RS OGH 1995/8/29 1Ob598/95

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Norm

ABGB §287
ZPO §226 IIB12

Rechtssatz

Ein Unterlassungsbegehren hinsichtlich der Benützung einer Fläche als Zufahrt für Kraftfahrzeuge ist unschlüssig, wenn die Zufahrt mit einem PKW im Rahmen des Gemeingebrauchs nach außen hin gleich in Erscheinung tritt wie die Zufahrt aufgrund eines - hier strittigen - Rechtes (Servitutsrechtes oder Eigentumsrechtes).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079862

Dokumentnummer

JJR_19950829_OGH0002_0010OB00598_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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