§ 25 StGAB 2016 Abwicklung über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

StGAB 2016 - Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die Angelegenheiten nach diesem Teil sind über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) abzuwickeln. Die Verbindungsstelle nach § 14 Abs. 1 Steiermärkisches Dienstleistungsgesetz 2011 hat dabei unter sinngemäßer Anwendung von dessen § 14 Abs. 2, Abs. 3 Z. 1 und 3, Abs. 5 und 6 mitzuwirken.

In Kraft seit 26.11.2016 bis 31.12.9999
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