1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (revisionswerbende Partei) vom 16. April 2024 wurde dem Antrag der Erstmitbeteiligten vom 4. Dezember 2023 auf Ausfolgung u.a. des am 26. September 2023 behördlich abgenommenen Pferdes C. nicht stattgegeben und der Ausfolgung des genannten Pferdes gemäß § 30 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TSchG) nicht zugestimmt. Begründend heißt es darin unter anderem, die Erstmitbeteiligte habe nicht für eine entsprechende Versorgung des Tieres gesorgt und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 in ein provisorisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Tirol übernommen. 2 Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die Tiroler Landesregierung gemäß § 2 lit. a Z 1 des Landesbeamtengesetzes 1998 (LBG 1998) iVm. § 10 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) das provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers mit Ablauf des 31. März 2022. Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1500; ABGB §480; ABGB §481; ABGB §526; WRG 1959 §12 Abs2; ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 480 heute ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. März 2011 wies die Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) den Antrag des Beschwerdeführers vom 27. Oktober 2008 auf Wiederverleihung seines mit Bescheid der BH Villach vom 5. Mai 1949 seinen Rechtsvorgängern verliehenen und bis 18. Mai 2009 befristeten Wasserrechts für den Betrieb einer Wasserkraftanlage am K-bach/Gbach ab. Drei Eigentümer von vom Vorhaben betroffenen Grundstücken hätten dem Eingriff in ihr Recht nicht zugestimmt. Die Möglichkeit der Einräumung eines... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden Anträge des (mittlerweile verstorbenen) Rechtsvorgängers der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Tierhalter) auf Ersatz eines Wildschadens gemäß § 76 Kärntner Jagdgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Mit hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2010, Zl 2007/03/0043, wurde dieser Bescheid vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Dezember 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), für das Halten von zwei bestimmt bezeichneten Spielapparaten im Betrieb der E-GmbH an einer näher bezeichneten Adresse, für die Monate Juni 2009 und Juli 2009 eine Vergnügungssteuer in Höhe von EUR 5.600,-- vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 Abs. 1 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergn... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingabe vom 16. Juni 2003 die Erteilung einer Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 3409/8 KG Rohrbach. Dieses Grundstück entstand nach Parzellierung der Grundstücke 3409 und 3408; ein Streifen des Grundstückes 3408 wurde als Verbindungsstraße (Grundstück 3409/1) der neu geschaffenen Parzellen ausgewiesen. Diese Verbindungsstraße trifft an einem Ende auf die Wegparzelle 3407/1, die ihrerseits eine Verbindung zum G... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1500;ABGB §481;ABGB §524;
Rechtssatz: Das dingliche Recht der Dienstbarkeit wird grundsätzlich durch Eintragung im Grundbuch erworben (§ 481 ABGB); nach der ständigen Rechtsprechung des OGH können aber auch vertragliche, nicht verbücherte Servituten begründet werden. Eine solche nicht verbücherte und nicht offenkundige Dienstbarkeit erlischt aber ... mehr lesen...
Aus Anlass eines großräumigen Murenabgangs im Jahr 2000 suchte der forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz im Namen der mitbeteiligten Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BH) für das "Verbauungsprojekt 2001 - Pelzreutebach" um die Erteilung (u.a.) der wasserrechtlichen Bewilligung nach den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen an. Nach dem Einreichprojekt sollte auf hm 4,08 bis 4,57 eine Geschiebestausperre m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1455;ABGB §1500;ABGB §492;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §102 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0160 E 30. Juni 1992 RS 2(Hier: Dies gilt auch für eine vertraglich eingeräumte Dienstbarkeit.) Stammrechtssatz Wenn eine Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) ersessen worden ist, dann hat dies gem § 102 Abs 3 WRG nur eine Bet... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1/166, KG Rustenfeld. Daran grenzt ostseitig das Grundstück Nr. 1/165 und nordseitig das Grundstück Nr. 1/167 an. Letzteres steht im Eigentum der beschwerdeführenden Marktgemeinde. Eigentümerin des Grundstücks Nr. 1/165 war laut Grundbuch bis zum 7. März 1997 T, die es sodann an B verkauft und übereignet hat. Im Zuge einer Bauverhandlung betreffend die Kollaudierung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück der Mitbe... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §1500;BauO NÖ 1996 §18 Abs1 Z1 litc;EO §9;GBG 1955 §9;
Rechtssatz: Aus dem Eigentum an einer Liegenschaft abgeleitete Ansprüche oder Verpflichtungen gehen zwar grundsätzlich auf den Erwerber der Li... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1995, Zl. 92/07/0080, verwiesen, mit welchem der Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung (kurz: LAS) vom 21. November 1991 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Im Zuge des Regulierungsverfahrens des Gemeindewaldes der Gemeinde F traf das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (kurz... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1500;FlVfLG Tir 1952 §37;
Rechtssatz: § 1500 ABGB erfasst alle Fälle rechtsgeschäftlichen, auch unentgeltlichen Erwerbes, nicht jedoch etwa den gesetzlichen Erwerb oder den Erwerb durch Gesamtrechtsnachfolge. (Hier: Die Übertragung der Liegenschaften von der Gemeinde erfol... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Jänner 1971 beantragte der verstorbene F.H. (Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin) als Eigentümer des sogenannten "K. L.", mit welchem Weide- und Holzbezugsrechte am angrenzenden Wald der mitbeteiligten Partei verbunden sind, die Ablösung derselben gegen Grund und Boden. Die mitbeteiligte Partei beantragte in der Verhandlung vom 22. Mai 1975 "für den Fall keiner gütlichen Einigung" u.a., den "Grenzverlauf zwischen Agrargemeinschaftsbesitz und K. L." festzustellen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1500;ABGB §431;
Rechtssatz: Der Stand der Grundbuchsmappe allein kann keinen guten Glauben des Erwerbers iSd § 1500 ABGB begründen (Hinweis OGH 14.1.1987, SZ 60/2), weshalb sich der Erwerber einer Liegenschaft, dem sich bei gehöriger Aufmerksamkeit Bedenken gegen die Übereinstimmung der tatsächlichen Besitzverhältnisse mit dem Grundbuchstand ergeb... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1995, Zl. 94/07/0026, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 16. Dezember 1993, mit welchem im Instanzenzug festgestellt wurde, daß das dem Beschwerdeführer gehörige Grundstück Nr. 669/1 der Liegenschaft EZ 455, KG P., in das mit Bescheid vom 18. März 1965 eingeleitete Zusammenlegungsverfahren P. einbezogen ist... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1500;FlVfGG §44 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §81 Abs1;GBG 1955 §20;GBG 1955 §21;
Rechtssatz: Fahrlässigkeit (auch leichte) schließt den guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchstandes aus und läßt die Rechtswirkung des § 81 Abs 1 zweiter Satz T... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 18. März 1965 wurde gemäß § 3 Abs. 1 des Tiroler Flurverfassungsgesetzes vom 16. Juli 1952, LGBl. Nr. 32, (TFLG) "auf Antrag der Mehrheit der Grundbesitzer des Zusammenlegungsgebietes die Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von P eingeleitet". Das Zusammenlegungsgebiet wurde im Spruch: dieses Bescheides wie folgt umschrieben: "Das zur Zusammenlegung vorgesehene Gebiet umfaßt die ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1500;AVG §56;FlVfGG §44 Abs1 idF 1967/078;FlVfGGNov 1967;FlVfLG Tir 1978 §81 Abs1;GBG 1955 §20;GBG 1955 §21;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Ausgestaltung der dinglichen Wirkung ("Wirkung in re... mehr lesen...