Norm: ABGB §1151 IC
Rechtssatz: Die Arbeit betreffende Weisungen sprechen nicht gegen die Annahme eines freien Arbeitsvertrages, zumal es auch bei dieser Vertragsgestaltung dem Vertragspartner obliegt, die Einzelleistungen zu konkretisieren, wobei die Erteilung gewisser Richtlinien zur Durchführung der Tätigkeit unumgänglich ist. Entscheidungstexte 9 ObA 108/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bekundete im Herbst 1981 gegenüber dem Chefredakteur der "W***", Dr. Hans M***, ihr Interesse, für die Zeitung zu arbeiten. Zuvor war sie 3 Jahre lang für die Redaktionen der Zeitschriften "F***" und "P***" tätig. Dr. M*** erklärte der Klägerin, daß ein Dienstposten nicht frei sei, sie jedoch als freie Mitarbeiterin tätig sein könne. Die Klägerin bot Dr. M*** an, eine Serie über Stundenpläne in der Schule zu verfassen, wofür sie den entsprechenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 16. Jänner 1984 bis 31. Oktober 1986 bei der beklagten Partei als Angestellte im Rahmen von drei aufeinander folgenden befristeteten Arbeitsverhältnissen - vom 16. Jänner 1984 bis 30. April 1985, vom 1. Mai 1985 bis 30. April 1986 und vom 1. Mai 1986 bis 31. Oktober 1986 - beschäftigt. Die Klägerin begehrt S 110.171,25 brutto sA (Gehalt für den Zeitraum November 1986 bis 15. Jänner 1987, aliquote Teile der Sonderzahlungen und Abfertigung).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ende März 1985 suchte der Kläger das Stadtcounter (Verkaufslokal) der beklagten Partei in Wien auf und teilte der dort tätigen Angestellten Christine H*** seine Absicht mit, gemeinsam mit seiner Gattin und einer weiteren Begleiterin im Sommer eine größere Urlaubsreise zu unternehmen und die dafür notwendigen Flüge allenfalls bei der beklagten Partei zu buchen. Als Anflugspunkte nannte er Indien, Neuguinea, Australien, Neuseeland, die Osterinseln und Brasilien,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VII
Rechtssatz: Ist die mit der Leitung einer Gruppe von Bearbeiterinnen, mit deren Einschulung und der Gewinnung neuer Beraterinnen betraute, gegenüber der Geschäftsleitung weisungsgebundene Managerin weiterhin auch selbst als Beraterin im Rahmen eines Vertriebes nach dem "Partysystem" tätig, dann ist wegen der Verflechtung der beiden Aufgaben ein einheitliches Arbeitsverhältnis anzunehmen (vgl auch 9 Ob A 52/88). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1151 ICArbVG §29
Rechtssatz: Eine direkte Anwendung von Vorschriften über die kollektive Rechtsgestaltung kommt bei einem sogenannten "freien" Arbeitsverhältnis nicht in Frage. Eine nur für die (echten) Arbeitnehmer geltende und einen langfristigen Kündigungsverzicht beinhaltende Betriebsvereinbarung ist daher auf ein Konsulentenverhältnis nicht anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1151 ICZPO §225 IIIB
Rechtssatz: Stützt ein freiberuflicher Rechtsanwalt als Kläger seine Honoraransprüche ausdrücklich auf einen Konsulentenvertrag und schließt er Vorliegen eines jeglichen Arbeitsverhältnisses - ebenso wie die beklagte Partei - ausdrücklich aus, ist vom Gericht nicht zu prüfen, ob nicht doch ein (echtes) Arbeitsverhältnis vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ICArbVG §1
Rechtssatz: Konsulenten und ähnliche Personen, die bei Erbringung ihrer Arbeitsleistung ihre persönliche Selbständigkeit nicht einbüßen, fallen nicht unter den Schutzzweck des Arbeitsverfassungsgesetzes und damit auch nicht unter die Geltung des I. Teils. Entscheidungstexte 9 ObA 165/87 Entscheidungstext OGH 11.05.1988 9 ObA 165/87 Veröff: Arb 10716... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Jänner 1974 bis 30. November 1978 Angestellter im Unternehmen der Beklagten. Nach einer anschließenden Konzipiententätigkeit wurde er am 10. März 1980 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Seit 16. März 1980 war er auf Grund eines Konsulentenvertrages vom 28. April 1981 und einer am selben Tag abgeschlossenen Nebenvereinbarung wieder für die Beklagte tätig. Mit Schreiben vom 6. März 1984 kündigte die Beklagte den Konsulentenvertrag ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei vertreibt ihre Produkte im Wege von Hautpflegeschulungen, die von den für sie tätigen Beraterinnen organisiert und abgehalten werden. Die Beraterinnen sind in Gruppen zusammengefaßt, die von Managerinnen geleitet werden. Aufgabe der Managerinnen ist es insbesondere, die Beraterinnen einzuschulen, zu betreuen, die Verbindung mit der Geschäftsleitung herzustellen und Informationen weiterzugeben sowie neue Beraterinnen zu gewinnen. Die Managerinnen wer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID
Rechtssatz: Mit dem Aussetzungsvertrag soll der Eintritt der mit der Lösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Rechtsfolgen verhindert werden, die den Zweck, der mit dem Aussetzungsvertrag verfolgt wird, nämlich in einer schwierigen Situation die Belastung des Unternehmens zu verhindern, zunichte machen würde. Entscheidungstexte 9 Ob 901/88 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID
Rechtssatz: Gegen die Beendigungskonstruktion bei Aussetzungsverträgen sprechen aber ganz entschieden die Interessen des Arbeitgebers. Ausgesetzt und nicht gekündigt wird aus der Sicht des Arbeitgebers vor allem deswegen, um sich durch Zusage der Wiedereinstellung die aus der Beendigung des Arbeitsvertrages erwachsenden Kosten zu ersparen. Entscheidungstexte 9 Ob 901/88... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID
Rechtssatz: Die Aussetzung wird gerade in Betrieben angewendet, die durch die Kosten der Abfertigungsverpflichtungen in noch größere wirtschaftliche Schwierigkeiten gelangen würden; dies spricht gegen die Beendigungskonstruktion. Wenn auch bei der Aussetzung des Arbeitsvertrages trotz der bloß vorübergehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abfertigung, die Urlaubsentschädigung oder die Urlaubsabfindung fällig wird, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.Juli 1986 wurde zu S 31/86 des Kreisgerichtes Wels der Konkurs über das Vermögen der Ing.Karl P*** Gesellschaft mbH in Scharnstein eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger, der Sohn des Geschäftsführers dieser Gesellschaft, war bei diesem Unternehmen ab 1.November 1964 als Angestellter beschäftigt. Sein Monatsgehalt betrug im Jahre 1984 S 17.579,-- brutto. Unter Berücksichtigung der kollektivvertraglichen Erhöhungen entspricht die... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 18.März 1966 bis 25.April 1973 und vom 29. Oktober 1976 bis 24.Jänner 1984 verheiratet. Den Ehen entstammen die Kinder Sabine, geboren am 7.Juli 1966, Petra, geboren am 21. März 1968 und Helmut, geboren am 3.April 1978. Beide Teile beantragten die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin stellte überdies einen Antrag auf Abgeltung ihrer Mirkung im Erwerb des Antragsgegners in Höhe von zumin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID
Rechtssatz: Sollte der Arbeitnehmer während der vereinbarten anderen Tätigkeit (hier: Besuch der Polierschule) versicherungsrechtlich abgemeldet werden, schließt dies die Qualifikation der (Aussetzungsvereinbarung) Vereinbarung als echte Karenzierungsvereinbarung nicht aus, da die Abmeldung bei der Sozialversicherung genauso wie die Arbeitsbescheinigung eine bloße Wissenserklärung ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID
Rechtssatz: Der Zweck von Aussetzungsvereinbarungen kann auf verschiedene Weise herbeigeführt werden. Entweder kann eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages vereinbart werden, verbunden mit der Abrede, zu einem in der Zukunft liegenden bestimmten oder zumindest bestimmbaren Zeitpunkt einen neuen Dienstvertrag einzugehen; die andere Möglichkeit, den angestrebten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, besteht darin, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §1151 ID
Rechtssatz: Selbst wenn die Aussetzungsvereinbarung ausdrücklich darauf gerichtet ist, dass der Arbeitsvertrag gelöst wird, damit zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll, wird man, wenn die Parteien den einvernehmlich gelösten Arbeitsvertrag nicht oder nur zum Teil abwickeln und eine volle Anrechnung der Dienstzeiten und Anwartschaften aus diesem Arbeitsvertrag auf den gle... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IC
Rechtssatz: Die den tieferen Grund für die Gewährung arbeitsrechtlichen Schutzes bildende wirtschaftliche Unselbständigkeit kann aber bei einem im Rahmen eines "freien Arbeitsverhältnisses" Tätigen - wenn überhaupt - nur in einem wesentlich geringerem Maße gegeben sein, als es für die Anwendung der spezifisch arbeitsrechtlichen Vorschriften notwendig ist. Wirtschaftliche Abhängigkeit kann somit einen wesentlichen Hinweis au... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §1151 IDAngG §23 Abs1 IB
Rechtssatz: Wegen der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten ist auch bei der Auslegung von Aussetzungsverträgen entsprechend den Regeln des § 914 ABGB nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Hiebei ist nicht so sehr auf die Wortwahl der Parteien, so... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §1151 ID
Rechtssatz: Soll der Arbeitnehmer auf Grund einer Absprache nur vorübergehend mit der Arbeit aussetzen, so daß der Arbeitgeber auf diesen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgreifen und der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt an derselben Arbeitsstelle wieder weiterarbeiten kann, so ist im allgemeinen eine Aussetzung im eigentlichen Sinne, also eine Karenzierung anzunehmen, da die Parteien ihre vertragliche B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID
Rechtssatz: Aussetzungsverträge beruhen auf dem wirtschaftlichen Grundgedanken, daß die Arbeitnehmer Leistungen der Arbeitlosenversicherung erhalten, ohne ihre Bindung an den Betrieb zu verlieren. Entscheidungstexte 9 ObA 73/88 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 73/88 Veröff: RdW 1988,429 = Arb 10738 = SZ 61/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1159b
Rechtssatz: Wollten die Parteien ihr freies Arbeitsverhältnis so frei und lösbar wie möglich gestalten und wurde deshalb von beiden Teilen die Vereinbarung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen ausdrücklich abgelehnt, kommt eine analoge Anwendung der Kündigungsbestimmungen des ABGB nicht in Betracht. Entscheidungstexte 9 ObA 160/87 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1151 IAABGB §1151 IC
Rechtssatz: Haben die Parteien in einer Rahmenkonditionsvereinbarung ausdrücklich festgelegt, daß der "Außendienstmitarbeiter" in keiner Phase der Zusammenarbeit verpflichtet sei, tatsächlich tätig zu werden, ändert dies nicht daran, daß durch die davon abweichende tatsächliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, zumal stets zu prüfen ist, ob die Vereinbarung... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1151 IAABGB §1151 IC
Rechtssatz: Hat der "Außendienstmitarbeiter" ohne dazu verpflichtet zu sein sich nicht darauf beschränkt, nur gelegentlich und nebenberuflich zu arbeiten, sondern drei Jahre lang regelmäßig 30 - 36 Stunden in der Woche gearbeitet und damit seine Arbeitskraft ausschließlich in den Dienst des Vertragspartners gestellt, der diese Tätigkeit während der ganzen Zeit lückenlos entgegengenommen hat und konnt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand die professionelle Vermittlung von Gegengeschäften ist (Exchange Business Club). Der Beklagte war ab 4. Juli 1984 für die Klägerin tätig. Nach dem am selben Tag abgeschlossenen "Mitarbeitervertrag" sollte der Beklagte selbständig als Kundenberater und selbständiger Vermittler von EBC-Verträgen auftreten. Es traf ihn keinerlei Arbeits- und Dienstpflicht und es stand ihm frei, tätig zu sein oder nicht. Er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 20. Mai 1957 im Bauunternehmen des Ing. Josef H*** als Zimmerer beschäftigt. Dieses Unternehmen ist inzwischen an den Beklagten, den Sohn des Ing. Josef H***, übertragen worden. 1963 erlitt der Kläger einen schweren Arbeitsunfall (Verlust von zwei Fingern an der rechten Hand, zwei weitere Finger wurden steif) und konnte daher nicht mehr als Zimmerer arbeiten. Er begann im Einvernehmen mit Ing. Josef H*** unter Fortzahlung seiner bisherigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.5.1980 bis 30.4.1983 als Kosmetikberaterin und vom 1.5.1983 bis 28.2.1985 auf Grund eines Angestelltendienstvertrages (Beilage B) außerdem als Managerin mit einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit von 10 Stunden bei der Beklagten beschäftigt. Im Punkt 6. des Dienstvertrages wurde vereinbart, daß das Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Fünfzehnten oder zum Letzten eines Kalendermonats gelöst w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Für eine vertragsändernde Versetzung bedarf es einer Vereinbarung der Vertragsparteien, bei der direktorialen Versetzung ist eine Weisung des Arbeitgebers ausreichend. Eine Versetzungsweisung des Arbeitgebers die eine vertragsändernde Versetzung bedeutet, ist rechtswidrig, außer es läge ein Sachverhalt vor, der die Treuepflicht des Arbeitnehmers auslöst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...