RS Vwgh 2016/2/25 2013/07/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2016
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Bei Übereignung eines von zwei Grundstücken desselben Eigentümers, von denen ein Grundstück offenkundig dem anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht nach herrschender Ansicht eine Dienstbarkeit auch ohne spezifische Vereinbarung und Verbücherung (vgl. RIS-Justiz RS0011618 (T3), RS0119170 (T1)). Die Dienstbarkeit des Leitungsrechts ist somit bereits mit der Übereignung der von der Druckrohrleitung betroffenen Grundstücke an Dritte entstanden, sofern sie offenkundig war.Bei Übereignung eines von zwei Grundstücken desselben Eigentümers, von denen ein Grundstück offenkundig dem anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht nach herrschender Ansicht eine Dienstbarkeit auch ohne spezifische Vereinbarung und Verbücherung vergleiche RIS-Justiz RS0011618 (T3), RS0119170 (T1)). Die Dienstbarkeit des Leitungsrechts ist somit bereits mit der Übereignung der von der Druckrohrleitung betroffenen Grundstücke an Dritte entstanden, sofern sie offenkundig war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013070044.X07

Im RIS seit

30.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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