RS OGH 1934/9/5 1Ob423/34

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Veröffentlicht am 05.09.1934
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Norm

ABGB §1346 G
ABGB §1354
ABGB §1356

Rechtssatz

Wenn der ausländische Staat durch ein Transfermoratorium dem ausländischen Hauptschuldner die Zahlung an den österreichsichen Gläubiger verbietet, so kann sich dieser an den österreichischen Bürgen halten. Haftungsbeschränkungen irgendwelcher Art, die das Vermögen des Hauptschuldners dem Zugriff des Gläubigers ganz oder zum Teil entziehen, kommen dem Bürgen nicht zustatten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 423/34
    Entscheidungstext OGH 05.09.1934 1 Ob 423/34
    Veröff: SZ 16/162

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0032160

Dokumentnummer

JJR_19340905_OGH0002_0010OB00423_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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