RS OGH 2022/6/1 1Ob978/54, 1Ob120/54, 5Ob30/22f

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Veröffentlicht am 26.01.1955
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Rechtssatz

Auch der bisher nicht am Verfahren beteiligte Miteigentümer bei Gütergemeinschaft unter Lebenden ist bezüglich grundbücherlicher Beschlüsse, die das Gemeinschaftsgut betreffen, zum Rekurse legitimiert. In Erledigung dieses Rechtsmittels sind rechtswidrige Beschlüsse auch bezüglich des anderen Gemeinschafters aufzuheben, der diesen Beschluß nicht mehr angefochten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015600

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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