Norm
ABGB §1346 GRechtssatz
Wenn der ausländische Staat durch ein Transfermoratorium dem ausländischen Hauptschuldner die Zahlung an den österreichsichen Gläubiger verbietet, so kann sich dieser an den österreichischen Bürgen halten. Haftungsbeschränkungen irgendwelcher Art, die das Vermögen des Hauptschuldners dem Zugriff des Gläubigers ganz oder zum Teil entziehen, kommen dem Bürgen nicht zustatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0032160Dokumentnummer
JJR_19340905_OGH0002_0010OB00423_3400000_001