RS OGH 1999/8/26 8Ob86/99a, 5Ob163/12z, 7Ob101/16b, 8Ob137/21m

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Veröffentlicht am 26.08.1999
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Norm

ABGB §358 III
ABGB §425
ABGB §431
ABGB §1022

Rechtssatz

Bei Tod des Treuhänders erlischt im Zweifel das Treuhandverhältnis. Dieser Umstand bildet den Titel für den Eigentumsübergang an den ehemaligen Treugeber. Als Modus ist bei treuhändig gehaltenen Liegenschaften noch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich; auf die Abgabe der hiefür nötigen Erklärungen können die Verlassenschaft beziehungsweise die Erben geklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112406

Im RIS seit

25.09.1999

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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