Norm
ABGB §1151 VIIRechtssatz
Ist die mit der Leitung einer Gruppe von Bearbeiterinnen, mit deren Einschulung und der Gewinnung neuer Beraterinnen betraute, gegenüber der Geschäftsleitung weisungsgebundene Managerin weiterhin auch selbst als Beraterin im Rahmen eines Vertriebes nach dem "Partysystem" tätig, dann ist wegen der Verflechtung der beiden Aufgaben ein einheitliches Arbeitsverhältnis anzunehmen (vgl auch 9 Ob A 52/88).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021283Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00048_8800000_001