Entscheidungen zu § 1234 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

17 Dokumente

Entscheidungen 1-17 von 17

TE OGH 2009/11/10 5Ob205/09x

Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.2009

RS OGH 1997/11/25 1Ob61/97w

Norm: ABGB §1234ABGB §1235
Rechtssatz: Bei einem auf einen Ehepakt gestützten Herausgabeanspruch ist es Aufgabe des klagenden überlebenden Ehegatten, alle erforderlichen Tatsachen zu behaupten, die allenfalls den Herausgabeanspruch schlüssig begründen können. Zur Dartuung der Schlüssigkeit des Klagebegehrens sind Behauptungen dahin erforderlich, daß sich das Begehren auf "Herausgabe" eines genau bezifferten Teils des Geschäftsanteils gerade auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1997

RS OGH 1997/11/25 1Ob61/97w

Norm: ABGB §1234
Rechtssatz: In der Gütergemeinschaft auf den Todesfall ist keine Schenkung zu erblicken. Sie gewährt auch keinen Erbrechtstitel. Jeder Ehegatte übernimmt "die Gefahr des Verlustes mit der Hoffnung des Gewinnes". Entscheidungstexte 1 Ob 61/97w Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 61/97w Veröff: SZ 70/242 Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1997

TE OGH 1996/3/26 10ObS54/96

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Entscheidung | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 10ObS54/96

Norm: ABGB §1233 GABGB §1234ASVG §292 Abs5BSVG §2 Abs1 Z1GSVG §149 Abs5
Rechtssatz: Eine durch Notariatsakt eingegangene, aber nicht verbücherte Gütergemeinschaft unter Lebenden wirkt ungeachtet etwaiger interner abweichender Vereinbarungen bis zu ihrer Auflösung durch Notariatsakt im Sinne einer Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr (SSV 16/126), umsomehr eine solche, hinsichtlich der eine Verbücherung erfolgt ist. Die Wirkungen e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 10ObS54/96

Norm: ABGB §1233 AABGB §1234ABGB §1236
Rechtssatz: Bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden wird ein Ehegatte aus Geschäften, die eine von der Gütergemeinschaft umfaßte Liegenschaft betreffen, selbst dann berechtigt, wenn ihm an dieser Liegenschaft noch keine bücherlichen Rechte zustehen (VwGH in SVSlg 28.456). Entscheidungstexte 10 ObS 54/96 Entscheidungstext OGH 26.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 10ObS54/96, 5Ob205/09x, 5Ob72/21f

Norm: ABGB §1234
Rechtssatz: Gütergemeinschaft unter Lebenden muss nach der Vermutungsregel des ersten Satzes des § 1234 ABGB besonders vereinbart werden. Entscheidungstexte 10 ObS 54/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS 54/96 Veröff: SZ 69/81 5 Ob 205/09x Entscheidungstext OGH 10.11.2009 5 Ob 205/09x Veröff: SZ 2009/147... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

TE OGH 1987/3/26 6Ob11/87

Begründung: Der Erblasser starb am 15. Juli 1985 knapp nach Vollendung seines 56. Lebensjahres. Er hinterließ seine Ehefrau als Witwe, drei volljährige Söhne, einen fast 18 Jahre alten Sohn und eine neun Jahre alte Tochter. Für die beiden minderjährigen Kinder bestellte das Abhandlungsgericht, dem gemäß § 109 Abs 1 JN auch außerhalb des § 27 AußStrG die Wahrnehmung der pflegschaftsgerichtlichen Aufgaben zufiele, den Bürgermeister zum besonderen Sachwalter für die Dauer der Verlass... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.03.1987

TE OGH 1986/10/23 6Ob12/86

Begründung: Der Bauernpensionist Karl L*** ist am 11. September 1985 im 74. Lebensjahr gestorben. Er hinterließ aus dem Kreis pflichtteilsberechtigter Angehöriger seine Ehefrau Anna und zwei volljährige Söhne, den 1949 geborenen Karl und den 1951 geborenen Josef. Die Witwe erklärte sich auf Grund des Erbvertrages vom 14. Juni 1947 - mit welchem sie nach den Bekundungen des Gerichtskommissärs zu drei Viertel vertraglich und zu einem Viertel testamentarisch zur Erbin eingesetzt und ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1986

RS OGH 1986/10/23 6Ob12/86, 6Ob11/87, 1Ob232/13v

Norm: ABGB §531ABGB §1234
Rechtssatz: Soweit bei einer Teilung des Gemeinschaftsgutes nach ehegüterrechtlichen Regelungen Vereinbarungen der Ehegatten zu beachten sind, bestimmten diese, was aus dem Gemeinschaftsgut, gegebenenfalls auch unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form, in das nach erbrechtlichen Grundsätzen abzuhandelnde Vermögen des verstorbenen Ehegatten fällt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1986

RS OGH 1986/10/23 6Ob12/86, 6Ob11/87, 1Ob232/13v

Norm: ABGB §1234ABGB §1253
Rechtssatz: Bei einer Zusammenfassung der Ehepakte über eine Gütergemeinschaft unter Lebenden und über einen Erbvertrag mit einem wechselseitigen Testament aus demselben Anlass zu einem einheitlichen Gesamtzweck in einem (Notariatsakt) Akt muss im Zweifel ein dem anderen Ehegatten eingeräumtes Aufgriffsrecht als Teilungsvorschrift für die Auseinandersetzung des Gütergemeinschaftsgutes verstanden werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1986

RS OGH 1986/10/23 6Ob12/86, 6Ob11/87, 1Ob232/13v

Norm: ABGB §1234
Rechtssatz: Als Bestandteil eines Vertrages über eine bereits unter Lebenden wirksame Gütergemeinschaft geht ein dem überlebenden Teil eingeräumtes Recht, den Anteil des Verstorbenen am Gütergemeinschaftsgut (oder bestimmte Teile daraus) um eine bestimmte oder doch bestimmbare Gegenleistung an sich zu lösen (Aufgriffsrecht), vom Inhalt her den erbrechtlichen Zuweisungen vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1986

RS OGH 1986/10/23 6Ob12/86, 1Ob619/92 (1Ob620/92)

Norm: ABGB §1234ABGB §1253
Rechtssatz: Im Falle eines vom Ehepakt über die Gütergemeinschaft losgelösten, ausschließlich im Zusammenhang mit einem Erbvertrag zu begreifenden Aufgriffsrechtes kann sich dieses nur auf jene Nachlaßquote beziehen, auf die such kraft Gesetzes (§ 1253 ABGB) eine erbvertragliche Bindung nicht beziehen kann (allenfalls auch auf eine darüber hinaus kraft Parteiwillens von der erbvertraglichen Regelung nicht erfaßte Quot... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1986

RS OGH 1979/12/19 3Ob615/79

Norm: ABGB §1234ABGB §1236
Rechtssatz: Nur die Verletzung einer absoluten, auch Dritten gegenüber wirksamen Verfügungsbeschränkung des einen Teilhabers über das Gemeinschaftsgut hat bei Verweigerung der Zustimmung des anderen Teilhabers die Unwirksamkeit des Veräußerungsgeschäftes zur Folge. Entscheidungstexte 3 Ob 615/79 Entscheidungstext OGH 19.12.1979 3 Ob 615/79 Veröff: NZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1967/2/3 5Ob21/67, 2Ob110/20w, 5Ob72/21f

Norm: ABGB §1233 AABGB §1234ABGB §1235
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Gütergemeinschaft auf den Todesfall (§§ 1234 ff ABGB) sind auch bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall anzuwenden. Bei Aufhebung der Gütergemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten ist das gemeinschaftliche Vermögen zu teilen, sodaß die Hälfte den Nachlaß des Verstorbenen bildet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1967

TE OGH 1961/5/10 6Ob191/61

Die gefährdete Partei ist die testamentarische Erbin und Verlaßkuratorin nach dem am 13. Juni 1958 verstorbenen Josef R. Das Verlassenschaftsverfahren ist zu A 232/58 beim Bezirksgericht Hartberg anhängig und noch nicht abgeschlossen. Die Antragsgegner sind die Erben nach ihrer am 1. Juli 1953 verstorbenen Mutter Christine R. Die ihr gehörige Liegenschaftshälfte EZ. 88 KG. N. wurde ihnen mit Beschluß vom 23. Mai 1956, A 74/54-43, des Bezirksgerichtes Hartberg eingeantwortet. Die gefäh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1961

TE OGH 1951/9/26 3Ob473/51

Das Erstgericht verwies die Antragstellerin mit ihrem Antrage, ihr als Miteigentümerin zur Hälfte der Liegenschaften EZ. 1500 und 348, Grundbuch R., und EZ. 2035, Grundbuch H., die Verwaltung dieser Liegenschaften miteinzuräumen und auszusprechen, daß der Antragsgegner zur Verwaltung derselben nur mit ihr gemeinsam, bzw. nur beschränkt auf seinen Hälfteanteil befugt sei, auf den Rechtsweg. Es stellte fest, daß die Parteien mit Notariatsakt eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Leben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1951

Entscheidungen 1-17 von 17