Die klagende Partei, eine Raiffeisenkasse, hat mit Wechselklage vom 18. November 1975 dem Gericht einen Wechsel vorgelegt, in welchem die Erstbeklagte und der Zweitbeklagte - ein verheirateter schweizer Bürger - als Bezogene eingesetzt sind und als Annehmer gefertigt haben. Das Datum der Ausstellung war der 11. November 1975, der Verfallstag ebenfalls der 11. November 1975. Der Wechsel war von der klagenden Partei an die eigene Order ausgestellt, als Zahlstelle war die Anschrift der k... mehr lesen...
Zwischen den Österreichischen Bundesforsten als Verpächter und Dr. V als Pächter wurden Jagdpachtverträge über die Reviere Hintersee-West, Hintersee- Ost und Fuschlsee abgeschlossen. Die Dauer des Jagdpachtvertrages betreffend das Eigenjagdgebiet Hintersee-West vom 13. Mai 1971 wurde bis 31. Dezember 1979 und der Pachtschilling mit jährlich 152 680 S wertgesichert vereinbart, fällig binnen 4 Wochen nach Beginn des Pachtjahres. In den Sondervereinbarungen zum Jagdpachtvertrag wurde unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1346 B
Rechtssatz: Da die Bankgarantie gerade wegen der Strenge und Sicherheit der Haftung vereinbart wird, muss bei der Auslegung der sie betreffenden Erklärung gelten, dass die Partei nicht die für den Verpflichteten leichtere, sondern die schwere Form gewählt haben. Entscheidungstexte 8 Ob 560/76 Entscheidungstext OGH 23.02.1977 8 Ob 560/76 Veröff: SZ 50... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1346 B
Rechtssatz: Bei einer abstrakten Bankgarantie ist der Garantievertrag vom Bestand der gesicherten Hauptschuld grundsätzlich unabhängig, also nicht akzessorisch. Besonders scharf betont ist die Abstraktheit bei einer Garantie "auf erstes Abfordern" oder "ohne Einwendung". Es genügt die bloße Behauptung des Begünstigten, die geschuldete Leistung nicht erhalten zu haben. Die Bank kann keine Einwendungen und Einreden ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1346 BABGB §1435
Rechtssatz: Der für die Bankgarantie geltende Ausschluss der Einwendungen aus dem Kausalverhältnis kann und darf nicht auf dem Umwege über das Kondiktionsrecht umgangen werden. Der Kondiktionsausgleich findet grundsätzlich nur zwischen den Parteien des Kausalverhältnisses statt. Entscheidungstexte 8 Ob 560/76 Entscheidungstext OGH 23.02.1977... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §922ABGB §1346 BAusfFG §1AusfFG 1964 §6
Rechtssatz: Die entgeltliche Übernahme von Garantien durch den Bund, vertreten durch die Kontrollbank AG, nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1964 stellt einen echten Garantievertrag dar. Es handelt sich zwar nicht um eine Bankgarantie, doch kann sich der Bund nicht darauf berufen, daß ihm das Wissen eines ordentlichen, auf dem Gebiete der Garantieerstellung versierten Kaufmannes fehle... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §922ABGB §1346 B
Rechtssatz: Der echte Garantievertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Er kann nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit mit verschiedenem Inhalt geschlossen werden. In der Regel übernimmt der Garantiegeber mit einem solchen selbständigen, oftmals einseitig verbindlichen (nicht: "einseitigen") Vertrag einem anderen gegenüber ganz oder teilweise die Haftung für den Erfolg eines Unternehmens oder für den durch e... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §875ABGB §880a AABGB §1002ABGB §1346 BABGB §1406
Rechtssatz: Im Regelfall ist der von seinem Gläubiger zwecks Fortführung der Geschäftsbeziehungen zur Verschaffung einer Leistungsgarantie eines anderen aufgeforderte Schuldner im Verhältnis zwischen dem Garanten und dem Gläubiger als Dritter iS des § 875 ABGB anzusehen. Anders ist die Rechtslage nur dann zu beurteilen, wenn der Gläubiger den Schuldner dennoch durch einen Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §1346 B
Rechtssatz: Stellt der Gläubiger zunächst noch kein Verlangen nach einem bestimmten Wortlaut der Garantie, so ist es der Garant, der durch seine Garantieerklärung dem Gläubiger ein Vertragsanbot stellt, das dieser erst anzunehmen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 661/76 Entscheidungstext OGH 07.10.1976 7 Ob 661/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 BABGB §1347ABGB §1353ABGB §1406
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen Bürgschaft und Beitritt als Mitschuldner liegt in der für die erstgenannte Verpflichtung geltenden Subsidiarität und Akzessorität. Auch die Schuld des Beitretenden ist zwar im Zeitpunkt ihrer Entstehung davon abhängig, dass die Schuld, der er beitritt, besteht, in ihrem Fortbestand ist sie aber als Solidarschuld eine selbständige Schuld, wogegen die Schuld des... mehr lesen...
Norm: ABGB §1344ABGB §1346 BABGB §1347ABGB §1406
Rechtssatz: Im Zweifel ist Bürgschaft, nicht Schuldbeitritt anzunehmen, letzterer zumindest in der Regel nur dann, wenn ein unmittelbares rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung der Verbindlichkeit des ersten Schuldners besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 568/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 1 Ob 568/76 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 BABGB §1347ABGB §1406
Rechtssatz: Meint eine Seite Bürgschaft, die andere Schuldbeitritt, so ist, gleichgültig, welche Partei das eine oder das andere meinte, immer nur ein Bürgschaftsvertrag anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 568/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 1 Ob 568/76 Veröff: EvBl 1977/40 S 99 = JBl 1976,434 = SZ 49/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 EABGB §1347ABGB §1406
Rechtssatz: Der Schuldbeitritt setzt keine schriftliche Verpflichtungserklärung voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 568/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 1 Ob 568/76 Veröff: EvBl 1977/40 S 99 = JBl 1976,434 = SZ 49/53 5 Ob 772/79 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 5 Ob 772/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1346 B
Rechtssatz: Unbedingt und abstrakt sind bei der Bankgarantie bloß das Garantieverhältnis zum Garantieempfänger, vor dem sowohl das Garantiekreditverhältnis zwischen der Bank und ihre, Kunden als auch das Grundverhältnis zwischen dem Garantieempfänger und seinem Vertragspartner in dem durch die Garantie zu besichernden Innenverhältnis zu unterscheiden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer des Hauses S, M-Straße 487. Mit Mietverträgen vom 2. Dezember 1971 mietete Helmut N in diesem Haus eine im ersten Stock gelegene Zwei-Zimmer-Wohnung zu einem wertgesicherten Mietzins von 1 500 S monatlich und ein im Parterre gelegenes Geschäftslokal zu einem wertgesicherten Mietzins von 5 000 S monatlich. Helmut N betrieb im Geschäftslokal eine Eier- und Geflügelhandlung. Mit Gesellschaftsvertrag vom 22. März 1972 und Nachträgen vom 4. Mai 1972 und 10. Mai 1... mehr lesen...
Die klagende Wohnungseigentumsgesellschaft m. b. H. brachte vor, sie habe im Jahre 1972 von Ing. Alfred M das Haus Wien 8, L-Gasse 32, um 3.200.000 S gekauft. Der Verkäufer habe es übernommen, innerhalb bestimmter Frist die Bestandfreiheit der Liegenschaft herbeizuführen, widrigenfalls er die Liegenschaft um 3.600.000 S von der Klägerin zurückkaufen müsse. Die beklagte Volksbank P habe sich mit Schreiben vom 25. Oktober 1972 für diesen Fall verpflichtet, den Betrag von 3.600.000 S zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §914 IIIhABGB §1346 BABGB §1406
Rechtssatz: Zur Abgrenzung Bankgarantie - Schuldbeitritt - Bürgschaft. Die Bankgarantie wird im geschäftlichen Verkehr als besonders wertvolles Sicherungsmittel angesehen und gerade wegen der ihr beigemessenen Strenge und Sicherheit der Haftung vereinbart. Eine Bankzusage erfährt demgemäß im Zweifelsfall die für sie strenge Auslegung und wird als Garantie und nicht als Bürgschaft behandelt.... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §1346 B
Rechtssatz: Beim Garantievertrag soll die Inanspruchnahme durch den Begünstigten im Zweifel von ganz bestimmten, objektiv feststellbaren Ereignissen und nicht von einem weiteren Willensakt desjenigen abhängig sein, der die Garantie beizubringen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 637/75 Entscheidungstext OGH 02.12.1975 4 Ob 637/75 Veröff: EvBl 1976/19... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen habe Gerhard Gr von der Klägerin Waren bezogen, doch sei bei ihm der dafür geschuldete und seit 19. Mai 1973 fällige Kaufpreis von 9000 DM zuzüglich des im Zusammenhang mit dieser Lieferung entrichteten Zolls von 3690 DM nicht einbringlich, weshalb sie sich gezwungen sehe, die von der Beklagten (einer Raiffeisenkasse) geleistete Bankgarantie in Anspruch zu nehmen. Ohne diese hätte sie sich zur Herstellung der von Gr angestrebten Geschäftsverbindung und insbeso... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1029 B3ABGB §1346 BHGB §54
Rechtssatz: Die Übernahme einer Bankgarantie zählt zu den laufenden Geschäften einer Kreditunternehmens und fällt nicht gemeiniglich in den Aufgabenbereich eines Angestellten, der im Geschäftslokal des Kreditinstitutes die Kundschaft zu bedienen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 292/74 Entscheidungstext OGH 20.02.1975 7 Ob 292... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §1346 B
Rechtssatz: Der Bankgarantievertrag ist ein selbständiger, von jedem anderen Schuldverhältnis unabhängiger, einseitig verpflichtender Schuldvertrag, der in der Regel der Sicherung der Leistung eines Dritten, zumeist des Bankkunden, an den aus diesem Vertrag begünstigten Gläubiger in der Weise dienen soll, dass letzterem durch die Bank gewährleistet wird, dass er die Leistung bzw sein vertraglich festgesetztes geld... mehr lesen...
Der Kläger war bis 31. März 1972 Rechtsanwalt in P (Föderative Volksrepublik Jugoslawien, Sozialistische Republik Serbien, Autonome Provinz Vojvodina). Er befaßte sich nicht mit der Vertretung von Wirtschaftorganisationen. Ab dem Jahre 1952 erbrachte er für die im Jahre 1877 geborene und am 24. Jänner 1972 verstorbene, meist in Belgrad und zeitweise im Novi Sad und im Ausland wohnhaft gewesene Katarina P rechtsfreundliche und persönliche Leistungen. Der Kläger behauptet, nicht nur K... mehr lesen...
Der Kläger ein Kraftfahrzeughändler lernte den Beklagten, einen Taxiunternehmer, im Mai 1970 in einem Espresso in G kennen; der Beklagte erzählte, einen Traktor sei seinem PKW Mercedes 200 Diesel, Baujahr 1967 aufgefahren; der Wagen habe eine Fahrstrecke von 80.000 km ohne Havarie zurückgelegt, die Reparaturkosten seien auf 20000 S geschätzt. Am 2i. Mai 1970 besichtigte der Kläger den havarierten PKW in Wien und stellte einen Kilometerstand von 68.000 fest. Der Beklagte versicherte ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IABGB §932 VIABGB §1295 IbABGB §1346 B
Rechtssatz: § 932 Abs 1 letzter Satz ABGB gewährt keinen Schadenersatzanspruch, sondern behält einen solchen nach den allgemeinen Regeln des § 1295 ABGB vor. Zu ersetzen ist der Schaden, den das Verhalten des Veräußerers verursacht hat. Er verschuldet aber nicht das Vorhandensein des Mangels, sondern hätte, wenn die Sache mängelfrei gewesen wäre (das sogenannte positive Erfüllungsinteresse)... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §922ABGB §1167ABGB §1346 BABGB §1346 G
Rechtssatz: Es liegt geradezu im Wesen jeder Garantiezusage, daß für sie eingestanden werden muß, selbst wenn der garantierte Erfolg durch Zufall nicht eingetreten wäre. Die Beklagte wäre nur haftungsfrei, wenn die Klägerin selbst den Mißerfolg verschuldet hätte (vgl dazu Ohmeyer - Klang in Klang 2.Auflage VI, 203; Koziol - Welser, Grundriß I 134, 5 Ob 234/62 = HS 3188/51). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346ABGB §1353ABGB §1357
Rechtssatz: Jede Bürgschaft (auch die Verpflichtung des Bürgen und Zahlers) ist gegenüber der Hauptschuld akzessorisch. Entscheidungstexte 3 Ob 53/73 Entscheidungstext OGH 27.03.1973 3 Ob 53/73 3 Ob 185/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 3 Ob 185/73 Beisatz: Bürgschaftserklärung für eine dem angeb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcABGB §1346
Rechtssatz: Aus der Nichteinhaltung einer bloß mündlich übernommenen Bürgschaftsverpflichtung kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1972 7 Ob 64/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0022941 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 CHGB §15
Rechtssatz: Im Hinblick auf die zwingende Bestimmung des § 1346 Abs 2 ABGB haftet auch der Scheinkaufmann nicht für eine von ihm bloß mündlich eingegangene Bürgschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1972 7 Ob 64/72 Veröff: GesRZ 1973,81 (mit Anmerkung von Griehsler) European Ca... mehr lesen...
Die A-Verlagsgesellschaft mbH, deren generalbevollmächtigter Gesellschafter Dipl-Ing Ho war, hatte bei der klagenden Partei, einer Wiener Bank, seit 1965 einen Kredit in Anspruch genommen, dessen Höhe auf rund S 300.000.- angewachsen war. Im Jahre 1967 trat Dipl-Ing Erich Ho, der ein langjähriger Gast der von der Beklagten Ingrid J, und ihrem Ehemann in M bis 1966 geführten Hotel-Pension gewesen war, an die Eheleute J mit dem Vorschlag heran, sich an der A-GmbH zu beteiligen. Die Bekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIABGB §871 CIABGB §875ABGB §1346 GABGB §1406
Rechtssatz: Der Schuldner, der auf Veranlassung des Gläubigers mit seinem Bekannten wegen Übernahme einer Bürgschaft verhandelt, ist nicht schon deshalb Verhandlungsbeauftragter des Gläubigers. Hat der Bürge bei den Bürgschaftsverhandlungen den Zusicherungen des Schuldners vertraut, kann er sich grundsätzlich nur an ihn halten. Anders ist es, wenn der Gläubiger den Schuldner durch ... mehr lesen...