Norm: ABGB §364c B3ABGB §1233 F
Rechtssatz: Der Hinweis auf Ehepakte im Grundbuch ( Hauptbuch ) genügt zur Herstellung einer dinglichen Wirkung nach Art eines Verfügungsverbotes nach § 364 c ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 188/58 Entscheidungstext OGH 01.10.1958 6 Ob 188/58 EvBl 1958/385 S 658 = JBl 1959,156 5 Ob 73/68 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 ffAußStrG §9 B2EntmO §5
Rechtssatz: Wenn die Gattin eines Entmündigten eigene Interessen und nicht solche des Pflegebefohlenen verfolgt, ist ihr ein Antrags - und Rekursrecht auch dann nicht eingeräumt, wenn Fragen des gemeinsamen Vermögens (Gütergemeinschaft) berührt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 24/58 Entscheidungstext OGH 26.02.1958 5 Ob 24/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C1ABGB §1233. ABGB §1235
Rechtssatz: Der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Ehegattin gehört nicht zum Gemeinschaftsvermögen. Entscheidungstexte 7 Ob 506/57 Entscheidungstext OGH 11.12.1957 7 Ob 506/57 Veröff: EvBl 1958/147 S 240 10 Ob 508/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 10 Ob 508/95 Vgl auch; Veröf... mehr lesen...
Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 12.000 S samt Kosten in der Höhe von 40 S, 188 S 30 g, 12 S 50 g, 123 S 47 g, 20 S und 172 S 09 g war dem betreibenden Gläubiger Dr. S. bereits früher mit den Beschlüssen vom 17. März 1954, E 160/54 (204/54), vom 25. Mai 1954 (490/54) und vom 22. Jänner 1955, E 38/55 des Bezirksgerichtes Freistadt wider den Verpflichteten Josef St. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob den dem Verpflichteten zugeschriebenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1ABGB §1233 EABGB §1236EO §9 CEO §88GBG §10
Rechtssatz: 1.) Ist die Gütergemeinschaft grundbücherlich in einer Form eingetragen, die ihre Wirkung gegen Dritte nach Art eines Verfügungsverbotes nach § 364 c ABGB verleiht, so ist die Exekutionsführung in die dem einen Ehegatten zugeschriebenen Hälfte nur auf Grund eines gegen ihn allein ergangenen Exekutionstitels ohne gleichzeitige Verurteilung des anderen Ehegatten unzulässig;... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233EO §293 Abs3
Rechtssatz: Keine Aufrechnung gegen eine Unterhaltsforderung mit einem aus der Aufhebung einer Gütergemeinschaft resultierenden Teilungsanspruch. Entscheidungstexte 3 Ob 245/57 Entscheidungstext OGH 05.06.1957 3 Ob 245/57 EvBl 1957/304 S 469 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa1ABGB §1233 ffZPO §41
Rechtssatz: Auch bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft kann sich die Möglichkeit ergeben, daß ein Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen Teil nicht in die allgemeine Gütergemeinschaft einbezogen werden darf, so zB der Schadenersatzanspruch des durch eine strafbare Handlung des einen Ehegatten verletzten anderen Teiles. Derselbe Grundsatz muß auch für Kostenforderungen des einen Ehegatten gelten, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233EO §9 C
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit eines auf Schadenersatz lautenden Exekutionstitels bei ehelicher Gütergemeinschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 384/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 7 Ob 384/56 RZ 1957/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000362 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 EEO §9 C
Rechtssatz: Auf Grund des Exekutionstitels gegen einen der Partner der ehelichen Gesellschaft, (Gütergemeinschaft) kann in das Gesamtgut Exekution geführt werden. Nur wenn auch gegen den zweiten Ehepartner Exekution geführt werden soll, bedarf es auch eines Exekutionstitels gegen diesen. Entscheidungstexte 3 Ob 317/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 C
Rechtssatz: Das in die eheliche Gesellschaft fallende, der Gemeinschaft unterworfene Vermögen haftet für die Schulden jedes Ehegatten. Entscheidungstexte 3 Ob 317/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 3 Ob 317/55 Veröff: EvBl 1956/4 S 12 = NZ 1956,45 3 Ob 79/57 Entscheidungstext OGH 20.02.1957 3 Ob 79/57... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 A
Rechtssatz: Die allgemeine Gütergemeinschaft erfaßt im Zweifel das im Zeitpunkt der Vertragserrichtung schon vorhandene, nicht auch das künftige Vermögen (vgl auch 3 Ob 183/54). Entscheidungstexte 3 Ob 322/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 3 Ob 322/55 Veröff: EvBl 1955/394 S 644 = NZ 1956,59 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 EABGB §1262KO §1
Rechtssatz: Wirkung der Konkurseröffnung bei einer allgemeinen schon unter Lebenden wirkenden Gütergemeinschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 262/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 7 Ob 262/55 5 Ob 338/68 Entscheidungstext OGH 08.01.1969 5 Ob 338/68 Veröff: EvBl 1969/225 S 329 ... mehr lesen...
Gestützt auf den Übergabe- und Ehevertrag vom 6. Juni 1952 begehrt Ferdinand G. mit dem am 13. März 1954 bei Gericht eingelangten Grundbuchsgesuch 1. die Abschreibung von im einzelnen aufgeführten Grundstücken von der Liegenschaft EZ. 55, die Eröffnung einer neuen Einlage und die Einverleibung des gleichteiligen Eigentumsrechtes hierauf für ihn und seine Frau Maria G.; 2. ob den 1/106-Anteilen an zwei anderen Liegenschaften ebenfalls die Einverleibung des gleichteiligen Eigentumsrec... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §1233 FGBG §77
Rechtssatz: Mangels anderer Vereinbarungen sind zu den Rechtshandlungen, die zur Durchführung bei
Begründung: einer Gemeinschaft, etwa der Gütergemeinschaft, erforderlich sind, ebenso wie bei Aufhebung der Gemeinschaft nur die Teilhaber gemeinsam und nicht die einzelnen Teilhaber für sich befugt (Einverleibung der ehelichen Gütergemeinschaft). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Ansuchen der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Linz auf Vormerkung des Pfandrechtes zur Sicherung der Forderung der Republik Österreich an Haftkosten, Pauschalkosten und Sachverständigengebühren aus dem Strafverfahren des Kreisgerichtes Steyr gegen Franz F. im Gesamtbetrage von 35.660 S auf der den Eheleuten Franz und Maria F. gehörigen Liegenschaft EZ. 14 des Grundbuches L. dahin erledigt, daß es den Antrag hinsichtlich der dem Franz F. gehörigen Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1ABGB §1233 FGBG §122 B
Rechtssatz: Auch der bisher nicht am Verfahren beteiligte Miteigentümer bei Gütergemeinschaft unter Lebenden ist bezüglich grundbücherlicher Beschlüsse, die das Gemeinschaftsgut betreffen, zum Rekurse legitimiert. In Erledigung dieses Rechtsmittels sind rechtswidrige Beschlüsse auch bezüglich des anderen Gemeinschafters aufzuheben, der diesen Beschluß nicht mehr angefochten hat. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 ffEO §88 Abs2 Z2GBG §38 litcGeo §219Geo §241Geo §242
Rechtssatz: Die Einbringungsstelle ist nur eine Vollstreckungsbehörde; sie kann keinen Exekutionstitel schaffen und auch nicht von sich aus nach § 38 lit c GBG einschreiten. Bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden steht jedem Ehegatten (auch mit Wirkung für den anderen) das Rekursrecht gegen eine das gemeinschaftliche Vermögen ergreifende Exekutionsbewilligung zu. ... mehr lesen...
Die zweitverpflichtete Partei (Ehegattin) hat mit der betreibenden Partei einen Vergleich folgenden Inhaltes geschlossen: "Die Antragsgegnerin (zweitverpflichtete Partei) erklärt hiemit ihre ausdrückliche Einwilligung, daß ob den ihr zur Hälfte gehörigen Liegenschaften des Grundbuches A. EZ. ... das Pfandrecht für die Kostenforderung des Antragstellers (betreibende Partei) im Höchstbetrage von 12.000 S einverleibt werde u. zw. auch hinsichtlich des in die Gütergemeinschaft gehörigen... mehr lesen...
Die Klägerin hat mit dem Beklagten, ihrem Gatten, eine schon unter Lebenden wirksame Gütergemeinschaft vereinbart und ihm auf Grund dieser Vereinbarung die ideelle Hälfte an der Liegenschaft EZ. 41, Katastralgemeinde G., übertragen. Die Klägerin hat sodann eine Ehescheidungsklage eingebracht, sie hat der Verwaltung des gemeinsamen Gutes durch den Beklagten gemäß § 1283 ABGB. widersprochen und begehrt, da der Beklagte sich dennoch eigenmächtiger und offenbar nachteiliger Verfügungen ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 DABGB §1233
Rechtssatz: Aus § 91 ABGB folgt kein besonderes Recht des Ehemannes auf Verwaltung des Gemeinschaftsgutes. Entscheidungstexte 1 Ob 453/53 Entscheidungstext OGH 29.05.1953 1 Ob 453/53 Veröff: SZ 26/138 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0047231 Dokumentnum... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Urteil vom 26. April 1952 der auf Leistung von 49.600 S s. A. gerichteten Klage mit der Begründung: stattgegeben, der Gatte der Beklagten Josef R. sei mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 26. Jänner 1952, 14 Cg 305/51, zur Zahlung von 49.600 S s. A. rechtskräftig verurteilt worden, die Beklagte habe mit ihrem Gatten mit Notariatsakt vom 8. Feber 1900 Ehepakte über eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden abgeschlossen, wonach sic... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIVABGB §1233 CABGB §1295 Abs2 IIIZPO §411 Ba
Rechtssatz: Wird ein unter allgemeiner Gütergemeinschaft unter Lebenden stehender Ehegatte rechtskräftig zu einer Leistung verurteilt, so haftet der andere Ehegatte sachlich mit dem gemeinsamen Vermögen. In dem Rechtsstreit gegen den zweiten Gatten ist daher regelmäßig nur festzustellen, ob ein rechtskräftiges Urteil gegen den anderen vorliegt und ob eine allgemeine Gütergemeinschaft... mehr lesen...
Zwischen dem Beklagten und seiner Ehefrau besteht eine allgemeine, unter Lebenden wirkende Gütergemeinschaft. Der Kläger hat die Ehefrau in dem durch ihre Klage eingeleiteten und beim Kreisgericht Wels anhängig gewesenen Verfahren gegen den Beklagten wegen Ehescheidung vertreten; der durch alle Instanzen geführte Rechtsstreit ist mit der Abweisung des Klagebegehrens beendet worden. Die aus seiner Vertretungstätigkeit dem Kläger entstandene Kostenforderung ist bis auf den Restbetrag vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa1ABGB §1233 ff C
Rechtssatz: Zur Haftung eines in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten für die Vertragskosten des anderen Ehegatten in einem Ehescheidungsstreit. (Klagebegehren wurde abgewiesen). Sittenwidrig? Entscheidungstexte 2 Ob 578/52 Entscheidungstext OGH 23.07.1952 2 Ob 578/52 Veröff: SZ 25/209 1 Ob 7... mehr lesen...
Der Kläger hat zunächst vom Beklagten 2600 S als Ersatz für ihm durch den Beklagten im Jahre 1945 gestohlene zwei Stück Rinder verlangt, nach Bestreitung seiner aktiven Klagslegitimation jedoch sein Klagebegehren auf 1300 S im Hinblick auf die zwischen ihm und seiner Gattin bestehende allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden eingeschränkt. Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil erkannt, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Das Berufungsgericht hat den Klagsan... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 D
Rechtssatz: Die allgemeine Gütergemeinschaft zwischen Lebenden wirkt nur inter partes. Es kann daher auch ein Gattenteil für sich allein vermögensrechtliche Forderungen begründen und erwerben, ebenso wie jeder Ehegatte für sich allein verpflichtungsfähig bleibt. Eine von ihm allein erworbene Forderung kann der Ehegatte daher auch allein gegen seine Schuldner geltend machen, ohne daß ihm mangelnde Klagslegitimation eingewendet... mehr lesen...
Das Erstgericht verwies die Antragstellerin mit ihrem Antrage, ihr als Miteigentümerin zur Hälfte der Liegenschaften EZ. 1500 und 348, Grundbuch R., und EZ. 2035, Grundbuch H., die Verwaltung dieser Liegenschaften miteinzuräumen und auszusprechen, daß der Antragsgegner zur Verwaltung derselben nur mit ihr gemeinsam, bzw. nur beschränkt auf seinen Hälfteanteil befugt sei, auf den Rechtsweg. Es stellte fest, daß die Parteien mit Notariatsakt eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Leben... mehr lesen...
Zwischen dem Erblasser und seiner Gattin war noch vor erfolgter Eheschließung am 6. September 1896 ein Notariatsakt, beinhaltend Ehepakte und letztwillige Anordnung, errichtet worden, denen zufolge hinsichtlich jedes Vermögens, das sie zur Zeit des Vertragsabschlusses besaßen, künftig erwerben oder durch Erbschaft erlangen würden, eine von der Trauung angefangen rechtswirksame allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall begrundet wurde. Dem überlebenden Ehegatten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1233 A
Rechtssatz: Zum Aufgriffsrechte des überlebenden Ehegatten. Entscheidungstexte 1 Ob 774/47 Entscheidungstext OGH 12.11.1947 1 Ob 774/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0025748 Dokumentnummer JJR_19471112_OGH0002_0010OB00774_4700000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 FABGB §1233 G
Rechtssatz: Ein Vertrag zur Errichtung einer Erwerbsgesellschaft zwischen Ehegatten bedarf keines Notariatsaktes. Es liegt kein Gütergemeinschaftsvertrag, sondern eine Erwerbsgesellschaft vor, wenn die Ehegatten gemeinsam den Erwerb eines Hauses beschließen. Entscheidungstexte 1 Ob 19/47 Entscheidungstext OGH 21.01.1947 1 Ob 19/47 Veröff: ÖJZ 19... mehr lesen...