§ 141 StGB ist eine Privilegierung der in Abs 1 genannten Grunddelikte. Die zu Beginn genannten Schuldmerkmale (Not, Unbesonnenheit, Befriedigung eines Gelüstes), sowie das Tatbildmerkmal (Sache geringen Wertes), das ... mehr lesen...
Für eine Erfüllung des Tatbestandes nach § 135 Abs 1 StGB kommt es nicht darauf an, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tathandlung Gewahrsam an der Sache hat, sondern vielmehr ist damit gemeint, dass die Sache so... mehr lesen...
Für eine Erfüllung des Tatbestandes nach § 135 Abs 1 StGB kommt es nicht darauf an, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tathandlung Gewahrsam an der Sache hat, sondern vielmehr ist damit gemeint, dass die Sache so... mehr lesen...
Für eine Erfüllung des Tatbestandes nach § 135 Abs 1 StGB kommt es nicht darauf an, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tathandlung Gewahrsam an der Sache hat, sondern vielmehr ist damit gemeint, dass die Sache so... mehr lesen...
Die Erfüllung des Tatbestandes setzt voraus, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das zur Beförderung von Personen gedacht ist.Handelt der Täter mit Zueignungs- und unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz... mehr lesen...
Begeht der Täter durch eine Handlung mehrere Straftaten derselben oder unterschiedlicher Art (zur gleichen Zeit), handelt es sich um gleichartige oder ungleichartige Idealkonkurrenz (§ 28 Abs 1 Satz 1 erster Fall StGB... mehr lesen...
Begeht der Täter durch eine Handlung mehrere Straftaten derselben oder unterschiedlicher Art (zur gleichen Zeit), handelt es sich um gleichartige oder ungleichartige Idealkonkurrenz (§ 28 Abs 1 Satz 1 erster Fall StGB... mehr lesen...
Die Hilfeleistung nach § 95 Abs 1 StGB muss "offensichtlich erforderlich sein".Ist für einen Laien erkennbar, dass das vermeintliche Opfer bereits tot ist (Kopf abgetrennt), muss keine Hilfeleistung mehr sta... mehr lesen...
§ 94 StGB ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt, das stets nur durch ein Unterlassen, jedoch nie durch ein Tun begangen werden kann.§ 2 StGB hat mit diesem absolut nichts zu tun und ist daher auch nicht damit... mehr lesen...
Die schwere Körperverletzung eines anderen in § 91 Abs 1 StGB ist eine sogenannte objektive Bedingung der Strafbarkeit, auf die sich der Vorsatz des Täters nicht beziehen muss, damit er wegen § 91 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Der Rechtfertigungsgrund des § 90 StGB kommt zum Tragen, wenn die Körperverletzung einem ethisch annerkannt wertvollen Zweck entspricht (Nierenspende).Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Spenders e... mehr lesen...
Der Titel des § 81 StGB lautet seit 01.01.2016 "Grob fahrlässige Tötung" mehr lesen...
§ 79 StGB ist ein Sonderdelikt. Die Privilegierung kommt nur der Mutter zu Gute (siehe § 14 StGB). mehr lesen...
Bei § 78 StGB leistet der Täter einen Beteiligung (§ 12 StGB) an der Tötungshandlung eines anderen, die dieser jedoch selbst vornimmt. Es handelt sich um ein Beteiligungsdelikt, bei dem der Getötete die... mehr lesen...
Bei § 77 StGB setzt der Getötete im Vergleich zu § 78 die finale Tötungshandlung nicht selbst. Er lässt sich durch die Hand eines anderen Töten.§ 77 StGB ist somit ebenfalls eine Privilegierun... mehr lesen...
§ 64 Abs 1 StGB bezeichnet sogenannte "Katalogtaten". Für den Fall eines Sachverhalts mit Auslandsberührung und der Frage nach einer österrichischen Strafkompetenz, ist zunächst zu eruieren, o... mehr lesen...
§ 63 StGB spricht vom sogenannten Flaggenprinzip, das nach der Rechtsprechung in gewissen Fällen gegenüber dem Territorialprinzip subsidiär ist. mehr lesen...
§ 62 StGB spricht vom sogenannten Territorialitätsprinzip (oder Territorialprinzip). Es gilt grundsätzlich das Recht des Staates in dem die Straftat begangen wurde. mehr lesen...
§ 61 Satz 2 StGB ist die sogenannte lex mitius (milderes Recht) Regel (siehe § 1 StGB). mehr lesen...
§ 32 Abs 2 Satz 1 StGB normiert das sogenannte Doppelverwertungsverbot. Sofern Umstände der Tat bereits in der Strafdrohung des Delikts mitberücksichtigt wurden, dürfen diese bei den Erschwerungsgründen... mehr lesen...