Entscheidungen zu § 1090 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1.169 Dokumente

Entscheidungen 331-360 von 1.169

RS OGH 1995/5/10 7Ob559/95, 6Ob142/10s

Norm: ABGB §880a AABGB §1090 IIfABGB §1353
Rechtssatz: Erstreckt sich die Zusage des Garanten nur auf die jeweils zufolge verschuldeter Säumnis fällig gewordenen Ratenzahlungen des Leasingnehmers, treten hier die Merkmale des Bürgschaftsvertrages wesentlich stärker als die der Garantie hervor, was die Heranziehung der in gleichgelagerten Fällen zu Bürgschaftsverträgen ergangenen Rechtsprechung erlaubt. In dieser wird aber einhellig die Meinung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1995

TE OGH 1995/5/10 7Ob559/95

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Entscheidung | OGH | 10.05.1995

RS OGH 1995/4/26 3Ob532/95

Norm: ABGB §1090 IIfKO §21KO §23
Rechtssatz: Auch ein Finanzierungsleasing mit Kaufoption fällt im Konkurs des Leasingnehmers grundsätzlich unter § 23 KO, es sei denn, die Vertragsgestaltung war derart, daß der Leasingvertrag wirtschaftlich einem Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt gleichkommt. Entscheidungstexte 3 Ob 532/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 532/95 Verö... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1995

TE OGH 1995/4/26 3Ob532/95

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Entscheidung | OGH | 26.04.1995

TE OGH 1995/4/25 4Ob522/95

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Entscheidung | OGH | 25.04.1995

RS OGH 1995/4/6 2Ob520/95, 10ObS35/96, 5Ob2119/96w, 4Ob2024/96t, 6Ob52/97h, 5Ob154/98b, 1Ob126/98f,

Norm: ABGB §833 D3ABGB §834ABGB §1090 IIIA
Rechtssatz: Der Miteigentümer ist berechtigt, über die ihm zur ausschließlichen Benützung überlassenen Teile der Sache Bestandverträge abzuschließen; er besitzt insoweit Verwaltungsvollmacht und nimmt seine Verfügung dann auch als Vertreter der anderen Miteigentümer vor. Entscheidungstexte 2 Ob 520/95 Entscheidungstext OGH 06.04.1995 2 Ob 52... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1995

TE OGH 1995/4/6 2Ob520/95

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Entscheidung | OGH | 06.04.1995

TE OGH 1995/3/16 8Ob1629/94

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Entscheidung | OGH | 16.03.1995

RS OGH 1995/3/14 10Ob527/94 (10Ob1555/94), 4Ob2307/96k, 2Ob270/99s

Norm: ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, das Recht des Leasinggebers zur vorzeitigen Fälligstellung der restlichen Leasingentgelte auch für den Fall der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages für zulässig zu erachten, ist vertretbar, wenn man die vereinbarte Zahlungspflicht nicht als Terminsverlust versteht, sondern als Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1995

RS OGH 1995/3/14 10ObS527/94 (10ObS1555/94)

Norm: ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, das Recht des Leasinggebers zur vorzeitigen Fälligstellung der restlichen Leasingentgelte auch für den Fall der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages für zulässig zu erachten, ist vertretbar, wenn man die vereinbarte Zahlungspflicht nicht als Terminsverlust versteht, sondern als Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1995

RS OGH 1995/2/27 1Ob579/94, 1Ob122/99v

Norm: ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Die Wandlung des Kaufvertrags zwischen Lieferanten und Leasinggeber, beendet auch den Leasingvertrag, weil damit dessen Geschäftsgrundlage weggefallen ist. Wenn der Leasingnehmer in Wahrnehmung des ihm vom Leasinggeber abgetretenen Gestaltungsrechts auf Wandlung mit dem Lieferanten die Wandlungsvereinbarung trifft, gebietet es die erforderliche Interessenabwägung, daß dem Leasingvertrag erst dann die Geschäftsgr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1995

TE OGH 1995/2/27 1Ob579/94

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Entscheidung | OGH | 27.02.1995

TE OGH 1995/2/23 6Ob1530/95

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Entscheidung | OGH | 23.02.1995

RS OGH 1995/01/14 6Ob510/88

Rechtssatz: Zu einer Änderung des Mietvertrages in Ansehung unteilbar Bestandgeberpflichten ist bei einer Personenmehrheit auf der Vermieterseite ein rechtsgeschäftliches Handeln erforderlich, das allen Vermietern zugerechnet werden kann. Wenn ein solches rechtsgeschäftliches Handeln durch die Erfüllung eines gesetzlichen Tatbestandes ersetzt wird (hier: § 2 Abs 1 Satz 3 MRG), dann muß der Tatbestand auch in Ansehung aller Vermieter erfüllt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 510/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.1995

TE OGH 1995/1/12 2Ob603/94

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Entscheidung | OGH | 12.01.1995

RS OGH 1994/11/8 4Ob567/94, 4Ob2307/96k, 1Ob288/01m, 4Ob102/02g, 4Ob179/02f, 8Ob133/15i

Norm: ABGB §888ABGB §894ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Bei einer Personenmehrheit auf Schuldnerseite muß die Auflösungserklärung - ebenso wie eine etwaige Rücktrittserklärung nach § 918 ABGB - allen Schuldnern, hier also allen Leasingnehmern zugestellt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 567/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 4 Ob 567/94 4 Ob 2307/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1994

RS OGH 1994/11/8 4Ob567/94, 4Ob2307/96k, 4Ob102/02g

Norm: ABGB §888ABGB §891ABGB §894ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Ganz allgemein wirken auch bei Gesamtschuldverhältnissen Verschulden und Verzug nur gegen den Schuldigen und Säumigen, sofern sich nicht - was hier nicht der Fall ist - aus der Natur des Schuldverhältnisses anderes ergibt. Das gleiche muß auch - mangels anderer vertraglicher Regelung - für den Leasingvertrag gelten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1994

RS OGH 1994/11/8 4Ob567/94

Norm: ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Da die Leasinggeberin schon vor einer entsprechenden Mahnung der Beklagten mit Nachfristsetzung das Leasingobjekt verkauft hat, hat sie damit der Beklagten, die mangels Verständigung nicht die Gelegenheit hatte, die noch offenen Leasingraten nachzuzahlen und damit den Entzug des Fahrzeuges zu verhindern, den (möglichen) Gebrauch des Fahrzeuges vertragswidrigerweise entzogen. Sie hat daher keinen Anspruch auf Lea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1994

TE OGH 1994/11/8 4Ob567/94

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Entscheidung | OGH | 08.11.1994

TE OGH 1994/11/8 5Ob557/94

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Entscheidung | OGH | 08.11.1994

RS OGH 1994/10/10 10Ob515/94

Norm: ABGB §1090 IIf
Rechtssatz: Verkehrswert im Sinne der Leasingverträge ist der Wert der Sache, den sie mit Rücksicht auf Zeit, Ort und Beschaffenheit normalerweise für jedermann - und nicht nur für den Händler - hat. Entscheidungstexte 10 Ob 515/94 Entscheidungstext OGH 10.10.1994 10 Ob 515/94 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1994

RS OGH 1994/10/10 10Ob515/94, 7Ob173/10g

Norm: ABGB §1090 IIfUStG §1
Rechtssatz: Der Nichterfüllungsschaden bei Auflösung eines Leasingvertrages begründet einen "echten" Schadenersatz, denn bei der vorzeitigen Vertragsauflösung und Rücknahme des Leasingobjektes durch den Leasinggeber mangels Nutzungsmöglichkeit durch den Leasingnehmer ist die Zahlung des Nichterfüllungsschadens kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern tritt anstelle der vereinbarten Leistung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1994

TE OGH 1994/10/10 10Ob515/94

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Entscheidung | OGH | 10.10.1994

TE OGH 1994/9/28 9ObA155/94

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Entscheidung | OGH | 28.09.1994

TE OGH 1994/9/7 3Ob554/94

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Entscheidung | OGH | 07.09.1994

TE OGH 1994/7/14 1Ob569/94

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Entscheidung | OGH | 14.07.1994

TE OGH 1994/6/16 8ObA256/94

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Entscheidung | OGH | 16.06.1994

Entscheidungen 331-360 von 1.169