RS OGH 1979/12/19 3Ob615/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1979
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Norm

ABGB §1234
ABGB §1236

Rechtssatz

Nur die Verletzung einer absoluten, auch Dritten gegenüber wirksamen Verfügungsbeschränkung des einen Teilhabers über das Gemeinschaftsgut hat bei Verweigerung der Zustimmung des anderen Teilhabers die Unwirksamkeit des Veräußerungsgeschäftes zur Folge.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 615/79
    Entscheidungstext OGH 19.12.1979 3 Ob 615/79
    Veröff: NZ 1980,156

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022365

Dokumentnummer

JJR_19791219_OGH0002_0030OB00615_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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