Norm
ABGB §1151 ICRechtssatz
Die Arbeit betreffende Weisungen sprechen nicht gegen die Annahme eines freien Arbeitsvertrages, zumal es auch bei dieser Vertragsgestaltung dem Vertragspartner obliegt, die Einzelleistungen zu konkretisieren, wobei die Erteilung gewisser Richtlinien zur Durchführung der Tätigkeit unumgänglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021770Dokumentnummer
JJR_19880615_OGH0002_009OBA00108_8800000_003