Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, die c. Gesellschaft m.b.H. & Co, hatte mit Bestandvertrag vom 7. Juni 1993 einen dort näher bezeichneten Gebäudekomplex an die K. Gesellschaft m.b.H. - zum Betrieb eines Restaurants - vermietet. Am 20. Juni 2006 schlossen die Beschwerdeführerin und die K. Gsgesellschaft m.b.H. folgende schriftliche, auszugsweise wiedergegebene "Auflösungs- und Räumungsvereinbarung": "1. Rechtsverhältnisse 1.1 Die c. Gesellschaft m.b.H. & ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ABGB §1380;VwRallg; ZPO §204; ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 204 heute ... mehr lesen...
Mit Bescheid der erstmitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 11. Dezember 2007 wurde ausgesprochen, dass der Anspruch des Beschwerdeführers auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vom 24. Juni 2006 bis 9. September 2007 im Zeitraum vom 5. Oktober 2006 bis 11. März 2007 ruhe. Das für diesen Zeitraum zu Unrecht erbrachte Krankengeld in der Höhe von EUR 13.442,80 werde zurückgefordert. Begründend führte die erstmitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1380; ASVG §49 Abs1; ASVG §49 Abs6; AVG §38; ZPO §204; ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer vom 18. Oktober 2005 bis zum 16. Juli 2007 (dem Tag, an dem das Dienstverhältnis von der I. GmbH ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst worden war) bei der I. GmbH in einem die Pflichtversicherung (Vollversicherung) nach dem ASVG begründenden Beschäftigungsverhältnis gestanden ist. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer vom 18. Oktober 20... mehr lesen...
Der beschwerdeführende F (im Folgenden Beschwerdeführer) schloss als Sozialhilfeträger in den insgesamt 17 beschwerdegegenständlichen Fällen mit jeweils namentlich genannten Sozialhilfeempfängern schriftliche Vereinbarungen, die (was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig ist) im Wesentlichen - auszugsweise - folgenden gleichen Wortlaut haben: "Der F W, als Sozialhilfeträger gewährt mir, ..., wohnhaft ... im Sinne der Sozialhilfebestimmungen kü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1380; ASVG §44; ASVG §49 Abs1;VwRallg; ZPO §204; ABGB § 1380 heute ABGB § 1380 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 27. Oktober 2005 schrieb die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse der beschwerdeführenden Partei Beiträge in der Höhe von EUR 6.491,61 zur Nachentrichtung vor. 2. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde dem gegen diesen Bescheid erhobenen Einspruch der beschwerdeführenden Partei keine Folge gegeben. In der Bescheidbegründung legte die belangte Behörde unter anderem dar, von der beschwerdeführenden Partei sei nicht bestritten worden, dass K. als Dienstneh... mehr lesen...
In ihrer an das Bezirksgericht Salzburg gerichteten Klage vom 28. Oktober 2002 begehrte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, die S Leasinggesellschaft m.b.H., von den Beklagten die Räumung näher bezeichneter Büroräumlichkeiten und Zahlung von EUR 12.912,87 s.A. Im Rubrum des Schriftsatzes schlüsselte sie den "Streitwert GGG" von insgesamt EUR 13.542,87 auf den Betrag von EUR 12.912,87 für das Zahlungsbegehren und den Betrag von EUR 630,-- für das Räumungsbegehren auf. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Am 28. Jänner 1998 schlossen die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (in der Folge: Rechtsvorgängerin) und die C AG einen "Vertrag für revolvierend ausnützbaren Kredit", in welchem der Rechtsvorgängerin ein Kontokorrentkredit in Höhe von maximal US-$ 7,5 Mio zur Finanzierung von Handelsgeschäften und von Betriebsmitteln gewährt wurde. Die Kreditnehmerin verpflichtete sich darin zur Abtretung sämtlicher Ansprüche und Rechte der von der Kreditgeberin finanzierten Geschäfte im Ausma... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;ABGB §1381;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Da das Gebührengesetz 1957 keine Begriffsbestimmung des Vergleiches enthält, ist dieser Begriff nach § 1380 ABGB zu beurteilen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeid... mehr lesen...
Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend davon aus, dass bei Beendigung des Dienstverhältnisses der Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Gesellschaft (letztere in der Folge: Beschwerdeführerin) mit 31. August 1999 ein nicht verbrauchter Urlaubsanspruch der Geschäftsführerin von 40 Arbeitstagen bestand. Die Beendigung des Dienstverhältnisses wurde im Geschäftsführeranstellungsvertrag vom 1. September 1999 geregelt. Dieser Vertrag lautet - soweit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1380;ABGB §1444;UrlaubsG 1976 §12;
Rechtssatz: Den Parteien eines Arbeitsvertrages ist es zwar unbenommen, sich anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch über an sich unverzichtbare Ansprüche - wozu nach § 12 Urlaubsgesetz auch der Anspruch auf Urlaubsentschädigung zählt - zu vergleichen, es kommt aber für... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 17. August 2001, dem Tag vor seiner Eheschließung, mit seiner Braut einen Ehepakt in Form eines im Verwaltungsakt erliegenden Notariatsaktes geschlossen. In diesem heißt es unter anderem: "1. ... Ausdrücklich wird zwischen den Vertragsteilen festgestellt und vereinbart, dass für den Fall der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung ihrer Ehe die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Ehepaktes im Allein... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1217;ABGB §1380;EheG §81;GebG 1957 §33 TP11;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung über die Aufteilung des Vermögens der (künftigen) Ehegatten für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe stellt keinen Ehepakt im Sinne des § 33 TP 11 GebG dar. De... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1217;ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Auch ein in Ehepakten vor Abschluss der Ehe für den Fall einer Scheidung getroffenes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten stellt einen nach § 33 TP 20 GebG gebührenpflichtigen Vergleich dar, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §83;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Bei der Aufteilung des während der Ehe angeschafften Gebrauchsvermögens und der angesammelten Ersparnisse ist die Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder vermögensrechtlich zu bewerten. Bei einer Ehe etwa, in der der Mann allein v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach § 1380 ABGB zu beurteilen, da das GebG 1957 keine Begriffsbestimmung enthält. Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte; er bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsgeschäft. Nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältniss... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hatte zu 14 C 2024/97 des Bezirksgerichtes Salzburg gegen einen Mieter eine Klage auf Räumung sowie auf Bezahlung eines Mietzinsrückstandes erhoben. In der Klage wurde der monatliche Mietzins mit S 8.255,59 beziffert und vorgebracht, dass die Höhe des Mietzinses von der Schlichtungsstelle festgesetzt worden sei und die beklagte Partei ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Mietzinses nicht mehr nachgekommen wäre. Dem hielt die beklagte Partei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1094;ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Abs1 Z1 litc;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im gerichtlichen Bestandverfahren schlossen die Parteien einen Vergleich über die Zahlung eines Geldbetrages und über die Höhe des künftigen Mi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin errichteten am 23. März 2001 vor einem öffentlichen Notar einen als "Ehepakte" bezeichneten Notariatsakt mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "Erstens: Die Ehegatten Mag S und Judy S vereinbaren hiemit den ehelichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft heißt, dass das während der Ehe geschaffene Vermögen im Scheidungsfall, aber auch beim Ableben eines der Vertragsparteien, auf die beiden Partner zu gleich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1217;ABGB §1233;ABGB §1237;ABGB §1380;EheG §55a;GebG 1957 §33 TP11;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Eine vom gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung abweichende, vertraglich zulässige Variante ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft, worunter im allgemeinen verstand... mehr lesen...
Wie der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid zu entnehmen ist, brachte der Beschwerdeführer am 5. November 1999 gegen Anton und Hildegard S. beim Bezirksgericht Mödling zu 8C1003/99d Klage auf Zahlung von S 152.600,--, Feststellung und Unterlassung ein. In der mündlichen Streitverhandlung vom 4. Mai 2000 schlossen der Beschwerdeführer und die beklagten Parteien folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "Vergleich: A: Der Kläger verpflichtet sich, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1998 brachten die beiden Beschwerdeführerinnen gegen die M GmbH beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien Klage auf Zahlung eines Betrages von S 764.166,04 samt 8 % Zinsen ein. Aus der Klagsschrift ging hervor, dass die Beschwerdeführerinnen ein Mietobjekt an die beklagte Partei um den monatlichen Mietzins von S 161.714,68 vermietet hatten. Die beklagte Partei sei an die Klägerinnen wegen einer Mietzinsreduktion herangetreten. Die Klägerinnen brächten d... mehr lesen...