RS OGH 2014/12/18 2Ob1/14g, 2Ob171/14g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2014
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Norm

ABGB §313
ABGB §1460

Rechtssatz

Wege? und Bringungsrechte sind als solche aufgrund der Bewirtschaftungsart leicht erkennbar, auch wenn sie nicht häufig, sondern nur wenige Male im Jahr ausgeübt werden. Es kann wegen des geringen Erfordernisses des herrschenden Guts auch selten ausgeübte Wegerechte geben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129861

Im RIS seit

02.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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