Norm
ABGB §1090 IIfRechtssatz
Die Rechtsansicht, das Recht des Leasinggebers zur vorzeitigen Fälligstellung der restlichen Leasingentgelte auch für den Fall der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages für zulässig zu erachten, ist vertretbar, wenn man die vereinbarte Zahlungspflicht nicht als Terminsverlust versteht, sondern als Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0042568Dokumentnummer
JJR_19950314_OGH0002_010OBS00527_9400000_001