Norm: ABGB §313ABGB §1460
Rechtssatz: Wege? und Bringungsrechte sind als solche aufgrund der Bewirtschaftungsart leicht erkennbar, auch wenn sie nicht häufig, sondern nur wenige Male im Jahr ausgeübt werden. Es kann wegen des geringen Erfordernisses des herrschenden Guts auch selten ausgeübte Wegerechte geben. Entscheidungstexte 2 Ob 1/14g Entscheidungstext OGH 18.12.2014 2 Ob 1/14g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1955 wurde von einer zu diesem Zweck gegründeten Weggenossenschaft der Almaufschließungsweg „M***** Almweg“ errichtet. 1963 errichtete die „S***** Weggenossenschaft“ den „S***** Almweg“. Der Erst-, der Drittkläger und der Beklagte sind Mitglieder beider Weggenossenschaften, der Zweitkläger ist Mitglied und Obmann der S***** Weggenossenschaft. Anlässlich der Errichtung des S***** Almwegs wurde aus bautechnischen Gründen ein Verbindungsweg vom M***** Almweg zum S*... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich das Haus E***** 1 samt Garten befindet. Die Beklagten sind Miteigentümer der benachbarten Liegenschaft, auf der sich das Haus E***** 1a befindet. Bis 1968 gehörte das Grundstück der Beklagten zum Gutsbestand des Grundstücks der Klägerin. In diesem Jahr wurde eine bücherliche Teilung vorgenommen. Die beiden Häuser grenzen aneinander, wobei das Haus der Beklagten gegenüber dem Haus der Klägerin zurückver... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erwarb 1967 eine Liegenschaft mit einem Wohnhaus, die an eine Liegenschaft der Beklagten (M*****platz) angrenzt. Der Platz wurde von der Beklagten schon seit weit mehr als 40 Jahren als für jedermann zugänglich zur Verfügung gestellt. Auch die Klägerin und ihre Familie stellten ihre Fahrzeuge auf dem Platz ab, wobei sie keinen bestimmten Parkplatz verwendeten, sondern einen, der gerade frei war. Für die Klägerin war es nichts besonderes, dass sie dort zufahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Entlang der Grenze des Grundstücks des Klägers verläuft ein etwa 3 m breiter asphaltierter Weg, der im Eigentum der Beklagten steht. Der Kläger hat einen Gartenausgang auf diesen Weg und er bzw seine Rechtsvorgänger benützt(en) diesen Weg seit den 1950-er Jahren, um spazieren bzw zum See zu gehen sowie um zur Post, in den Ort, zum Tennisplatz usw zu gehen. Das Gartentor wurde mit Kenntnis und Wissen der Rechtsvorgänger der Beklagten errichtet. Der Weg wurde und ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung des Bestehens einer Servitut des Badestegs auf einem Grundstück des Beklagten (Wasserfläche eines Sees, der öffentliches Gewässer ist). Die Vorinstanzen haben die wirksame Ersitzung dieser Servitut bejaht. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil Judikatur des Obersten Gerichtshofs zu der Frage fehle, ob notwendige, noch nicht erteilte verwaltungsbehördliche Bewilligungen die Ersitzung einer Dienstbarkeit des (auf e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „Öffentliches Gut“ der Gemeinde H***** (richtig: Gemeinde H***** als Eigentümerin des Öffentlichen Guts), vertreten durch den Bürgermeister Josef G*****, dieser vertreten durch Dr. Michael Batt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1995 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs Villach, auf der das Gebäude B***** 3 errichtet ist. Die Beklagte ist seit 1994 Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf befindlichen Gebäude B***** 5. In der südwestlichen Ecke des Hauses B***** 5 befindet sich im Halbstock ein ca 10 m² großer Raum, der nur über das Haus B***** 3 zugänglich ist. Es besteht keine direkte Verbindung von diesem Raum zu den übrigen Teilen ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften in Hanglage, zwischen denen ein in der Natur als teilweise befestigter Weg ausgebildeter, seit dem Jahr 2006 im Miteigentum der Kläger stehender Grundstücksstreifen verläuft. Unstrittig ist, dass dem Beklagten als Eigentümer seiner Liegenschaft aufgrund eines im Jahr 1935 mit seinen Rechtsvorgängern geschlossenen Servitutsvertrags das Recht des Gehens und Fahrens auf diesem Weg („Heckenweg“) von seiner westliche... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** H*****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören insbesondere die Wiesengrundstücke Nr 3401/1 und Nr 3426 sowie die Waldgrundstücke Nr 3394/1, 3394/2, 3425/1 und 3425/2. Über diese Grundstücke führt der „A*****bergweg II", der bei der Kreuzung mit dem „W*****weg" Richtung Norden in den „R*****-Almweg" übergeht, der an der vom beklagten Verein betriebenen „Dr.-E*****-B*****-Hütte" (früher „M*****... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in folgende Ansprüche des Patents: Anspruch 1: die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten Verbindung (l-Nebivolol) zur Potenzierung der Wirkung von blutdrucksenkenden Medikamenten mit... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in die Ansprüche 4, 6 und 7 des Patents: Das Streitpatent enthält als Anspruch 1 einen unabhängigen Verwendungsanspruch, und zwar betreffend die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten... mehr lesen...