtssatz: So wie der Treuhänder einer nachträglich erteilten Weisung, die nur von einem Treuhänder ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, nicht nachkommen darf, darf er auch keine Erhöhung des Risikos (hier: durch Übernahme weiterer Treuhandschaften in Ansehung desselben Treuhandobjekts) für einen oder mehrere Treugeber herbeiführen. Die Verletzung von Informati... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIZPO §502 Abs1 HIIIZPO §508a
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt bei der Abwicklung einer mehrseitigen Treuhandschaft seiner hohen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, handelt es sich um einen Einzelfall, da es immer auf die jeweilige konkrete Vereinbarung ankommt. Entscheidungstexte 8 Ob 2155/96m Entscheidungstext OGH 24.04.1997 8 Ob 2155/96m ... mehr lesen...