RS OGH 1996/3/26 10ObS54/96

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Norm

ABGB §1233 A
ABGB §1234
ABGB §1236

Rechtssatz

Bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden wird ein Ehegatte aus Geschäften, die eine von der Gütergemeinschaft umfaßte Liegenschaft betreffen, selbst dann berechtigt, wenn ihm an dieser Liegenschaft noch keine bücherlichen Rechte zustehen (VwGH in SVSlg 28.456).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104946

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_010OBS00054_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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