RS OGH 1999/5/25 1Ob333/98x, 6Ob262/99v, 7Ob111/08m, 13Bkd5/08, 7Ob58/10w, 6Ob189/10b, 3Ob49/13x, 22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1999
beobachten
merken

Norm

ABGB §358 III
ABGB §1002
ABGB §1009
RAO §9

Rechtssatz

So wie der Treuhänder einer nachträglich erteilten Weisung, die nur von einem Treuhänder ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, nicht nachkommen darf, darf er auch keine Erhöhung des Risikos (hier: durch Übernahme weiterer Treuhandschaften in Ansehung desselben Treuhandobjekts) für einen oder mehrere Treugeber herbeiführen. Die Verletzung von Informations- (Aufklärungs-)Pflichten des Treuhänders macht den Treuhänder für einen unsächlich herbeigeführten Vertrauensschaden des Treugebers ersatzpflichtig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 333/98x
    Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 333/98x
  • 6 Ob 262/99v
    Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 262/99v
    Vgl; Beisatz: Die Treuhandverpflichtung ist jedenfalls auch und vorrangig nach dem Zweck des Treuhandgeschäfts zu beurteilen. (T1)
  • 7 Ob 111/08m
    Entscheidungstext OGH 11.09.2008 7 Ob 111/08m
    Auch; Beisatz: Der Treuhänder hat gegebenenfalls die Treuhandschaften niederzulegen, wenn sich ein Spannungsverhältnis zwischen der Aufklärungspflicht gegenüber einem Treugeber und der Verschwiegenheitspflicht gegenüber einem anderen ergibt und diese Interessenkollision nicht behoben werden kann. (T2); Beisatz: Welche Interessen der Treuhänder gegenüber einem bestimmten Treugeber zu wahren hat, bestimmt sich in erster Linie nach Inhalt und Zweck des ihm erteilten Treuhandauftrags. (T3)
  • 13 Bkd 5/08
    Entscheidungstext OGH 13.10.2008 13 Bkd 5/08
    Vgl; Beis wie T1
  • 7 Ob 58/10w
    Entscheidungstext OGH 14.07.2010 7 Ob 58/10w
    Auch; Beisatz: Hier: Weisung der Käufer, die zum Unterbleiben der Lastenfreistellung des Kaufobjekts samt geforderter gerichtlicher Hinterlegung des Kaufpreises und nicht nur den Interessen der Verkäuferin (an der Tilgung der Pfandschuld) widersprochen, sondern auch zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Belastung der Bank geführt hätte. (T4)
  • 6 Ob 189/10b
    Entscheidungstext OGH 28.01.2011 6 Ob 189/10b
    Vgl; Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Veräußert ein Treuhänder das Treugut und kreditiert der Treuhänder dem Erwerber die Bezahlung des (wenngleich angemessenen) Kaufpreises, so treffen den Treuhänder besondere Erkundigungspflichten hinsichtlich der Bonität des Erwerbers. (T5)
  • 3 Ob 49/13x
    Entscheidungstext OGH 15.05.2013 3 Ob 49/13x
    Auch
  • 22 Os 1/14h
    Entscheidungstext OGH 11.11.2014 22 Os 1/14h
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112065

Im RIS seit

24.06.1999

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten