Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt, soweit im Revisionsverfahren noch gegenständlich, es werde zwischen ihr und dem Erstbeklagten festgestellt, dass dieser gegenüber der Klägerin als Eigentümerin des im
Spruch: bezeichneten Grundstücks und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstücks nicht berechtigt sei, das Eigentum der Klägerin dadurch zu stören, dass der Erstbeklagte die Liegenschaft der Klägerin zum Zweck der Jagdausübung begeht. Die Klägerin begehrt weit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erwarb 1967 eine Liegenschaft mit einem Wohnhaus, die an eine Liegenschaft der Beklagten (M*****platz) angrenzt. Der Platz wurde von der Beklagten schon seit weit mehr als 40 Jahren als für jedermann zugänglich zur Verfügung gestellt. Auch die Klägerin und ihre Familie stellten ihre Fahrzeuge auf dem Platz ab, wobei sie keinen bestimmten Parkplatz verwendeten, sondern einen, der gerade frei war. Für die Klägerin war es nichts besonderes, dass sie dort zufahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Entlang der Grenze des Grundstücks des Klägers verläuft ein etwa 3 m breiter asphaltierter Weg, der im Eigentum der Beklagten steht. Der Kläger hat einen Gartenausgang auf diesen Weg und er bzw seine Rechtsvorgänger benützt(en) diesen Weg seit den 1950-er Jahren, um spazieren bzw zum See zu gehen sowie um zur Post, in den Ort, zum Tennisplatz usw zu gehen. Das Gartentor wurde mit Kenntnis und Wissen der Rechtsvorgänger der Beklagten errichtet. Der Weg wurde und ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „Öffentliches Gut“ der Gemeinde H***** (richtig: Gemeinde H***** als Eigentümerin des Öffentlichen Guts), vertreten durch den Bürgermeister Josef G*****, dieser vertreten durch Dr. Michael Batt... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 314 GB ***** (öffentliches Wassergut) ist das Eigentumsrecht für die Antragstellerin einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ 303 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege), das ua das Grundstück 3099/4 („Gewässer fließ.“) umfasst, ist das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde F***** (in der Folge immer: Stadtgemeinde) einverleibt. Mit am 1. 12. 2009 beim Grundbuchsgericht eingelangtem Gesuch beantragt die Antragstellerin unter Vorlage einer Anerkenn... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Marktgemeinde ist bücherliche Alleineigentümerin des Grundstücks Nr 1226/3, vorgetragen in EZ 2063, GB ***** („Gemeindestraßen") sowie des Grundstücks Nr 1222, vorgetragen in EZ 5749, GB ***** („öffentliche Privatstraßen"). Der Kläger stellte das Hauptbegehren, es werde festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger gegenüber verpflichtet ist, die Fläche (150 m2) des in ihrem Eigentum stehenden Gst Nr 1226/3 sowie eine westlich an dieses Grundstück anschließende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 135/4754-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 148 GB *****, zu der unter anderem die Grundstücke 206/11 sonstige (Weg), 207/19 Baufläche (Gebäude) und Baufläche (begrünt) gehören. Mit ihren gemäß § 5 Abs 3 und § 13 Abs 3 WEG verbundenen Anteilen ist Wohnungseigentum am Haus B3 (*****straße *****) verbunden. Die Kläger sind zu je 135/4754-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 148 GB *****, zu der unter anderem die Grundstücke 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Juliane L*****, vertreten durch Mag. Dieter Kocher, Rechtsanwalt in St. Michael im Lungau, und deren Nebeninterveni... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 65, Grundbuch *****, mit dem Grundstück Nr .150, auf dem das Haus H*****straße 3 steht. Die Beklagten sind die beiden Miteigentümer der benachbarten Liegenschaft EZ 64 desselben Grundbuchs mit dem Grundstück Nr .149, das mit dem Haus H*****straße 5 bebaut ist. Die beiden Häuser grenzen aneinander. An dieser Grenze verläuft eine etwa 17 m lange und mehr als 30 cm breite Hausmauer. Im zweiten Obergeschoß des Hauses des Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des zum Grundbuch L***** gehörenden Grundstückes 2035, das man von der D*****-Landesstraße aus über das im Eigentum der Beklagten stehende Weggrundstück 2037 (öffentliches Gut) dieser Katastralgemeinde erreichen kann. Ein weiterer Anrainer dieses öffentlichen Interessenweges ist die E***** GmbH mit den Grundstücken 2038 und 2034 derselben Katastralgemeinde. Da das Betriebsgelände der E***** GmbH direkt an diesem Weg heranreicht, tra... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****81 Grundbuch ***** mit dem 1.556 m2 großen Grundstück 40/4. Die Beklagten sind Eigentümer von Anteilen an der Nachbarliegenschaft EZ *****04, an der Wohnungseigentum begründet ist. Zum Gutsbestand der EZ *****04 gehört auch das Grundstück 44 mit dem darauf errichteten „K*****-Hochhaus". Das Grundstück 44 liegt teils südlich, teils östlich des winkelförmig angelegten Grundstücks 40/4. Unmittelbar südlich der Gr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Wohnhaus befindet. Zu dieser Liegenschaft gehört u.a. ein Waldgrundstück. Weiters ist der Kläger Miteigentümer des Grundstücks 7269 (Weg) einer anderen Liegenschaft, welches der Erschließung des vorgenannten Waldes dient. Die Beklagte ist bücherliche Eigentümerin des Grundstücks 7245/1 (Straße/Weg - im Folgenden „Weg" genannt). Darüber hinaus hält sie Miteigentumsanteile am Grundstück 7269 (Weg).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das streitgegenständliche, 202 m2 große Grundstück stand von 1819 bis 1938 im Eigentum der „D***** Gemeinde". Diese ist als Gemeinschaft ortsansässiger Bauern anzusehen, welche das Grundstück seit jeher verwendeten, um Vieh zu verladen und Fahrzeuge samt deren Anhängern vorübergehend abzustellen. Eine Gebietskörperschaft „Gemeinde D*****" existierte nicht; „D*****" war seit jeher nur eine Katastralgemeinde der klagenden Gemeinde. 1938 wurde auf Grund des „Reichs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dkfm. Hans L*****, vertreten durch Dr. Oswin Lukesch und andere Rechtsanwälte in St. Pölten, gegen die beklagte Parteien 1. Ing. Karl F*****, 2. Maria Susanne F*****, beide: *****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Stadt ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 716, Grundbuch 81113 Innsbruck. Deren Gutsbestand umfasst ua das Grundstück 1042, das in der Altstadt von Innsbruck liegt und als „Hofgasse" bezeichnet wird. Bei der Grundfläche handelt es sich um öffentliches Gut. Der Beklagte betreibt in Innsbruck, Hofgasse *****, seit 1. 4. 1996 ein Souvenirgeschäft. Vor seinem Geschäft hat er einen Warenverkaufsständer in Verwendung, für den er bereits im Juni 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte festzustellen, ihr und ihren Rechtsnachfolgern stehe als Halter des Motor- und Segelflugfeldes W*****, EZ 5694 Grundbuch *****, gegenüber den Beklagten als Eigentümern der EZ 5928 Grundbuch ***** und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum die Dienstbarkeit des hindernisfreien Überfluges bis zu einer solchen Höhe über das genannte Grundstück der Beklagten zu, als dies für die Hindernisfreiheit der Anflugflächen im Sinne des § 39 ZFV, insbeso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Stadtgemeinde ist Eigentümerin der „Hofgasse" in der Altstadt von Innsbruck. Bei der Grundfläche handelt es sich um öffentliches Gut. Der Erstbeklagte betreibt seit 1975 in der Hofgasse ein Souvenirgeschäft. Schon seit 1983 stellte er vor seinem Geschäft einen Warenverkaufsständer mit einem Sockelmaß von 65 x 65 cm auf. Mit Bescheid der Magistratsabteilung II - Amt für Straßen- und Verkehrsrecht vom 28. 11. 2002 wurde dem Erstbeklagten die verwal... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist auf Grund des Kaufvertrages vom 5. 12. 2000 Miteigentümer von 29/13484 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit denen Wohnungseigentum an Garage 5 untrennbar verbunden ist. Rechtsvorgängerin des Beklagten hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile ist die Nebenintervenientin, die sie mit Tauschvertrag vom 3. 12. 1996 von DI Klaus D***** erworben hat. Die Klägerin ist ebenfalls Miteigentümerin dieser Liegenschaft; mit ihren Anteilen ist Woh... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück .84 (Baufläche) mit dem Gebäude H*****. Im Erdgeschoss des Gebäudes sind die Geschäftsräume einer ehemaligen Bäckerei untergebracht; darüber hinaus befinden sich im Gebäude drei Wohnungen. Die Beklagte ist Verwalterin des benachbarten Grundstücks Nr. 118/1 EZ ***** (M*****platz). Bei diesem Grundstück handelt es sich um öffentliches Gut. Die Kläger begehren die Feststellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1-Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B-Blatt ist jedoch kein Eigentümer eingetragen. An den Treppelweg grenzen das Ufer und das Flussbett der Donau. Die Liegenschaft mit dem Grundstück 31/2 wurde etwa 1909 - damals erstreckte sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grundstücken der Republik Österreich liegen zwei Schluchten, die eine zwischen zwei Stauseen, die andere im Abschnitt nach den Seen; die Talsohle der beiden Schluchten durchzieht jeweils ein Gewässerlauf. Eine der beiden Schluchten ist über eine Länge von rund 6 km zwischen einem und zehn Metern breit. Beiderseits des Flussbettes steigen die Felswände nahezu senkrecht mehr als 100 m empor. Oberhalb dieser Schlucht erstreckt sich durchgehender Waldbestand. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §288AllgGAG §1 Abs2AllgGAG §12 Abs1
Rechtssatz: Die bloße Ersichtlichmachung der Zugehörigkeit einer Liegenschaft zum öffentlichen Gut, die wiederum auf die Beschränkung des Eigentümers durch den bestehenden Gemeingebrauch hinweist, erklärt sich daraus, dass der konstitutive Akt für das Entstehen dieses Rechtszustandes in einem außerbücherlichen Vorgang liegt. Die
Begründung: des Gemeingebrauchs, die einer im Eigentum einer G... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §523 AStmk ROG 1974 §29 Abs8Stmk ROG 1974 §31 Abs1Krnt StrG §2 Abs1 litaKrnt StrG §3Krnt StrG §4 Abs2
Rechtssatz: Aus der Widmung bestimmter Grundstücke als öffentliche Verkehrsfläche im Flächenwidmungsplan einer Gemeinde ist nur ableitbar, dass diese Grundstücke im Gemeindegebiet künftig als öffentliche Verkehrsfläche Verwendung finden sollen. Diese Flächenwidmung macht jedoch die behördliche Erklärung solcher Grundstücke z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist aufgrund des Vertrags vom 14. 6. 1994 Mieterin des Grundstücks 774/1. Sie beabsichtigt, dort eine - ab 1998 errichtete - Asphaltmischanlage zu betreiben. Der Kläger erwarb aufgrund des Kaufvertrags vom 2. 1. 1995 von einer GmbH & Co KG als Verkäuferin das Eigentumsrecht an einer Liegenschaft, zu der u.a. die Grundstücke 1400 (Weg) und 767/2 gehören. Die Verkäuferin behielt sich die "Nutzungsrechte an den Grundstücken" vor. Sie und ihr... mehr lesen...
Norm: ABGB §287
Rechtssatz: Sofern sich weder aus dem Grundbuch noch aus dem Gesetz ergibt, dass ein Grundstück als öffentliches Gut im Eigentum einer bestimmten Gebietskörperschaft steht, ist Eigentum der Republik Österreich, des Landes oder der Gemeinde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 7/01p Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Begründung: Die wesentlichen Bestimmungen des hier noch maßgeblichen Tiroler Landesgesetzes vom 13. März 1985 über öffentliche Abwasserbeseitungsanlagen (Tiroler KanalisationsG 1985) LGBl 40 (TirKanalG 1985) lauten: Die wesentlichen Bestimmungen des hier noch maßgeblichen Tiroler Landesgesetzes vom 13. März 1985 über öffentliche Abwasserbeseitungsanlagen (Tiroler KanalisationsG 1985) Landesgesetzblatt 40 (TirKanalG 1985) lauten: § 1 Paragraph eins, Geltungsbereich (1) Dieses G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des nördlich der Glan gelegenen Gutes S*****hof EZ 50 KG L*****, von dem er ca 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche nördlich und südlich der Glan bewirtschaftet. Nahe dem S*****hof führt die S*****hofbrücke über den (flussabwärts gesehen von West nach Ost verlaufenden) Glanfluss. Östlich der S*****hofbrücke befindet sich nördlich der Glan (in Richtung S***** gesehen an ihrem linken Ufer) die im Eigentum der erstbeklagten Stadtgeme... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind seit 1972 je zur Hälfte Eigentümer der EZ 73 GB S*****, zu welcher Liegenschaft ua das Grundstück Nr 368/1 (Waldparzelle mit Bäumen, Wiesenflächen und einer Felsenschlucht) gehört. Dieses Grundstück ist nur von der südlich angrenzenden Parzelle Nr 988 der EZ 50000 (öffentliches Gut) zugänglich. Der Rechtsvorgänger der Kläger im Eigentum des Grundstückes Nr 368/1 führte seit Ende der 40iger Jahre mit Ochsenkarren und Pferdefuhrwerken Gras, Heu und Holz... mehr lesen...