RS OGH 1986/10/23 6Ob12/86, 6Ob11/87, 1Ob232/13v

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Norm

ABGB §531
ABGB §1234

Rechtssatz

Soweit bei einer Teilung des Gemeinschaftsgutes nach ehegüterrechtlichen Regelungen Vereinbarungen der Ehegatten zu beachten sind, bestimmten diese, was aus dem Gemeinschaftsgut, gegebenenfalls auch unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form, in das nach erbrechtlichen Grundsätzen abzuhandelnde Vermögen des verstorbenen Ehegatten fällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0014974

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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