Norm: ABGB §1346 CABGB §1353AO §53KO §156
Rechtssatz: Im Zweifel verbürgt sich der Ausgleichs - bürge auch für die infolge Verzuges wiederaufgelebten Restbeträge. Entscheidungstexte 1 Ob 845/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 845/53 Veröff: JBl 1954,407 = SZ 26/290 7 Ob 659/87 Entscheidungstext OGH 24.09.1987 7 Ob... mehr lesen...
Im Konkurs gegen Karl D. ist die Zweitbeklagte "für die Erfüllung des Zwangsausgleichs als Bürgin und Zahlerin bei unmittelbarer Vollstreckbarkeit bei(getreten)". Der Zwangsausgleich wurde mit Beschluß vom 5. Mai 1951 bestätigt. Am 23. Juni 1952 schrieben die Vertreter der klagenden Partei dem Erstbeklagten (Gemeinschuldner), der Betrag von 5977 S sei noch zur Gänze offen. Da es sich hiebei um ein Entgelt handle, welches der Erstbeklagte für den Verkauf von Ware erhalten habe, die i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 AJN §93ZPO §12
Rechtssatz: Die für die Zuständigkeit der Hauptschuld geltenden Zuständigkeitsbestimmungen gelten nicht ohne weiteres auch für den Anspruch gegen den Bürgen. Dieser kann nur nach § 12 ZPO als Streitgenosse mit dem Hauptschuldner vor dem nach § 93 JN zuständigen Gerichte in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 117/53 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 B
Rechtssatz: Zur Abgrenzung zwischen Bürgschaft und Forderungskauf. Entscheidungstexte 3 Ob 796/52 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 3 Ob 796/52 Veröff: ÖBA 1953,355 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032113 Dokumentnummer JJR_19530211_OGH0002_0030OB00796_52000... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, die beiden Geklagten schuldig zu erkennen, den Betrag von 11.000 S zur ungeteilten Hand zu bezahlen, die Zweitgeklagte erst dann, wenn die gegen den Erstgeklagten geführte Exekution fruchtlos verlaufen sein sollte. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren gegen den Erstgeklagten statt und wies das Begehren gegen die Zweitgeklagte ab. Zwischen dem Kläger und dem Erstgeklagten sei ein Kaufvertrag über einen Personenkraftwagen zu einem Kaufpreis von 21.000 S zustande g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 BABGB §1368
Rechtssatz: Wenn jemand erklärt, er übernehme für eine fremde Schuld die Haftung "mit seinen Möbeln", so ist dies keine Bürgschaftserklärung, sondern eine Pfandbestellung, die aber mangels Übergabe der Pfandsache unwirksam ist. Entscheidungstexte 3 Ob 743/52 Entscheidungstext OGH 03.12.1952 3 Ob 743/52 Veröff: SZ 25/321 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa2ABGB §1346EheG §80
Rechtssatz: Eine Unterhaltsvereinbarung zwischen Ehegatten ist nicht deshalb sittenwidrig, weil die künftige Frau des Mannes die Bürgschaft dafür übernimmt, ebensowenig diese Bürgschaft selbst. Die Verbürgung wäre allenfalls sittenwidrig, wenn etwa gerade durch das Angebot dieses wirtschaftlichen Vorteils die Bereitwilligkeit zur Scheidung herbeigeführt worden wäre. Hat aber die Klägerin von sich aus die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 B
Rechtssatz: Wenn sich jemand dafür verpflichtet, daß der Käufer eine Ware bestimmter Qualität von einem Dritten bekommt, und sich auch darüber hinaus verpflichtet, daß das Geschäft reell abgewickelt wird, so steht er dafür ein. Der Garantievertrag ist keine Bürgschaft, weil der Garant Ersatz zu leisten hat, wenn der gewährleistete Erfolg nicht eintritt. Er begründet eine selbständige, von der Verpflichtung des Schuldners unab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 BABGB §1406
Rechtssatz: Bürgschaft, Schuldbeitritt und Kreditauftrag. Entscheidungstexte 2 Ob 22/30 Entscheidungstext OGH 23.01.1930 2 Ob 22/30 Ähnlich; Veröff: SZ 12/26 2 Ob 287/51 Entscheidungstext OGH 05.05.1951 2 Ob 287/51 Veröff: JBl 1952,209 6 Ob 207/6... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 GABGB §1354ABGB §1356
Rechtssatz: Wenn der ausländische Staat durch ein Transfermoratorium dem ausländischen Hauptschuldner die Zahlung an den österreichsichen Gläubiger verbietet, so kann sich dieser an den österreichischen Bürgen halten. Haftungsbeschränkungen irgendwelcher Art, die das Vermögen des Hauptschuldners dem Zugriff des Gläubigers ganz oder zum Teil entziehen, kommen dem Bürgen nicht zustatten. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 CHGB §350
Rechtssatz: Die Formvorschrift des § 1346 ABGB gilt auch in dem Fall, als das Hauptgeschäft ein Handelsgeschäft, die Verbürgung jedoch auf Seite des Bürgen kein Handelsgeschäft ist. Für die solidarische Übernahme einer Mitschuld besteht das Erfordernis der Schriftlichkeit nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 537/34 Entscheidungstext OGH 28.06.1934 3 Ob 537/34... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 AABGB §1355ABGB §1358
Rechtssatz: Der Bürge kann auch Einwendungen gegen den Bestand der Hauptschuld erheben, die geltend zu machen der Hauptschuldner unterlassen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 198/33 Entscheidungstext OGH 16.03.1933 2 Ob 198/33 Veröff: SZ 15/61 8 Ob 120/64 Entscheidungstext OGH 28.04.1964 8 Ob 120/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §1346 CABGB §1353
Rechtssatz: Die Erklärung, für fünfzig Prozent der Forderungen der Ausgleichsgläubiger als Bürge und Zahler einzutreten, bedeutet im Zweifel Bürgschaft für die ganze Forderung bis zum Ausmaße von fünfzig Prozent. Entscheidungstexte 2 Ob 195/33 Entscheidungstext OGH 08.02.1933 2 Ob 195/33 Veröff: SZ 15/31 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1008ABGB §1346 A
Rechtssatz: Die Abgabe einer Bürgerschaftserklärung durch einen Bevollmächtigten ist nur dann wirksam, wenn er eine schriftliche, auf diese Gattung von Geschäften lautende Vollmacht hat. Entscheidungstexte 1 Ob 468/32 Entscheidungstext OGH 25.05.1932 1 Ob 468/32 Veröff: SZ 14/58 Bkd 69/81 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 EABGB §1348
Rechtssatz: Für die Entschädigungsbürgschaft und für das Übereinkommen über den Rückgriff zwischen mehreren Bürgen ist die Schriftform nicht notwendig. Entscheidungstexte 2 Ob 737/29 Entscheidungstext OGH 11.09.1929 2 Ob 737/29 Veröff: SZ 11/192 2 Ob 985/30 Entscheidungstext OGH 15.10.1930 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 D
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 1346 ABGB ist durch eine Mitunterfertigung des Wechsels auch ohne Hinweis auf ein Bürgschaftsverhältnis genügt. Entscheidungstexte 3 Ob 537/29 Entscheidungstext OGH 26.06.1929 3 Ob 537/29 Veröff: SZ 11/148 7 Ob 782/81 Entscheidungstext OGH 03.12.1981 7 Ob 782/81 Vgl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 D
Rechtssatz: Die Fertigung eines leeren Wechselblanketts ist noch keine schriftliche Verbürgung. Entscheidungstexte 2 Ob 905/26 Entscheidungstext OGH 23.11.1926 2 Ob 905/26 Veröff: SZ 8/325 5 Ob 253/71 Entscheidungstext OGH 03.11.1971 5 Ob 253/71 1 Ob 641/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 E
Rechtssatz: Ein Bürgschaftsvertrag kommt auch dann zustande, wenn die schriftliche Verpflichtungserklärung des Bürgen zwar nur gegenüber dem Hauptschuldner, aber mit der Bestimmung der Weitergabe an den Gläubiger abgegeben wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 141/26 Entscheidungstext OGH 02.03.1926 1 Ob 141/26 Veröff: SZ 8/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 EABGB §1357
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Bürgen und Zahlers muß schriftlich erklärt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 941/25 Entscheidungstext OGH 22.12.1925 3 Ob 941/25 Veröff: SZ 7/402 6 Ob 543/87 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 6 Ob 543/87 Auch; Veröff: RdW 1987,407 ... mehr lesen...