Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für Zahlungsvorgänge, die von einem Rahmenvertrag erfasst sind.
In Kraft seit 01.06.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 46 ZaDiG 2018
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 46 ZaDiG 2018 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 46 ZaDiG 2018