Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Unbedingt und abstrakt sind bei der Bankgarantie bloß das Garantieverhältnis zum Garantieempfänger, vor dem sowohl das Garantiekreditverhältnis zwischen der Bank und ihre, Kunden als auch das Grundverhältnis zwischen dem Garantieempfänger und seinem Vertragspartner in dem durch die Garantie zu besichernden Innenverhältnis zu unterscheiden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016956Dokumentnummer
JJR_19760407_OGH0002_0010OB00551_7600000_001