Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Für die Vollstreckung der Erkenntnisse hat der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gemäß den Bestimmungen des ersten und dritten Teiles dieses Gesetzes zu sorgen.
In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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