Norm
ABGB §1234Rechtssatz
Nur die Verletzung einer absoluten, auch Dritten gegenüber wirksamen Verfügungsbeschränkung des einen Teilhabers über das Gemeinschaftsgut hat bei Verweigerung der Zustimmung des anderen Teilhabers die Unwirksamkeit des Veräußerungsgeschäftes zur Folge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022365Dokumentnummer
JJR_19791219_OGH0002_0030OB00615_7900000_001