RS OGH 1986/10/23 6Ob12/86, 6Ob11/87, 1Ob232/13v

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Norm

ABGB §1234
ABGB §1253

Rechtssatz

Bei einer Zusammenfassung der Ehepakte über eine Gütergemeinschaft unter Lebenden und über einen Erbvertrag mit einem wechselseitigen Testament aus demselben Anlass zu einem einheitlichen Gesamtzweck in einem (Notariatsakt) Akt muss im Zweifel ein dem anderen Ehegatten eingeräumtes Aufgriffsrecht als Teilungsvorschrift für die Auseinandersetzung des Gütergemeinschaftsgutes verstanden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022363

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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