Betrug ist ein Selbstschädigungsdelikt, das getäuschte Opfer setzt die vermögensschädigende Handlung mit dem Willen das Eigentum am Vermögen an den Täter zu übertragen, selbst.Davon abzugrenze... mehr lesen...
Die Anschlussunterschlagung nach § 134 Abs 2 StGB deckt Fälle ab, wo Diebstahl wegen des Grundsatzes "dolus superveniens non nocet" nicht mehr in Betracht kommt. A nimmt in einem Lokal aus Verwechslung einen... mehr lesen...
Veruntreuung ist die unsachgemäße Verwahrung fremden Vermögens, während Untreue nach § 153 Abs 1 StGB eine unsachgemäße Verwaltung desselben beeinhaltet.Ein den unrechtmäßigen Ber... mehr lesen...
Veruntreuung ist die unsachgemäße Verwahrung, während Untreue eine unsachgemäße Verwaltung beeinhaltet.Ein den unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz ausschließender präsenter Decku... mehr lesen...
Bei § 131 StGB formt der Täter den Vorsatz der Gewaltanwendung erst, wenn er bei der Wegnahme auf frischer Tat betreten wird um sich die Sache erhalten zu können. Beim Raub nach § 142 Abs 1 StGB hingegen set... mehr lesen...
Sachbeschädigungen nach § 125 StGB, die aus dem Einbrechen an sich resultieren, werden von § 129 StGB dem Wortlaut nach mitabgegolten (Konsumtion) und stehen somit in unechter Konkurrenz.Nicht mitabgegolten sind ... mehr lesen...
Hält der Täter den Bestohlenen für verstorben, obwohl dieser nur bewusstlos und daher objektiv in Bedrängnis nach § 128 Abs 1 Z 1 StGB ist, liegt bezüglich des schweren Diebstahls ein Tatbildirrtum... mehr lesen...
Hält der Täter den Bestohlenen für verstorben, obwohl dieser nur bewusstlos und daher objektiv in Bedrängnis nach § 128 Abs 1 Z 1 StGB ist, liegt bezüglich des schweren Diebstahls ein Tatbildirrtum... mehr lesen...
Hält der Täter den Bestohlenen für verstorben, obwohl dieser nur bewusstlos und daher objektiv in Bedrängnis nach § 128 Abs 1 Z 1 StGB ist, liegt bezüglich des schweren Diebstahls ein Tatbildirrtum... mehr lesen...
Diebstahlsfähig sind grundsätzlich nur Sachen, die einen wirtschaftlichen Tauschwert haben und auf einem zumindest teilweise legalen Markt vertreten sind.Reisepässe, Führerscheine und Bankomatkarten sind nic... mehr lesen...
Diebstahlsfähig sind grundsätzlich nur Sachen, die einen wirtschaftlichen Tauschwert haben und auf einem zumindest teilweise legalen Markt vertreten sind.Reisepässe, Führerscheine und Bankomatkarten sind nic... mehr lesen...
Diebstahlsfähig sind grundsätzlich nur Sachen, die einen wirtschaftlichen Tauschwert haben und auf einem zumindest teilweise legalen Markt vertreten sind.Reisepässe, Führerscheine und Bankomatkarten sind nic... mehr lesen...
Diebstahlsfähig sind grundsätzlich nur Sachen, die einen wirtschaftlichen Tauschwert haben und auf einem zumindest teilweise legalen Markt vertreten sind.Reisepässe, Führerscheine und Bankomatkarten sind nic... mehr lesen...
Diebstahlsfähig sind grundsätzlich nur Sachen, die einen wirtschaftlichen Tauschwert haben und auf einem zumindest teilweise legalen Markt vertreten sind.Reisepässe, Führerscheine und Bankomatkarten sind nic... mehr lesen...
Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle, da § 107 Abs 1 StGB ein Tätigkeitsdelikt ist. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2... mehr lesen...
Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle, da § 107 Abs 1 StGB ein Tätigkeitsdelikt ist. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2... mehr lesen...
Bei der Erpressung muss die Drohung im Gegensatz zum Raub nach § 142 Abs 1 StGB keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben beeinhalten. Es genügt eine gefährliche Drohung nach § 74 Abs 1 Z 5 StGB... mehr lesen...
Bei der Erpressung muss die Drohung im Gegensatz zum Raub nach § 142 Abs 1 StGB keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben beeinhalten. Es genügt eine gefährliche Drohung nach § 74 Abs 1 Z 5 StGB... mehr lesen...
Hierbei ist folgendes zu beachten. § 143 ist eine Qualifikation des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB. Er weist eine weitaus höhere Strafdrohung als das Grunddelikt auf.Der Grund, warum eine höhere Strafgro... mehr lesen...
Gerissene Träger an der Handtasche eines Opfers, lassen klar die Bildung eines Sachbehauptungswillen erkennen, der durch das gewaltsame Entreißen der Handtasche vom Täter gebrochen wurde. Es liegt somit Raub nac... mehr lesen...