RS OGH 1994/10/10 10Ob515/94, 7Ob173/10g

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Veröffentlicht am 10.10.1994
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Norm

ABGB §1090 IIf
UStG §1

Rechtssatz

Der Nichterfüllungsschaden bei Auflösung eines Leasingvertrages begründet einen "echten" Schadenersatz, denn bei der vorzeitigen Vertragsauflösung und Rücknahme des Leasingobjektes durch den Leasinggeber mangels Nutzungsmöglichkeit durch den Leasingnehmer ist die Zahlung des Nichterfüllungsschadens kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern tritt anstelle der vereinbarten Leistung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037944

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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