Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist bei seiner rechtlichen Beurteilung der im Aufhebungsbeschluß des Obersten Gerichtshofes vom 4.März 1986, 14 Ob 12/86, überbundenen Rechtsansicht gefolgt. Da die rechtliche Beurteilung zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß nach der bereits im Aufhebungsbeschluß vom 4.März 1986, 14 Ob 12/86, dargelegten Rechtsansicht, es nur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der in Klagenfurt wohnhafte Kläger war vom 16. Mai 1978 bis 22. Juli 1985 bei der beklagten Partei als Montagetischler beschäftigt. Der vereinbarte Arbeitsort war das Auslieferungslager der beklagten Partei in Klagenfurt. Auf dieses Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter Anwendung. Für die im Werk Villach in der Fertigung beschäftigten Tischler gilt der Kollektivvertrag für Industriearbeiter. Nach den genannten Kollektivverträgen sind I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 28.Februar 1982 bei der Klägerin in Wien als Personalchef und nach einer Strukturänderung unter anderem durch Ausgliederung der H*** & S*** Bautechnik Gesellschaft mbH, wobei die Klägerin als Holding erhalten blieb, ab 1.März 1982 bis zu seiner Pensionierung am 31.Dezember 1984 bei der H*** & S*** Bautechnik Gesellschaft mbH (in der Folge kurz B*** Gesellschaft mbH) in Klagenfurt beschäftigt. Vor seiner Versetzung nach Klagenfurt h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte vom Beklagten, die im Erdgeschoß des Hauses Am Damm 9 in Unterpremstätten gelegenen 5 Zimmer samt Küche von seinen Fahrnissen zu räumen und dem Kläger geräumt zu übergeben. Er habe das Haus von der Dachziegelwerk Haas Kommanditgesellschaft käuflich erworben. Dieses Unternehmen habe die Wohnung seinerzeit dem Beklagten im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Werkswohnung zur Verfügung gestellt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ABGB §1151 IA
Rechtssatz: Die Regeln des ABGB über den Dienstvertrag gelten subsidiär, wenn das jeweilige Spezialgesetz den in Frage stehenden Anspruch nicht regelt. Das gleiche Subsidiaritätsverhältnis muss für die Anwendung von Normen gelten, die - wie § 1014 ABGB - auf Dienstverträge analog angewendet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 504/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei (richtig: Ö*** G*** FÜR D*** G*** Ö*** D*** !Floretta-Strasser, ArbVG 1025 ) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihr vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob A 501/87 und 14 Ob A 502/87). Die Antragsgegnerin ist gemäß § 7 ArbVG ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IF
Rechtssatz: Arbeitgeber ist grundsätzlich der Inhaber des Unternehmens, der mit dem Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag verbunden ist. Entscheidungstexte 9 ObA 183/87 Entscheidungstext OGH 27.01.1988 9 ObA 183/87 Veröff: GesRZ 1988,108 = WBl 1988,162 = RdW 1988,295 = DRdA 1990,300 (E. Bydlinski) 8 ObS 2049/96y ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. Mai 1952 als Angestellter bei der Bernhard A*** Gesellschaft mbH und ab deren Umwandlung in die Bernhard A*** AG im Jahre 1967 bei dieser beschäftigt. Mit 1. Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die Firma G*** & Co OHG - im folgenden kurz OHG genannt - gegründet und auf diese alle Aktiva und Passiva der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit Sacheinlagenvertrag vom 15. Dezember 1980 in die von sämtlichen Gesellschaftern der OHG -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 29.August 1985, S 62/85 wurde über das Vermögen des Herbert I*** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Herbert I*** war Eigentümer der in die Konkursmasse fallenden Liegenschaft EZ 367 KG Attersee. Bereits zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung war ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Auf dieser Liegenschaft befindet sich unter anderem eine 1962 errichtete Produktionshalle. Der Geschäftsfüh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IC
Rechtssatz: Wer übernommene Arbeiten nach Gutdünken generell anderen Personen delegieren darf, ist in der Durchführung der ihm auferlegten Pflichten nicht fremdbestimmt und daher kein Arbeitnehmer. Entscheidungstexte 14 ObA 46/87 Entscheidungstext OGH 13.01.1988 14 ObA 46/87 Veröff: ZAS 1988/11 S 101 = Arb 10697 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IC
Rechtssatz: Ein sogenannter Zielortreiseleiter, der keine persönliche Arbeitspflicht hat, sondern sich vertreten lassen kann, der keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitseinteilung oder Arbeitszeit unterliegt, der im wesentlichen einen bestimmten Leistungserfolg zu erbringen hat und der nicht nach der Arbeitszeit, sondern nach der Zahl der von ihm touristisch betreuten Gäste honoriert wird, ist kein Arbeitnehmer des... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IV
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages können nur solche Kontrollen sprechen, die in ihrem Umfang und in ihrer Intensität sich vom Kontrollrecht anderer Vertragstypen unterscheiden. Entscheidungstexte 14 ObA 46/87 Entscheidungstext OGH 13.01.1988 14 ObA 46/87 Veröff: ZAS 1988/11 S 101 = Arb 10697 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IV
Rechtssatz: Es ist zwischen den sachlichen Weisungen, die den Arbeitserfolg an sich betreffen und daher auch im Werkvertragsverhältnis und im freien Arbeitsverhältnis vorkommen, und den persönlichen Weisungen, welche die Art und Weise der Tätigkeit unmittelbar betreffen, zu unterscheiden ist. Arbeitsvertragstypisch sind Weisungen über die Art und Weise der Durchführung der obliegenden Arbeiten. Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der Beklagten S 776.299,96 brutto sA an Entgelt für die Zeit vom 1.März 1981 bis 31.Juli 1983 entsprechend dem Kollektivvertrag für Dienstnehmer im Reisebürogewerbe, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er sei seit 1.Mai 1956 als Gebietsvertreter im Dienst der Beklagten gestanden. Dieses Rechtsverhältnis sei in Wahrheit ein Angestelltendienstverhältnis gewesen, da der Kläger in die Organisation und in die Betriebshierarchie der Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1170
Rechtssatz: Wird ein Werkvertrag einer Ingenieursgemeinschaft nicht (gänzlich) erfüllt, ist zu klären, ob und wann sie im Hinblick auf die Verkehrsübung oder die bei Großprojekten zu erwägenden, organisatorischen und budgetären Verzögerungen in der Weiterführung und Ausführung erkennen konnte, daß der Werkbesteller das Werk bereits für vollendet hält oder die Vollendung offenbar nicht mehr will. Mit diesem Zeitpunk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat im Jahre 1978 als Maturant in die Dienste der Beklagten, welche im Jahr 51 Wochenausgaben der "Niederösterreichischen-Landeszeitung" herausbringt. Nach kurzer Einschulung in die Verfassung von Artikeln und im Fotografieren wurde er ohne schriftlichen Dienstvertrag als Redakteursaspirant für die Kremser Ausgabe der Wochenzeitung angestellt und als solcher kollektivvertraglich entlohnt. Über die Honorierung von Bildbeiträgen wurde nicht gesproche... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1151 XIIABGB §1405AngG §23 Abs3 IIIHGB §128HGB §159
Rechtssatz: Nimmt der vom bisherigen Betriebsinhaber (OHG) gekündigte Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin weiterlaufende Gehaltszahlungen und danach Pensionszahlungen des Betriebsnachfolgers (GmbH) an, ist daraus allein nicht schon auf eine schlüssige Zustimmung zur Vertragsübernahme durch den Betriebsnachfolger unter Ausscheiden des bisherigen Betriebsinhabers zu sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. April 1950 als Angestellter bei der Bernhard A*** Gesellschaft mbH und ab deren Umwandlung in die Bernhard A*** AG im Jahre 1967 bei dieser beschäftigt. Mit 1. Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die Firma G*** & Co OHG - im folgenden kurz OHG genannt - gegründet und auf diese alle Aktiva und Passiva der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit Sacheinlagenvertrag vom 15. Dezember 1980 in die von sämtlichen Gesellschafter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger buchte im Reisebüro Inge P*** auf Grund eines Kataloges der erstbeklagten Partei - die zweitbeklagte Partei ist deren persönlich haftende Gesellschafterin - für die Zeit vom 16. bis 30. August 1980 und zum Preise von DM 1.780 eine Ferienwohnung des angebotenen Typs Ity 0017 in Baia Domizia, Residence Lecci. Dieser Ort wurde im Katalog als im Golf von Gaeta zwischen Rom und Neapel an einem 9 km langen Sandstrand gelegen mit breitem Piniengürtel und m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die Kinder des Klägers aus dessen erster Ehe. Der Kläger ist Gesellschafter der Firma H. H*** Handelsgesellschaft mbH (im folgenden nur GesmbH) und seit ihrer Gründung im Sommer 1978 deren Geschäftsführer. Die Beklagten hatten Geschäftsanteile an der GesmbH unentgeltlich mit der Verpflichtung erhalten, sie auf Verlangen dem Kläger abzutreten. Auf Grund des Kaufvertrages vom 3. April 1979 sind die Beklagten je zur Hälfte Eigentümer der Liegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IVABGB §1165dAMFG §19 Abs1
Rechtssatz: Verpflichtet sich eine Solosängerin zu bestimmten Auftritten in der BRD, bei denen sie sich auch vertreten lassen kann, und fehlt es an der persönlichen Abhängigkeit zum Vertragspartner, überwiegen die Elemente des Werkvertrages jene des Arbeitsvertrages. Entscheidungstexte 14 ObA 77/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 14 ObA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte leitete im Jahre 1980 eine Musikkapelle, die sogenannten "Salzkammergut-Musikanten", die aus rund 15 Orchestermusikern und einer Sängerin bestand. Über Vermittlung der Konzertagentur Brigitte W*** in Strasskirchen trat diese Kapelle in verschiedenen Orten der Bundesrepublik Deutschland bei Kirmesveranstaltungen und Volksfesten auf. Die Auswahl der Mitwirkenden oblag allein dem Beklagten, der den Musikern auch die von den Festwirten entrichteten En... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei schloß mit der erstbeklagten Partei, deren Komplementär der Zweitbeklagte ist, die schon zuvor auf dem Standort Salzburg, Aglassingerstraße 60-66, einen Baumarkt betrieben hatte, am 11.Jänner 1980 einen Franchisevertrag. Danach war die klagende Partei (Franchisegeber) als H***-Gesellschaft der S***-Gruppe berechtigt und in der Lage, das gesamte "know-how" aller Gesellschaften dieser Gruppe sowie insbesondere die registrierte Marke "B***" zu verwerte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. August 1980 bis 31. Juli 1983 bei der Beklagten im Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann" als Lehrling beschäftigt. Nach dem Lehrvertrag war als Gegenstand des Betriebes der Gemischtwarenhandel (Lebens- und Genußmittel) und als Standort der Betriebsstätte, in welcher die Klägerin im wesentlichen ausgebildet wurde, Innsbruck, Maximilianstraße, angeführt. Nach dem Ende des Lehrverhältnisses setzte die Klägerin ihre Arbeit in derselben Filiale ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 7. September 1983 bei der beklagten Partei beschäftigt. Bis 8. März 1985 war er als Reifenheizer im "Vulkhaus" (offenbar Abkürzung für Vulkanisierhaus) eingesetzt. An diesem Tag wurde er gegen seinen Willen in die etwa 500 m entfernte Wulstbandheizerei versetzt. Da der Betriebsarzt der Ansicht war, daß ihm die Tätigkeit als Wulstbandheizer gesundheitlich nicht zugemutet werden könne, wurde er am 19. Juni 1985 in das Reifenlager nach Berndor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten vom 1. August 1979 bis 31. Juli 1982 als Tischlerlehrling und anschließend als Tischlergeselle beschäftigt. Am 10. Juli 1985 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum 26. Juli 1985. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe, im folgenden nur als Kollektivvertrag bezeichnet, Anwendung. Mit der vorliegenden Klage ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIAMFG §9ArbVG §36 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Arbeitnehmer an einen anderen Betrieb überlassen (entliehen), so gilt er nach herrschender Auffassung dann als Arbeitnehmer dieses Betriebes, wenn die Überlassung (Leihe) für längere Zeit gedacht ist. In allen anderen Fällen bleiben sie in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht Arbeitnehmer des entsendenden Betriebes. Im Zweifel wird es darauf ankommen, ob die Interessen dieser Ar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIAMFG §9ArbVG §36 Abs1
Rechtssatz: In Ausnahmefällen ist es möglich, daß der entliehene Arbeitnehmer in beiden Betrieben betriebsverfassungsrechtlich zur Belegschaft zählt. Entscheidungstexte 9 ObA 63/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 63/87 Veröff: WBl 1987,282 = SZ 60/145 = RdW 1987,379 = ZAS 1988/9 S 95 (Schnorr) ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger trat am 5.4.1983 in die Dienste der beklagten Partei. Die Streitteile vereinbarten mit dem schriftlichen Dienstvertrag vom selben Tag, daß der Kläger seine Dienstleistungen ausschließlich bei der Firma M***** (im folgenden kurz: Firma M*****) zu erbringen habe. Dieses Unternehmen sollte "bezüglich Provisionen, Überstunden, Urlaubsvereinbarungen und Disziplinarmaßnahmen für den Kläger zuständig" sein (siehe dazu aus dem vom Kläger vorgelegten Dienstvertrag Bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 IABGB §1151 IB
Rechtssatz: Unbewegliche Sachen im Sinne des § 933 ABGB liegen vor, wenn das Werk in der Herstellung einer unbeweglichen Sache besteht oder wenn Arbeiten an einer unbeweglichen Sache vorgenommen werden, insbesondere, wenn eine bewegliche Sache vom Veräußerer zu einem unselbständigen Bestandteile einer unbeweglichen Sache zu machen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 55... mehr lesen...