Entscheidungen zu § 313 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

109 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 109

TE OGH 1994/4/26 10Ob507/94

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Entscheidung | OGH | 26.04.1994

TE OGH 1992/4/9 8Ob1552/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1) Elfriede H*****, 2) Thomas H*****, und 3) Andreas H*****, vertreten durch Dr. R.Kaan, Dr.H.Cronenberg, Dr.H.Radl und Dr.St.Moser, Rechtsanwälte in Graz, gegen die Antragsgegnerin Brigitte C****... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.04.1992

TE OGH 1991/12/18 1Ob48/91

Entscheidungsgründe: In der Katastralgemeinde (KG) Absam fließt der Salzbergbach (im Unterlauf Weißenbach) in südliche Richtung zum Inn. Im Frauental im Bereich des (früheren) Hacklteiches teilt sich der Bach in zwei Äste, von denen der westliche Bergbach auf der Grundparzelle (Gp) 2356 im Bereich einer Wasserteilhütte in den westlich gelegenen Amtsbach (auch Absamer- oder Mühlbach) und den östlich gelegenen Baubach (auch Berg- oder Stadtbach) geteilt wird. Wie aus der PostZl 865 de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.1991

TE OGH 1991/9/26 7Ob574/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1978 Alleineigentümerin der EZ 115/5, bestehend aus einer Wiese und einer Baufläche mit dem Haus K*****weg 7, ihre Rechtsvorgängerin erwarb diese Liegenschaft 1933; die Beklagten sind zu verschiedenen Anteilen (Wohnungseigentümer) der benachbarten Liegenschaft EZ 64, bestehend aus einer Wiese und Baufläche. Beide Liegenschaften liegen in der KG K*****. Die Liegenschaft der Klägerin ist sowohl über den im öffentlichen Gut stehenden östlich d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1991

TE OGH 1990/5/23 3Ob584/89 (3Ob585/89)

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der zwischen der Fohrenburgstraße und der Dr. Noldinstraße in Bludenz gelegenen Grundstücke der Liegenschaft EZ 863 KG Bludenz mit dem Haus Fohrenburgstraße 17. Früher grenzte etwa im Norden an ihre Grundflächen das Weg-Grundstück Nr 3632/1, das in Verlängerung des Armantinweges eine auf 2,5 Meter Breite befahrbare und begehbare öffentliche Gemeindestraße mit 50 Meter Länge darstellte. Die Zufahrt zur Liegenschaft der Klägerin wur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1990

TE OGH 1989/11/15 1Ob40/89 (1Ob41/89)

Entscheidungsgründe: Seit Jahrhunderten speiste der Salzbergbach den Hacklteich (Grundstück 2359 KG Absam), der zur Geschiebeabsonderung angelegt und von der beklagten Partei gewartet wurde; die Wartungskosten trug nach uraltem Recht die Stadtgemeinde Hall in Tirol zu einem Drittel. Der Teich sollte verhindern, daß das vom Salzbergbach mitbeförderte Geschiebe weitergeschleppt werde und an den am Unterlauf betriebenen Anlagen Schäden verursache. Vom Hacklteich an teilte sich das Wass... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.11.1989

TE OGH 1989/9/12 2Ob550/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte den Beklagten schuldig zu erkennen, das Betreten ihrer Liegenschaft zu unterlassen. Sie brachte vor, das Gehrecht, das der Beklagte behaupte, habe nie bestanden. Der Beklagte wendete ein, der strittige Fußweg verbinde den Ortsteil Obervens mit der Untervenserstraße Richtung Bahnhof, werde Sommer und Winter benützt und stelle sich in der Natur deutlich als Wiesenweg dar. Der Beklagte benütze den Weg seit 30 Jahren, es seien auch andere Bew... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1989

TE OGH 1989/2/7 4Ob501/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch Neulengbach, bestehend aus dem Grundstück 38 Baufläche Haus Neulengbach 32, zugunsten dieser Liegenschaft ist auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Neulengbach vom 15. Dezember 1940, A 264/38-9, die Dienstbarkeit des Geh-, Fahr- und Viehtriebsrechtes über das Grundstück 122/1 Garten einverleibt, das zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 34 Grundbuch Neulengbach gehört. Diese ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.02.1989

TE OGH 1988/4/12 2Ob532/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes 134/2 = Seehof-Allee der EZ 152 KG Seeboden. Der Beklagte ist seit 1952 grundbücherlicher Eigentümer der Grundstücke 164/10 (eingeschlossen die Baufläche 268 mit dem Haus Kochstraße 11) und 164/11 sowie seit 1979 auch des Grundstückes 164/7, je EZ 314 KG Seeboden. Diese Grundstücke des Beklagten sind vom öffentlichen Straßennetz von Norden her über die Seehof-Allee zu erreichen und grenzen ostseitig ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.04.1988

TE OGH 1987/10/20 4Ob1524/87

Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung und Lehre setzt die Ersitzung den Besitz eines Rechtes voraus, das seinem Inhalt und Umfang nach dem zu erwerbenden Recht entsprechen muß; notwendig ist, daß die Ausübung des Rechtsinhaltes als Recht in Anspruch genommen worden ist (SZ 45/45; Klang2 VI 577; Schubert in Rummel, ABGB, Rz 2 zu § 1460). Die Ersitzung einer Servitut - wie des Wohnrechtes (§ 521 ABGB) - setzt demnach eine für den Eige... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1987

TE OGH 1986/4/22 2Ob521/86

Begründung: Der am 21. Dezember 1982 in der Niederösterreichischen Landeskrankenanstalt Tulln verstorbene Pensionist Karl R*** hinterließ an Vermögen im wesentlichen die Liegenschaft EZ 516 Grundbuch St. Andrä-Wördern sowie drei Sparbücher mit einem Stand von insgesamt rund S 574.000,--. In der von ihm eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen letztwilligen Verfügung vom 22. November 1982 vermachte der Erblasser die drei näher bezeichneten Sparbücher seinem Neffen Peter R***.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1986

RS OGH 1986/3/13 7Ob551/86, 2Ob532/87, 2Ob550/89, 2Ob521/94, 7Ob2433/96m, 5Ob106/97t, 10Ob144/99w, 7

Norm: ABGB §309ABGB §313ABGB §1460
Rechtssatz: Zur Ersitzung eines Wegrechts für die Allgemeinheit durch die Gemeinde ist ein nachträglicher Gemeinderatsbeschluss, dessen Wirksamkeit erheblichen Zweifel unterliegt, nicht erforderlich. Es genügt, dass alle nach der räumlichen Nähe in Betracht kommenden Personen einen Weg offenkundig zum allgemeinen Vorteil benützen. Ab dem Zeitpunkt, in dem dieses Signal für den Belasteten unübersehbar wird, beg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1986

RS OGH 1986/3/13 7Ob551/86, 1Ob10/15z

Norm: ABGB §309ABGB §313
Rechtssatz: Besitz ist die bloße Erscheinung der Zugehörigkeit einer Sache oder eines Rechtes zu einer bestimmten Person, sodass die vom Gegner unwidersprochene Vornahme der zu duldenden Handlung mit dem ersichtlichen Willen, dadurch ein Recht auszuüben, genügt. Entscheidungstexte 7 Ob 551/86 Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 551/86 JBl 1986,644 = SZ 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1986

RS OGH 1986/3/13 7Ob551/86, 1Ob10/15z

Norm: ABGB §309ABGB §313
Rechtssatz: Für das Zustandekommen und die Äußerung des Besitzwillens ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Entscheidungstexte 7 Ob 551/86 Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 551/86 JBl 1986,644 = SZ 59/50 1 Ob 10/15z Entscheidungstext OGH 23.04.2015 1 Ob 10/15z Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1986

RS OGH 1986/3/13 7Ob551/86, 1Ob10/15z

Norm: ABGB §309ABGB §313
Rechtssatz: Mindestens im Tatsächlichen kann der Besitz unbestritttenermaßen auch durch Vertreter ausgeübt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 551/86 Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 551/86 JBl 1986,644 = SZ 59/50 1 Ob 10/15z Entscheidungstext OGH 23.04.2015 1 Ob 10/15z Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1986

TE OGH 1986/3/13 7Ob551/86

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer von Liegenschaften im Ortsbereich der beklagten Gemeinde. Sie begehren mit Eigentumsfreiheitsklage die Feststellung des Nichtbestehens der Servitut eines Fußsteiges, des sogenannten Gangsteiges, und die Unterlassung künftiger Benützung. Die beklagte Partei macht Ersitzung der Wegeservitut geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen besteht seit alters her, jedenfalls seit mehr als 40 Jahren, zwische... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.03.1986

TE OGH 1983/12/14 1Ob700/83

Der Kläger ist Eigentümer mehrerer Grundstücke, die alle an die Trasse der im 19. Jahrhundert errichteten Bahnstrecke Bischofshofen-Wörgl angrenzen. Entlang der Grenze zwischen Weideland und Bahntrasse wurde von der beklagten Partei, den Österreichischen Bundesbahnen, oder deren Rechtsvorgängerin ein Zaun errichtet und bis 1980 alljährlich zwischen Schneeschmelze und Viehauftrieb instand gesetzt. Der Kläger meldete beim zuständigen Bahnwärter die schadhaften Zaunstellen und ersuchte d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1983

TE OGH 1983/6/29 1Ob18/83

Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 435 KG S, zu deren Gutsbestand das Grundstück 52/1 gehört. Dieses Grundstück hat im Süden eine gemeinsame Grenze zum Grundstück 775/1 Wörthersee, das im Eigentum der klagenden Republik Österreich steht. Die Erstbeklagte und die Mutter der Zweitbeklagten erwarben dieses Grundstück mit Kaufvertrag vom 2. 8. 1976. Die Zweitbeklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer Mutter. Vor dem Grundstück 52/1 auf dem Grundstück 775/1 be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1983

TE OGH 1982/3/31 1Ob506/82

Entscheidungsgründe: Die Kläger, die ab 1956 Mieter von Räumlichkeiten im Hause *****, R*****gasse 6, waren, sind auf Grund des Kaufvertrages vom 19. 7. 1965, einverleibt am 19. 8. 1965, je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 152 KG *****, Grundstück 268, Haus R*****gasse 6. Ihr Voreigentümer war Alois S*****, der im Haus eine Schusterwerkstätte betrieb. Der Beklagte ist Eigentümer der benachbarten Liegenschaft EZ 153 KG ***** mit dem Grundstück 269, Haus R*****gasse 8. Diese ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1982

RS OGH 1982/3/3 1Ob4/82

Norm: ABGB §313ABGB §364 B1ABGB §477ABGB §1460
Rechtssatz: Die bloße, weder dem Oberlieger noch dem Unterlieger bekannte Tatsache, daß künstlich auf die Liegenschaft des Oberliegers zugeführte Wasser auf die Liegenschaft des Unterliegers abrinnt, kann mangels Ausübung eines Rechtsbesitzes durch den Oberlieger nicht zur Ersitzung einer Wasserableitungsdienstbarkeit führen. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1982

TE OGH 1982/3/3 1Ob4/82

Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 136 KG S, zu der die Grundstücke 1141/4, 190 und 1141/3 gehören. Der Beklagte ist Eigentümer der etwa 120 bis 150 m vom Anwesen der Kläger hangaufwärts gelegenen Liegenschaft EZ 34 KG S, zu der ua. das Grundstück 1141/1 gehört. Der Beklagte bezieht als Servitutsberechtigter von einem nördlich wohnenden Nachbarn, dem Landwirt B Wasser. Die Kläger errichteten etwa an der Grenze zwischen den Grundstücken 1141/4 und 1141/1 eine ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.03.1982

RS OGH 1982/2/17 1Ob502/82, 7Ob269/00k, 1Ob6/06y, 7Ob20/13m

Norm: ABGB §287ABGB §313ABGB §364 B4ABGB §477ABGB §524ABGB §1460
Rechtssatz: Das nur im Rahmen der örtlichen Übung und nicht erkennbar als Rechtsbesitz ausgeübte sogenannte Pflugwenderecht (die Verpflichtung des Eigentümers, das Wenden das Pfluges des Nachbarn und das Umtreten des Zugviehs auf seinem Grund zu dulden) kann nicht ersessen werden und endet bei Wegfall seiner ortsüblichen Voraussetzungen (hier: bei Kulturänderung des Nachbargrundst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1982

RS OGH 1982/2/17 1Ob502/82, 1Ob4/82, 1Ob506/82, 7Ob1650/93, 7Ob637/94, 9Ob2020/96s, 5Ob106/97t, 9Ob4

Norm: ABGB §313ABGB §1460
Rechtssatz: Die Besitzausübung muss beim Rechtsbesitz so beschaffen sein, dass derjenige, in dessen Besitz eingegriffen wird, erkennen kann, dass ein individuelles Recht ausgeübt wird. In welchem Umfang erworben wird, hängt davon ab, welches Recht der eine Teil ausüben und der andere dulden wollte. Entscheidungstexte 1 Ob 502/82 Entscheidungstext OGH 17.02.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1982

TE OGH 1982/2/17 1Ob502/82

Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke 597 und 602 KG S, der Beklagte Eigentümer des westlich angrenzenden Grundstückes 598 KG S das er im Jahr 1980 aufforstete und umzäunte. Der Kläger begehrte zuletzt festzustellen, daß ihm ein Pflugwenderecht zwischen den genannten Grundstücken zustehe, und den Beklagten schuldig zu erkennen, den Zaun auf Verlangen des Klägers zu entfernen, sobald er vom Pflugwenderecht Gebrauch machen müsse. Der Kläger behauptet, daß ihm ein im Raum S allgeme... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.02.1982

RS OGH 1980/2/12 2Ob609/79, 7Ob515/81

Norm: ABGB §313
Rechtssatz: Gemäß § 313 ABGB besteht der Gebrauch des Rechtes unter anderem darin, daß die einem anderen gehörige Sache mit dessen Gestattung zu seinem Nutzen angewendet wird. Entscheidungstexte 2 Ob 609/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 2 Ob 609/79 7 Ob 515/81 Entscheidungstext OGH 19.03.1981 7 Ob 515/81 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1980

RS OGH 1979/6/12 2Ob533/78

Norm: ABGB §312ABGB §313ABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Zur Frage, ob und in welchem Umfang einem bloßen Rechtsbesitzer Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen ( unter Stellungsnahme zur bisherigen Judikatur ). Entscheidungstexte 2 Ob 533/78 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 2 Ob 533/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1979

TE OGH 1978/5/17 8Ob504/78

Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 162 KG X, bestehend aus dem Grundstück 284 mit dem Haus Graz, M-Gasse 9, und zwar der Erstkläger zur Hälfte, der Zweitkläger und die Drittklägerin zu je einem Viertel. Die Beklagte ist Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft EZ 1313 KG X mit dem Grundstück 282/2. auf dem sich das Haus G-Gasse 12 befindet. Zwischen diesen beiden Häusern liegt eine langgestreckte Hoffläche. Im südwestlichen Teil dieser Hoffläche befindet sich eine zum... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.05.1978

RS OGH 1978/5/17 8Ob504/78, 8Ob1552/92, 7Ob251/03t, 10Ob34/17y

Norm: ABGB §313ABGB §1090 Ic
Rechtssatz: Der Mieter erwirbt Rechtsbesitz am Bestandgegenstand und kann als Besitzmitller auch für den Sachbesitzer ( = Eigentümer ) neue Besitzrechte erwerben, sofern sie nach ihrer äußeren Erscheinung zum Bestandgegenstand gehören und ihm wirtschaftlich zugeordnet sind. Entscheidungstexte 8 Ob 504/78 Entscheidungstext OGH 17.05.1978 8 Ob 504/78 SZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1978

RS OGH 1976/3/4 7Ob512/76, 3Ob535/80, 7Ob574/91, 7Ob269/00k

Norm: ABGB §313
Rechtssatz: Dadurch, daß jemand fremden Grund benützt, fordert er die Duldung als Schuldigkeit iS des § 313 ABGB, wodurch er den Besitzwillen an den tag legt. Die Gestattung liegt in der tatsächlichen Duldung einer als Rechtsausübung erkennbaren Benützung. Entscheidungstexte 7 Ob 512/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 7 Ob 512/76 JBl 1976,642 = NZ 1978,110 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1976

RS OGH 1976/3/4 7Ob512/76, 4Ob521/81, 7Ob1650/93, 9Ob2020/96s, 7Ob269/00k, 5Ob36/10w, 6Ob63/13b, 4Ob

Norm: ABGB §313ABGB §1460
Rechtssatz: IdR ist davon auszugehen, dass der ersitzende Benützer, wenn er schon nicht Eigentümer ist, zumindestens ein anderes dingliches Recht (Dienstbarkeit) ausüben wollte. Bei fehlenden Voraussetzungen für die Ersitzung des Eigentumsrechtes ist daher im Zweifel zumindest die Ersitzung einer Grunddienstbarkeit anzunehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 512/76 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1976

Entscheidungen 61-90 von 109