RS OGH 2025/11/11 7Ob551/86; 1Ob10/15z; 1Ob130/25m

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Veröffentlicht am 13.03.1986
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Rechtssatz

Mindestens im Tatsächlichen kann der Besitz unbestritttenermaßen auch durch Vertreter ausgeübt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010114

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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