RS OGH 1926/3/2 1Ob141/26, 2Ob572/88

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Veröffentlicht am 02.03.1926
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Norm

ABGB §1346 E

Rechtssatz

Ein Bürgschaftsvertrag kommt auch dann zustande, wenn die schriftliche Verpflichtungserklärung des Bürgen zwar nur gegenüber dem Hauptschuldner, aber mit der Bestimmung der Weitergabe an den Gläubiger abgegeben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0032556

Dokumentnummer

JJR_19260302_OGH0002_0010OB00141_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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