RS OGH 1995/11/28 10Ob508/95

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Veröffentlicht am 28.11.1995
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Norm

ABGB §1233 A
ABGB §1233 B
ABGB §1235

Rechtssatz

Ist bei einer ehelichen Gütergemeinschaft unter Lebenden überhaupt kein Vorbehaltsgut oder Sondergut vorhanden, so sind Schuldverträge zwischen den auf solche Weise verbundenen Ehegatten unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089456

Dokumentnummer

JJR_19951128_OGH0002_0100OB00508_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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