§ 68 StELG 1983 Inkrafttreten von Novellen und Übergangsbestimmungen

Steiermärkisches Einforstungs-Landesgesetz 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.12.2013 bis 31.12.9999

(1) Die Neufassung des § 67 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Änderung bzw. Neufassung des § 4, § 13 Abs. 6, § 24a, § 24b, § 35 Abs. 2 und des § 50 Abs. 2 sowie die Aufhebung des § 35 Abs. 3 zweiter Satz und des § 36 durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2001, in Kraft.

(3) Die Bestimmungen der §§ 24a und 24b sind nur auf solche Verfahren anzuwenden, in welchen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 78/2001 ein Rodungsbescheid zur Trennung von Wald und Weide noch nicht vorliegt.

(4) Die Änderung des § 24a Abs. 4, § 24b Abs. 8 bis 11 und des § 50 Abs. 2 sowie die Einfügung des § 67a durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2006 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Dezember 2006, in Kraft.

(5) Die Änderung des § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2 zweiter Satz, § 5 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2, § 27 Abs. 1 und § 30 sowie die Einfügung des § 35 Abs. 2 zweiter Satz und der Entfall des § 5 Abs. 4 und des § 27 Abs. 3 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 72/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2007, in Kraft.

(56) Die Änderung des § 6 Abs. 2 erster Satz, Abs. 3, der Überschrift des § 10 und des § 22 Abs. 2 sowie die Einfügungen des § 4 Abs. 3 fünfter Satz, § 6 Abs. 5, § 8 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 1 vierter Satz, Abs. 2 und § 11 Abs. 1a durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. August 2008, in Kraft.

(7) Die Änderungen des § 24b Abs. 8, 9 und 10, § 29 Abs. 5, der Überschrift und der Unterüberschrift des VII. Abschnitts, des § 48 Abs. 1, 2 und 3, § 49 Abs. 2 und 3 sowie Abs. 3 lit. b und d, § 50 Abs. 2, § 56 Abs. 1, § 65 Abs. 1, § 67 lit. a und § 67a sowie die Einfügung des § 49a und der Entfall des § 66 durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2006, LGBl. Nr.72/2007, LGBl. Nr. 84/2008, LGBl. Nr. 139/2013

Stand vor dem 02.12.2013

In Kraft vom 28.08.2008 bis 02.12.2013

(1) Die Neufassung des § 67 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Änderung bzw. Neufassung des § 4, § 13 Abs. 6, § 24a, § 24b, § 35 Abs. 2 und des § 50 Abs. 2 sowie die Aufhebung des § 35 Abs. 3 zweiter Satz und des § 36 durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2001, in Kraft.

(3) Die Bestimmungen der §§ 24a und 24b sind nur auf solche Verfahren anzuwenden, in welchen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 78/2001 ein Rodungsbescheid zur Trennung von Wald und Weide noch nicht vorliegt.

(4) Die Änderung des § 24a Abs. 4, § 24b Abs. 8 bis 11 und des § 50 Abs. 2 sowie die Einfügung des § 67a durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2006 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Dezember 2006, in Kraft.

(5) Die Änderung des § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2 zweiter Satz, § 5 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2, § 27 Abs. 1 und § 30 sowie die Einfügung des § 35 Abs. 2 zweiter Satz und der Entfall des § 5 Abs. 4 und des § 27 Abs. 3 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 72/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2007, in Kraft.

(56) Die Änderung des § 6 Abs. 2 erster Satz, Abs. 3, der Überschrift des § 10 und des § 22 Abs. 2 sowie die Einfügungen des § 4 Abs. 3 fünfter Satz, § 6 Abs. 5, § 8 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 1 vierter Satz, Abs. 2 und § 11 Abs. 1a durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. August 2008, in Kraft.

(7) Die Änderungen des § 24b Abs. 8, 9 und 10, § 29 Abs. 5, der Überschrift und der Unterüberschrift des VII. Abschnitts, des § 48 Abs. 1, 2 und 3, § 49 Abs. 2 und 3 sowie Abs. 3 lit. b und d, § 50 Abs. 2, § 56 Abs. 1, § 65 Abs. 1, § 67 lit. a und § 67a sowie die Einfügung des § 49a und der Entfall des § 66 durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2006, LGBl. Nr.72/2007, LGBl. Nr. 84/2008, LGBl. Nr. 139/2013

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