Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, den Beklagten zu verpflichten, über die Bewirtschaftung der auf bestimmen - im Einzelnen näher angeführten - Liegenschaften betriebenen Landwirtschaft ab 1. 1. 1991 Rechnung zu legen und die Hälfte des sich auf Grund der Rechnungslegung ergebenden Erlöses zu zahlen. Sie sei vom 5. 1. 1974 bis 14. 3. 1994 mit dem Beklagten verheiratet gewesen und gemeinsam mit dem Beklagten Eigentümerin bzw Pächterin dieser Liegenschaften; sie betreibe darauf mit ihm... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer am 7.3.2002 beim Erstgericht eingelangten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung des Klagsbetrages aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Drittbeklagte sei einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der V***** GesmbH (in der Folge: V*****) mit dem Sitz in Bregenz, deren Geschäftsgegenstand Finanzdienstleistungen sei. Die V***** sei weltweit der einzige Vermittler für diverse Anlageformen (EACC-Vorzugsaktien bzw EACC-D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233
Rechtssatz: Schon in der Vereinbarung der Gütergemeinschaft im Ehepakt selbst ist, bei beweglichen Sachen im Vermögen beider Ehegatten, eine Übergabe durch Erklärung nach § 428 ABGB zu sehen. Für die Übertragung nachträglich erworbenen Vermögens ist ein vorweggenommenes Besitzkonstitut ausreichend. Der Ehepakt über die allgemeine Gütergemeinschaft bildet somit nicht nur den Titel, sondern bereits den Modus für den Erwerb des Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 3. 1999 wurde im Zuge eines gegen den Ehemann der Klägerin geführten Strafverfahrens eine Hausdurchsuchung in der Wohnstätte der Eheleute durchgeführt. Dabei wurde im Schlafzimmer der Klägerin in verschiedenen Behältnissen (einer Kellnerbrieftasche, einer schwarzen Stofftasche mit Aufstickungen sowie einem weiteren Geldtäschchen) ein Bargeldbetrag von S 119.510 gefunden und beschlagnahmt. Ein Finanzamt pfändete den Anspruch des Mannes der Klägerin auf... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist (war) grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** W*****, Gerichtsbezirk G*****, mit dem als Baufläche gewidmeten Grundstück Nr. *****, auf dem sich das Haus G*****, befindet. In diesem Haus lebte der Kläger mit der Erstbeklagten in Lebensgemeinschaft; die Zweit- und die Drittbeklagte sind die Töchter der Erstbeklagten, die mit ihrer Mutter und dem Kläger das Haus bewohnten. Die Lebensgemeinschaft zwischen dem Kläger und de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Passive Korrealität liegt vor, wenn eine Mehrheit von Schuldnern auf Grund Vertrages oder Gesetzes dem Gläubiger gegenüber in einem persönlichen Verpflichtungsverhältnis für dieselbe Schuld steht, sohin jeder einzelne Schuldner auf Grund eines selbständigen Verpflichtungsgrundes persönlich mit seinem eigenem Vermögen für die Schuld haftet. Gesamtschuldverhältnisse können auch stufenweise und aus verschiedenem Rechtsgrun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1233 ABGB A Umfang der Gütergemeinschaft B Sonderschulden und Sondervermögen C Haftung für den anderen Gatten D "Gesamthandschaft" E Verfahrensrechtliches (Exekutionsführung, Rechtsmittelbefugnis) F Gütergemeinschaft im Grundbuch G Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102872 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 GABGB §1234ASVG §292 Abs5BSVG §2 Abs1 Z1GSVG §149 Abs5
Rechtssatz: Eine durch Notariatsakt eingegangene, aber nicht verbücherte Gütergemeinschaft unter Lebenden wirkt ungeachtet etwaiger interner abweichender Vereinbarungen bis zu ihrer Auflösung durch Notariatsakt im Sinne einer Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr (SSV 16/126), umsomehr eine solche, hinsichtlich der eine Verbücherung erfolgt ist. Die Wirkungen e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 AABGB §1234ABGB §1236
Rechtssatz: Bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden wird ein Ehegatte aus Geschäften, die eine von der Gütergemeinschaft umfaßte Liegenschaft betreffen, selbst dann berechtigt, wenn ihm an dieser Liegenschaft noch keine bücherlichen Rechte zustehen (VwGH in SVSlg 28.456). Entscheidungstexte 10 ObS 54/96 Entscheidungstext OGH 26.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 AABGB §1235
Rechtssatz: Die eheliche Gütergemeinschaft unter Lebenden begründet schlichtes Miteigentum am Gesamtgut. Sie begründet zunächst nur obligatorisch und erst durch Verbücherung mit dinglicher Wirkung die wechselseitige Verpflichtung, über das Gesamtgut nur gemeinsam zu verfügen, so dass kein Teil allein zu einer Handlung befugt ist, womit auch nur über den eigenen Anteil am Gesamtgut verfügt wird. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 AABGB §1233 AABGB §1233 GABGB §1235EGZPO ArtXLII IA
Rechtssatz: Der Ehegatte, der bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden die Verwaltung führt, ist gegenüber dem anderen Ehegatten zur Rechnungslegung verpflichtet. Diese Rechnungslegungspflicht besteht bei der Gütergemeinschaft bereits während des Güterstandes und nicht erst nach seiner Beendigung. Sie ist weder davon abhängig, daß dafür ein begründeter Anlaß besteht, noch ist... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 AABGB §1233 BABGB §1235
Rechtssatz: Ist bei einer ehelichen Gütergemeinschaft unter Lebenden überhaupt kein Vorbehaltsgut oder Sondergut vorhanden, so sind Schuldverträge zwischen den auf solche Weise verbundenen Ehegatten unwirksam. Entscheidungstexte 10 Ob 508/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 10 Ob 508/95 Veröff: SZ 68/226 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 AABGB §1233 AABGB §1233 GABGB §1235
Rechtssatz: Da auf die Gütergemeinschaft unter Lebenden das 16. Hauptstück des ABGB von der Gemeinschaft des Eigentums und anderer dinglicher Rechte sinngemäß anzuwenden ist, kommt auch der § 830 ABGB hinsichtlich des Rechnungslegungsanspruches des einen Ehegatten gegen den anderen zur Anwendung. Entscheidungstexte 10 Ob 508/95 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 AABGB §1233 GABGB §1235
Rechtssatz: Solange eine Gütergemeinschaft unter Lebenden nicht aufgehoben ist, hat keiner der Ehegatten einen Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns aus einer zur Gütergemeinschaft gehörenden Landwirtschaft. Was ein Ehegatte, der das gemeinschaftliche Gut verwaltet, zu diesem schuldet, braucht er erst nach Beendigung der Gütergemeinschaft zu leisten; was er aus dem Gesamtgut zu fordern hat, kann er erst ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 C
Rechtssatz: Bei allgemeiner Gütergemeinschaft unter Lebenden haftet jeder der Ehegatten für die Schulden (auch die früheren) des anderen zwar nicht persönlich, aber sachlich auch nach aufgelöster Gemeinschaft mit dem eingebrachten Gut; jedoch nur für die vorher entstandenen Schulden des anderen, nicht auch für eine nach Auflösung der Gütergemeinschaft entstandene Schuld des anderen Ehegatten. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 CABGB §1262ABGB §1266
Rechtssatz: Die eheliche Gütergemeinschaft unter Lebenden ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsnatur und die Rechtswirkungen einer solchen Vereinbarung werden grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Bestimmungen der §§ 1233 ff ABGB des § 1262 ABGB und des § 1266 ABGB beurteilt. Entscheidungstexte 8 Ob 565/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, er habe mit Vertrag vom 10. April 1983 Hermann F*** ein Darlehen in Höhe des Klagsbetrages von 50.000 S gewährt, wobei die Rückzahlung samt 10 % Zinsen binnen Jahresfrist vereinbart worden sei. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem sodann am 9. Jänner 1985 verstorbenen Darlehensnehmer sei keine Erbserklärung abgegeben und vom Verlassenschaftsgericht am 20. Jänner 1985 der Beschluß gefaßt worden, daß gemäß § 72 Abs 1 AußStrG keine Verlaßab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte mit Kaufvertrag vom 6.9.1978 vom Beklagten dessen landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 23 KG Gschwandt, Gerichtsbezirk Gmunden, das sogenannte "Gut Loiplschlag", unter Übernahme der Maria H*** bücherlich zustehenden Rechte um einen Kaufpreis von S 1,200.000,-. In der Folge wurde aber die erforderliche Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde nicht erteilt. Der abweisliche Bescheid der Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden vom 17.4.197... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte und ihr Ehegatte August L*** errichteten am 5.Juli 1951 eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 25 KG Weichstetten "Hendlhuebergut"; die Beschränkung durch die Gütergemeinschaft ist im Grundbuch einverleibt. August L***, der bei der Klägerin Kredite aufgenommen hatte, wurde mit Versäumungsurteil des Landesgerichtes Linz vom 22.Dezember 1983 verurteilt, der Klägerin 1,851.611,08 S samt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1177ABGB §1233AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 A2AußStrG §104
Rechtssatz: Die Frage, ob Liegenschaften, welche nach Abschluß einer allgemeinen, das gegenwärtige und zukünftige Vermögen umfassenden Gütergemeinschaft von einem Ehegatten dem anderen geschenkt wurden, aus dieser Gütergemeinschaft auch ohne besonderen Hinweis im Schenkungsvertrag ausscheiden und ob sie in das Inventar aufzunehmen sind, ist im Gesetz nicht geregelt (keine of... mehr lesen...
Begründung: Der am 30.3.1985 verstorbene Alois H*** hinterließ die Witwe Wilhelmine Leopoldine H*** und die Kinder Alois H***, geboren 31.7.1966 und Maria H***, geboren 7.5.1969. Mit Notariatsakt vom 9.11.1963 hatten die damaligen Brautleute Alois H*** (Erblasser) und Wilhelmine T*** (erbl. Witwe) einen Ehe- und Erbvertrag mit wechselseitigem Testament geschlossen, in dessen Punkt 1. eine das gesamte gegenwärtige wie zukünftige Vermögen umfassende allgemeine Gütergemeinschaft unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 20.5.1961 die Ehe geschlossen, aus der drei in den Jahren 1962, 1968 und 1972 geborene Kinder stammen. Die Ehe wurde aus dem Grund des § 50 EhG mit Wirkung vom 22.6.1978 rechtskräftig geschieden, wobei ausgesprochen wurde, daß den Kläger und Widerbeklagten (künftig kurz Kläger genannt) ein Verschulden trifft. Die Streitteile sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 679 KG Unterrohrendorf mit dem Grundstück 354/5 Acker. Auf de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 EJN §55ZPO §502 De1
Rechtssatz: Auch bei Klagen, mit denen die Sachhaftung des einen Ehegatten für die Schulden des anderen auf Grund einer allgemeinen Gütergemeinschaft geltend gemacht wird, hat die Bestimmung des Streitgegenstandes und die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit nach dem den Schulden des persönlich haftenden Ehegatten zugrunde liegenden Sachverhalt zu erfolgen. Dies muß auch dann gelten, wenn sich der klagen... mehr lesen...