Norm
ABGB §1090 IIfRechtssatz
Der Nichterfüllungsschaden bei Auflösung eines Leasingvertrages begründet einen "echten" Schadenersatz, denn bei der vorzeitigen Vertragsauflösung und Rücknahme des Leasingobjektes durch den Leasinggeber mangels Nutzungsmöglichkeit durch den Leasingnehmer ist die Zahlung des Nichterfüllungsschadens kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern tritt anstelle der vereinbarten Leistung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037944Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2011