Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist bücherliche Eigentümerin des Schloßplatzes in H***** (Grundstück Nr 7208, EZ 829, GB *****). Mit Pachtvertrag vom 18. 2. 1827 wurde den jeweiligen Eigentümern der drei angrenzenden Grundstücke Nr 244/1, EZ 211 sowie Nr 226/1 und 226/3, EZ 5403, jeweils GB ***** gegen einen jährlichen Pachtzins von zwei Kronen das Recht eingeräumt, den Schloßplatz - mit den im Urteilstenor genannten Beschränkungen - beliebig zu benützen. Bücherlic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die übrigen Beklagten sind Mitglieder der sechstbeklagten Partei, einer Wassergenossenschaft, deren Obmann der Erstbeklagte ist. Zwei Liegenschaften im Eigentum des Klägers waren zu ihrer Versorgung mit Trink- und Nutzwasser an die Wasseranlage der sechstbeklagten Partei angeschlossen. Die Abzweigung für die Hauswasserleitung des Klägers befand sich auf dessen Grundstück 213/1, das die Erst- bis Fünftbeklagten am 4. März 1998 mittels eines Baggers aufg... mehr lesen...
Norm: ABGB §287
Rechtssatz: Über Bestand und Umfang des Gemeingebrauchs haben die Verwaltungsbehörden zu befinden. Entscheidungstexte 5 Ob 90/99t Entscheidungstext OGH 13.04.1999 5 Ob 90/99t Veröff: SZ 72/65 9 Ob 68/05y Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 Ob 68/05y 6 Ob 109... mehr lesen...
Norm: ABGB §287AllgGAG §12
Rechtssatz: Privatrechtliche Verfügungen über öffentliches Gut, die den Gemeingebrauch beeinträchtigen, setzen die Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch voraus. Zur Verbücherung derartiger Verfügungen muss ein Nachweis der Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch vorgelegt werden. Die Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch kann nur durch einen der Widmung entgegengesetzten Akt, vornehmlich durch ein Gesetz oder d... mehr lesen...
Begründung: Außer der vom Erstgericht rechtskräftig bewilligten und verbücherten Teilung des Grundstücks 1202 KG ***** in die Grundstücke 1202/1 und 1202/2 haben die Antragsteller auch noch die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 1202/2 vom Gutsbestand der EZ *****, die Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage für das abgeschriebene Grundstück, die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Erstantragstellerin bei der neuen Einlage sowie die Verbücherung einer Grunddienstbarkeit... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §859
Rechtssatz: Zur Frage der Rechtsnatur von für die Benutzung von Straßenflächen für Baueinrichtungen erlassenen Tarifordnungen. Entscheidungstexte 6 Ob 280/98i Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 280/98i Veröff: SZ 72/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111446 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gesellschaft mbH veranstaltet Mozart-Konzerte durch historisch kostümierte Musiker in Wien (Konzerthaus, Musikvereinssaal und Hofburg) und verteilt durch höchstens zwei, fallweise historisch kostümierte Orchestermitglieder ("Mozart-Kostüm") im Bereich der im Eigentum des klagenden Bundes stehenden Hofburg in Wien, und zwar ausschließlich am stark frequentierten Gehsteig vor dem Eingang Schweizer Tor, ausschließlich an interessierte Passanten Information... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §1460oö StrG 1991 §1 Abs1oö StrG 1991 §6 Abs1oö StrG 1991 §10oö StrG 1991 §11 Abs2
Rechtssatz: Gemeingebrauch kann durch eine der Ersitzung entsprechende langjährige Übung entstehen. Erforderlich ist aber auch nach dem oberösterreichischen Landesrecht das Bestehen eines Verkehrsbedürfnisses. Entscheidungstexte 5 Ob 106/97t Entscheidungstext OGH 29.10.1997 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15.4.1994 erwarb die Klägerin aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft mehrere Grundstücke, für welche im Grundbuch eine eigene Einlagezahl eröffnet wurde. Diese Grundstücke bilden in der Natur das Schloß K***** samt Schloßpark und Zufahrtswegen. Das Schloß wurde vor mehreren Jahrhunderten errichtet und befand sich ehedem in Insellage. Die Insel bzw der Baugrund besteht aus Seeton/Schlier. Zwischen dem Geländeterrain und der Wasseroberfläche (Differ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer mehrerer Liegenschaften. Er vermietete zu diesen Liegenschaften gehörige Grundstücke im Jahre 1991 an ein Unternehmen zur Errichtung eines Lebensmittelmarkts. Im Zuge des von der beklagten Partei abgeführten Widmungsverfahrens erklärte er als Grundeigentümer, der geforderten Grundabtretung entlang des öffentlichen Guts in einem dem Widmungsplan entsprechenden Ausmaß zuzustimmen. Im Widmungsbescheid wurde daraufhin verfügt, daß ein best... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsbegehren hinsichtlich der Benützung einer Fläche als Zufahrt für Kraftfahrzeuge ist unschlüssig, wenn die Zufahrt mit einem PKW im Rahmen des Gemeingebrauchs nach außen hin gleich in Erscheinung tritt wie die Zufahrt aufgrund eines - hier strittigen - Rechtes (Servitutsrechtes oder Eigentumsrechtes). Entscheidungstexte 1 Ob 598/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287WRG §8
Rechtssatz: Das Setzen einer an einer im Seegrund angebrachten Betonverankerung befestigten Boje wird durch den Gemeingebrauch am Gewässer nicht erfaßt. Entscheidungstexte 1 Ob 15/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 15/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037136 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287
Rechtssatz: Gemeingebrauch an Sachen in Privateigentum bewirkt deren Öffentlichkeit hinsichtlich der Nutzungen und schränkt die Verfügungsbefugnis gleicherweise ein. Entscheidungstexte 10 Ob 507/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 10 Ob 507/94 9 Ob 505/95 Entscheidungstext OGH 22.02.1995 9 Ob 505/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287AllgGAG §7 Abs2DSchG §2 Abs2GBG §8GBG §20Geo §458GUG §4
Rechtssatz: Die Aufnahme einer Liegenschaft in das Grundstücksverzeichnis II diente lediglich Evidenzzwecken; ihr kam keine konstitutive Wirkung zu. Für Ersichtlichmachungen, zu deren Wesen die Eintragung ins Grundbuch gehört, um sich dessen Publizitätswirkung zunutze zu machen, eignet sich ein solches Hilfsverzeichnis nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287
Rechtssatz: Die Teilnahme am Gemeingebrauch gestattet nicht jede Nutzung; Gemeingebrauch ist vielmehr die jedem zustehende Freiheit, die Sache ihrer Zweckbestimmung gemäß oder, wo diese Zweckbestimmung fehlt oder zweifelhaft ist, in der üblichen Weise zu gebrauchen. Entscheidungstexte 4 Ob 58/93 Entscheidungstext OGH 13.07.1993 4 Ob 58/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287
Rechtssatz: Öffentliches Gut steht im Eigentum des Bundes oder des Landes. Entscheidungstexte 1 Ob 14/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 14/93 Veröff: SZ 66/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009763 Dokumentnummer JJR_19930511_OGH0002_0010OB00014_9... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gemeinde F*****, vertreten durch Dr. Rudolf Weiß, Rechtsanwalt in Spittal/Drau, wider die beklagte Partei Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung), vertreten durch die Fi... mehr lesen...