Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002ABGB §1052 A
Rechtssatz: War der Treuhänder, der den Kaufpreis für eine Liegenschaft veruntreute, nicht mit der grundbücherlichen Durchführung der Eigentumsübertragung beauftragt, so hat er nicht die Zug um Zug-Einrede zur Sicherung der Eigentumsübertragung für den Käufer zu wahren. Der Treuhänder stellt lediglich eine Zahlstelle für den Verkäufer dar. Der Käufer hat in diesem Fall aufgrund des Kau... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIDSt 1990 §1 Abs1 C4RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Die Abwicklung von Treuhandverträgen stellt hohe Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und die Zuverlässigkeit des zum Treuhänder berufenen Partners dar. Gerade dieses Anforderungsprofil ist die Erklärung dafür, dass Rechtsanwälte, für deren Zulassung zu diesem Berufsstand uneingeschränkte Vertrauenswürdigkeit ein entscheidendes gesetzliches Kriterium darstellt, regelmäßig mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §905 Abs2 IIBABGB §1002
Rechtssatz: Erfolgte die Veruntreuung durch den (mehrseitigen) Treuhänder nach Abschluss der Treuhandvereinbarung und vereinbarungsgemäßer Überweisung des Geldes auf das Konto des Treuhänders, aber noch vor Erfüllung der Bedingungen für die Auszahlung an den Verkäufer und haben die Parteien (kreditnehmender Käufer und finanzierende Bank), eine Vereinbarung über die Tragung des vo... mehr lesen...