RS OGH 1988/1/13 14ObA46/87

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Veröffentlicht am 13.01.1988
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Norm

ABGB §1151 IV

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages können nur solche Kontrollen sprechen, die in ihrem Umfang und in ihrer Intensität sich vom Kontrollrecht anderer Vertragstypen unterscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021308

Dokumentnummer

JJR_19880113_OGH0002_014OBA00046_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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