Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich ab ihrem Inkrafttreten ereignen.
(2)Absatz 2,Die Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019), BGBl. II Nr. 310/2019, ist auf Sachverhalte, die sich bis zu ihrem Außerkrafttreten ereignet haben, weiterhin anzuwenden.Die Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 310 aus 2019,, ist auf Sachverhalte, die sich bis zu ihrem Außerkrafttreten ereignet haben, weiterhin anzuwenden.
In Kraft seit 14.12.2022 bis 31.12.9999
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