RS OGH 1995/3/14 10ObS527/94 (10ObS1555/94)

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Veröffentlicht am 14.03.1995
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Norm

ABGB §1090 IIf

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, das Recht des Leasinggebers zur vorzeitigen Fälligstellung der restlichen Leasingentgelte auch für den Fall der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages für zulässig zu erachten, ist vertretbar, wenn man die vereinbarte Zahlungspflicht nicht als Terminsverlust versteht, sondern als Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0042568

Dokumentnummer

JJR_19950314_OGH0002_010OBS00527_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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