Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (StGAB 2016) Fundstelle

Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2020 bis 31.12.9999

Steiermärkisches Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen – StGAB 2016

Stammfassung:LGBl. Nr. 63/2018 LGBl. Nr. 136/2016(XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) (XVII. GPStLT RV EZ 1011/1 AB EZ 1011/3)
[CELEX-Nr.: 32003L010932016R0679, 32004L0038, 32005L0036, 32011L0051, 32011R0492, 32012R1024, 32013L0055]

Änderung

LGBl. Nr. 63/2018LGBl. Nr. 35/2019 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5)(XVII. GPStLT RV EZ 3179/1 AB EZ 3179/2) [CELEX-Nr.: 32016R067932013L0055]

Präambel/PromulgationsklauselLGBl. Nr. 97/2020 (XVIII. GPStLT RV EZ 792/1 AB EZ 792/2) [CELEX-Nr.: 32018L0958]

1. Hauptstück
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Einheitlicher Ansprechpartner

§ 3

Zentraler Online-Zugang zu Informationen

§ 4

Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark

§ 5

Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark

§ 6

Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7

Führen von Berufsbezeichnungen

§ 8

Anerkennung von Ausbildungen anderer Bundesländer

Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen

§ 9

Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10

Ausgleichsmaßnahmen

§ 11

Keine Ausgleichsmaßnahmen

§ 12

Partieller Berufszugang

§ 13

Anerkennung eines Berufspraktikums

Abschnitt 2
Verfahren

§ 14

Elektronische Verfahren

§ 15

Unterlagen und Nachweise

§ 16

Entscheidungsfrist

Teil 3
Europäischer Berufsausweis

§ 17

Allgemeines

§ 18

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen

§ 19

Antragstellung

§ 20

Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

§ 21

Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen

§ 22

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus

§ 23

Verwaltungszusammenarbeit

§ 24

Vorwarnmechanismus

§ 25

Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Teil 5
Behörden

§ 26

Behörden

2. Hauptstück
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

§ 26a

Anwendungsbereich

§ 26b

Verhältnismäßigkeitsprüfung und Evaluierung

§ 26c

Prüfkriterien

Inhaltsverzeichnis3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 27

Verweise

§ 1§ 28

GeltungsbereichEU-Recht

§ 2§ 29

Einheitlicher AnsprechpartnerInkrafttreten

§ 3 Zentraler Online-Zugang zu Informationen
§ 4 Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark
§ 5 Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark
§ 6 Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7§ 29a

FührenInkrafttreten von BerufsbezeichnungenNovellen

§ 8 Diskriminierungsverbot
Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen
§ 9 Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10§ 30

AusgleichsmaßnahmenAußerkrafttreten

§ 11 Keine Ausgleichsmaßnahmen
§ 12 Partieller Berufszugang
§ 13 Anerkennung eines Berufspraktikums
Abschnitt 2
Verfahren

Anlage

1 Prüfschema für die Verhältnismäßigkeitsprüfung

§ 14 Elektronische Verfahren
§ 15 Unterlagen und Nachweise
§ 16 Entscheidungsfrist
Teil 3
Europäischer Berufsausweis
§ 17 Allgemeines
§ 18 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen
§ 19 Antragstellung
§ 20 Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
§ 21 Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen
§ 22 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus
§ 23 Verwaltungszusammenarbeit
§ 24 Vorwarnmechanismus
§ 25 Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 26 Behörden
§ 27 Verweise
§ 28 EU-Recht
§ 29 Inkrafttreten
§ 29a Inkrafttreten von Novellen
§ 30 Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 97/2020

Stand vor dem 02.11.2020

In Kraft vom 10.07.2018 bis 02.11.2020

Steiermärkisches Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen – StGAB 2016

Stammfassung:LGBl. Nr. 63/2018 LGBl. Nr. 136/2016(XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) (XVII. GPStLT RV EZ 1011/1 AB EZ 1011/3)
[CELEX-Nr.: 32003L010932016R0679, 32004L0038, 32005L0036, 32011L0051, 32011R0492, 32012R1024, 32013L0055]

Änderung

LGBl. Nr. 63/2018LGBl. Nr. 35/2019 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5)(XVII. GPStLT RV EZ 3179/1 AB EZ 3179/2) [CELEX-Nr.: 32016R067932013L0055]

Präambel/PromulgationsklauselLGBl. Nr. 97/2020 (XVIII. GPStLT RV EZ 792/1 AB EZ 792/2) [CELEX-Nr.: 32018L0958]

1. Hauptstück
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Einheitlicher Ansprechpartner

§ 3

Zentraler Online-Zugang zu Informationen

§ 4

Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark

§ 5

Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark

§ 6

Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7

Führen von Berufsbezeichnungen

§ 8

Anerkennung von Ausbildungen anderer Bundesländer

Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen

§ 9

Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10

Ausgleichsmaßnahmen

§ 11

Keine Ausgleichsmaßnahmen

§ 12

Partieller Berufszugang

§ 13

Anerkennung eines Berufspraktikums

Abschnitt 2
Verfahren

§ 14

Elektronische Verfahren

§ 15

Unterlagen und Nachweise

§ 16

Entscheidungsfrist

Teil 3
Europäischer Berufsausweis

§ 17

Allgemeines

§ 18

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen

§ 19

Antragstellung

§ 20

Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

§ 21

Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen

§ 22

Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen

Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus

§ 23

Verwaltungszusammenarbeit

§ 24

Vorwarnmechanismus

§ 25

Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Teil 5
Behörden

§ 26

Behörden

2. Hauptstück
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

§ 26a

Anwendungsbereich

§ 26b

Verhältnismäßigkeitsprüfung und Evaluierung

§ 26c

Prüfkriterien

Inhaltsverzeichnis3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 27

Verweise

§ 1§ 28

GeltungsbereichEU-Recht

§ 2§ 29

Einheitlicher AnsprechpartnerInkrafttreten

§ 3 Zentraler Online-Zugang zu Informationen
§ 4 Berufsausübung mit ausländischen Qualifikationen in der Steiermark
§ 5 Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung einer Tätigkeit in der Steiermark
§ 6 Bescheinigungen zum Zweck der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

§ 7§ 29a

FührenInkrafttreten von BerufsbezeichnungenNovellen

§ 8 Diskriminierungsverbot
Teil 2
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
Anerkennungsvoraussetzungen
§ 9 Anrechenbarkeit von Berufsqualifikationen

§ 10§ 30

AusgleichsmaßnahmenAußerkrafttreten

§ 11 Keine Ausgleichsmaßnahmen
§ 12 Partieller Berufszugang
§ 13 Anerkennung eines Berufspraktikums
Abschnitt 2
Verfahren

Anlage

1 Prüfschema für die Verhältnismäßigkeitsprüfung

§ 14 Elektronische Verfahren
§ 15 Unterlagen und Nachweise
§ 16 Entscheidungsfrist
Teil 3
Europäischer Berufsausweis
§ 17 Allgemeines
§ 18 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen
§ 19 Antragstellung
§ 20 Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung sowie für Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
§ 21 Europäischer Berufsausweis für sonstige Dienstleistungen
§ 22 Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen durch andere Staaten für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffenden Berufen
Teil 4
Verwaltungszusammenarbeit, Vorwarnmechanismus
§ 23 Verwaltungszusammenarbeit
§ 24 Vorwarnmechanismus
§ 25 Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 26 Behörden
§ 27 Verweise
§ 28 EU-Recht
§ 29 Inkrafttreten
§ 29a Inkrafttreten von Novellen
§ 30 Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 97/2020

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten